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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 240Abschnitt

Übersetzung · DE

Abschnitt: Der Sa'y ist ein dem Tawaf untergeordneter Ritus; er ist erst dann gültig, wenn ihm ein Tawaf vorausgeht. Wenn man den Sa'y davor vollzieht, ist er nicht gültig. Dies ist die Auffassung von Malik, ash-Schafi'i und den Anhängern der Vernunft (Ashab ar-Ra'y). 'Ata' sagte: Es genügt ihm. Von Ahmad wurde überliefert: Es genügt ihm, wenn er es vergessen hat, [und wenn es absichtlich geschah] (10), genügt ihm sein Sa'y nicht, da der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm – auf die Frage nach dem Vorziehen und Zurückstellen (der Riten) in Unwissenheit und Vergesslichkeit antwortete: „Kein Einwand“ (11). Das Argument für die erste Ansicht ist, dass der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm – den Sa'y erst nach seinem Tawaf vollzog und sagte: „Nehmt von mir eure Riten entgegen“ (12). Wenn man also den Sa'y nach seinem Tawaf vollzieht, [dann aber erfährt, dass man] (13) den Tawaf ohne rituellen Reinheitszustand (Tahara) vollzogen hat, so wird dieser Sa'y nicht angerechnet. Sobald der Mufrid (Pilger, der nur den Hajj vollzieht) und der Qarin (Pilger, der Hajj und 'Umra verbindet) den Sa'y nach dem Tawaf al-Qudum vollzogen haben, ist für sie danach kein weiterer Sa'y mehr verpflichtend; wenn sie ihn jedoch nicht gemeinsam damit vollzogen haben, vollziehen sie ihn mit dem Tawaf az-Ziyara. Die Abfolge (Muwalat) zwischen Tawaf und Sa'y ist nicht verpflichtend. Ahmad sagte: Es ist nichts dagegen einzuwenden, den Sa'y aufzuschieben, bis man sich ausgeruht hat oder bis zum Abend. [Und 'Ata' und al-Hasan sahen für jemanden, der den Tawaf um das Haus am frühen Tag vollzog, kein Problem darin, den Sa'y zwischen Safa und Marwa auf den Abend zu verschieben] (14). Dies praktizierten al-Qasim und Sa'id bin Jubayr; denn wenn die Abfolge selbst innerhalb des Sa'y nicht verpflichtend ist, so ist sie es zwischen ihm und dem Tawaf erst recht nicht.

624 - Fragestellung; Er sagte: (Wenn er den Sa'y beendet hat, so soll er, wenn er ein Mutamatti' ist, sein Haar kürzen, dann ist er (aus dem Weihezustand) entlassen.)

Der Mutamatti', der sich vom Miqat aus für die 'Umra in den Weihezustand (Ihram) begab (1), beendet, sobald er deren Handlungen vollzogen hat, nämlich

Anmerkungen

(10) In A, B, M: "'amdan" (absichtlich). (11) Abgeleitet von al-Bukhari, in: Kapitel: Wenn man steinigt, nachdem es Abend wurde..., und Kapitel: Rechtsgutachten auf dem Reittier..., aus dem Buch des Hajj. Sahih al-Bukhari 2/214, 215. Und von Muslim, in: Kapitel: Wer sich (das Haar) schneidet, bevor das Opfertier geschlachtet wird..., aus dem Buch des Hajj. Sahih Muslim 2/950. Und von Imam Ahmad, in: Al-Musnad 1/258, 269, 291, 300. (12) Die Quellenangabe hierzu erfolgte bereits auf Seite 230. (13) Fehlt in: B, M. (14) Fehlt in: A. Eine Übertragung, die der Prüfung bedarf. (1) Im Original: "bi-'umra" (mit einer 'Umra).

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