Tawaf und Sa'y, so soll er das Haar kürzen oder scheren; damit ist er (2) aus seinem Ihram für die 'Umra entlassen, sofern er kein Opfertier (Hady) bei sich hat. Dies beruht auf dem, was Ibn 'Umar überlieferte; er sagte: Die Menschen vollzogen während des Beiseins des Gesandten Allahs – Friede und Segen seien auf ihm – die Tamattu'-'Umra zum Hajj. Als der Gesandte Allahs – Friede und Segen seien auf ihm – nach Mekka kam, sagte er zu den Leuten: „Wer ein Opfertier bei sich hat, der darf sich von nichts, was ihm im Ihram untersagt war, befreien, bis er seinen Hajj vollendet hat. Und wer kein Opfertier bei sich hat, der soll den Tawaf um das Haus vollziehen, zwischen Safa und Marwa gehen, sich das Haar kürzen und sich (aus dem Weihezustand) befreien.“ Dies ist konsensual überliefert (4). Wir kennen hierin keinen Dissens. Es ist nicht erwünscht, die Entlassung aus dem Ihram aufzuschieben. Abu Dawud sagte: Ich hörte Ahmad, als er gefragt wurde über jemanden, der als 'Umra-Pilger nach Mekka eintrat und sich erst am Tarwiya-Tag das Haar kürzte: „Hat er etwas zu entrichten?“ Er antwortete: Dieser hat sich noch nicht aus dem Ihram befreit; er soll das Haar kürzen, dann den Hajj beginnen, und es trifft ihn keine Strafe, doch was er tat, ist schlecht.“
Abschnitt: Was nun denjenigen betrifft, der ein Opfertier bei sich hat, so darf er sich nicht aus dem Ihram befreien. Er verharrt vielmehr in seinem Ihram, lässt den Hajj in die 'Umra eingehen und befreit sich erst dann aus dem Ihram, wenn er sich aus beiden gemeinsam befreit hat. Dies hat Ahmad explizit festgelegt. Dies ist auch die Ansicht von Abu Hanifa. Von Ahmad gibt es eine weitere Überlieferung, wonach er sich lediglich das Haar am Kopf kürzen darf, jedoch seine Nägel nicht schneiden oder seinen Schnurrbart nicht kürzen darf. Dies wurde so von Ibn 'Umar überliefert und entspricht der Ansicht von 'Ata', basierend auf dem, was von Mu'awiya überliefert wurde: „Ich kürzte das Haar des Gesandten Allahs – Friede und Segen seien auf ihm – mit einem Mischqas (5) bei Marwa.“ Dies ist konsensual überliefert (6). Malik und ash-Schafi'i sagten in einer ihrer Ansichten: Er hat...
(2) Fehlt im Original. (3) In A, B, M: "wa-in" (und wenn). (4) Abgeleitet von al-Bukhari, in: Kapitel: Wer das Opfertier mit sich führte, aus dem Buch des Hajj. Sahih al-Bukhari 2/205, 206. Und von Muslim, in: Kapitel: Die Verpflichtung des Opfers für den Mutamatti'..., aus dem Buch des Hajj. Sahih Muslim 2/901. Ebenso abgeleitet von Abu Dawud, in: Kapitel über das Qiran, aus dem Buch der Manasik. Sunan Abi Dawud 1/419. Und von an-Nasa'i, in: Kapitel über das Tamattu', aus dem Buch der Manasik. al-Mujtaba 5/117, 118. Und von Imam Ahmad, in: al-Musnad 2/140. (5) Al-Mischqas; wie Minbar: eine breite Klinge oder ein Pfeil, der eine solche besitzt. (6) Abgeleitet von al-Bukhari, in: Kapitel: Scheren und Kürzen..., aus dem Buch des Hajj. Sahih al-Bukhari 2/214. Und von Muslim, in: Kapitel: Das Kürzen bei der 'Umra, aus dem Buch des Hajj. Sahih Muslim 2/913. Ebenso abgeleitet von Abu Dawud, in: Kapitel über das Qiran, aus dem Buch der Manasik. Sunan Abi Dawud 1/419. Und von an-Nasa'i, in: Kapitel: Wie kürzt man?, aus dem Buch der Manasik. al-Mujtaba 5/175. Und von Imam Ahmad, in: al-Musnad 4/96-98.