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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 243Abschnitt

Übersetzung · DE

Abschnitt: Was nun den 'Umra-Pilger betrifft, der nicht tamattu' vollzieht, so darf er sich aus dem Ihram befreien, unabhängig davon, ob er ein Opfertier bei sich hat oder nicht, und ob dies während der Monate des Hajj oder in anderen Monaten geschieht; denn der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm – vollzog drei 'Umras neben der 'Umra, die er während seines Hajj vollzog. Einige davon geschahen im Monat Dhu l-Qa'da, und es wurde gesagt, alle seien im Dhu l-Qa'da geschehen, weshalb er sich jeweils aus dem Ihram befreite. Falls er ein Opfertier bei sich hat, schlachtet er es bei Marwa. Wo auch immer er es innerhalb des Haram schlachtet, ist es zulässig; denn der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm – sagte: „Alle Pässe von Mekka sind Wege und Schlachtstellen.“ Überliefert von Abu Dawud und Ibn Maja (15).

Abschnitt: Die Aussage von al-Khiraqi: „Er kürzte sein Haar, dann hat er sich befreit“, deutet darauf hin, dass für den Mutamatti' bei der Befreiung von seiner 'Umra das Kürzen (taqsir) des Haares erwünscht ist, damit das Scheren (halq) für den Hajj erfolgt. Ahmad sagte in der Überlieferung von Abu Dawud: „Es gefällt mir, wenn er als Mutamatti' eintritt, dass er kürzt, damit das Scheren für den Hajj erfolgt.“ Der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm – befahl seinen Gefährten nur das Kürzen. So sagte er im Hadith von Dschabir: „Befreit euch von eurem Ihram durch den Tawaf zwischen Safa und Marwa und kürzt euer Haar“ (16). In der Beschreibung des Hajj des Propheten – Friede und Segen seien auf ihm – heißt es: „Da befreiten sich alle Menschen und kürzten ihr Haar“ (17). Im Hadith von Ibn 'Umar heißt es, dass er sagte: „Wer kein Opfertier bei sich hat, der soll das Haus (die Kaaba) umkreisen, zwischen Safa und Marwa laufen, sein Haar kürzen und sich befreien.“ Dies ist konsensual überliefert (18). Wenn er schert, ist es zulässig, da dies eine der beiden Riten ist, weshalb es für jeden von beiden zulässig ist (19).

Anmerkungen

(14) Fehlt in: A, B, M. (15) Abgeleitet von Abu Dawud, in: Kapitel: Das Gebet in Dscham', aus dem Buch der Manasik, und in: Kapitel: Wenn die Leute sich beim Neumond irren, aus dem Buch des Fastens. Sunan Abi Dawud 1/449, 543. Und von Ibn Maja, in: Kapitel: Das Schlachten, aus dem Buch der Manasik. Sunan Ibn Maja 2/1013. Ebenso abgeleitet von ad-Darimi, in: Kapitel: 'Arafa ist vollständig ein Stehplatz, aus dem Buch der Manasik. Sunan ad-Darimi 2/57. Und von Imam Malik, in: Kapitel: Was über das Schlachten überliefert wurde..., aus dem Buch des Hajj. al-Muwatta 1/393. Und von Imam Ahmad, in: al-Musnad 3/326. (16) Abgeleitet von al-Bukhari, in: Kapitel: Tamattu' und Qiran..., aus dem Buch des Hajj. Sahih al-Bukhari 2/176. Siehe die Überlieferungskette des langen Dschabir-Hadiths auf Seite 156. (17) Bereits erwähnt im langen Dschabir-Hadith auf Seite 156. (18) Die Überlieferungskette wurde bereits auf Seite 241 genannt. (19) Fehlt im Original, A.

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