denn Ibn Abbas überlieferte, dass der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) während der Abschiedswallfahrt auf einem Kamel die Kaaba umkreiste und die Ecke (Rukn) mit einem Stab (Mahjan) berührte. Von Umm Salama wurde überliefert, dass sie sagte: „Ich beklagte mich beim Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), dass ich krank sei. Er sagte: 'Umkreise die Kaaba hinter den Leuten, während du reitest.'“ Beide (Überlieferungen) sind übereinstimmend (von Bukhari und Muslim) anerkannt (1). Jabir sagte: „Der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) umkreiste das Haus und (vollzog den Sa'y) zwischen Safa und Marwa auf seinem Reittier, damit die Leute ihn sähen und er über sie erhaben sei, sodass sie ihn befragen konnten, denn die Leute drängten sich um ihn (2).“ Eine getragene Person ist in Bezug auf das, was wir erwähnt haben, dem Reitenden gleichzustellen.
Abschnitt: Was nun den Tawaf im reitenden oder getragenen Zustand ohne Entschuldigungsgrund betrifft, so ist der implizite Sinn der Worte von al-Khiraqi, dass dies nicht genügt. Dies ist eine der Überlieferungen von Ahmad, da der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: „Der Tawaf um das Haus ist ein Gebet (3).“ Und weil es sich um einen Gottesdienst handelt, der mit dem Haus verbunden ist, ist es nicht zulässig, ihn reitend ohne Entschuldigungsgrund zu vollziehen, genau wie beim Gebet. Die zweite Auffassung besagt, dass es genügt und er es durch das Schlachten eines Tieres (Dam) ausgleichen muss. Dies ist die Lehrmeinung von Malik. Auch Abu Hanifa sagte dies, fügte jedoch hinzu: Er muss es wiederholen, solange er sich in Mekka aufhält; wenn er zurückgekehrt ist, gleicht er es durch ein Dam aus, da er ein vorgeschriebenes Merkmal eines Pfeilers (Rukn) der Pilgerfahrt unterlassen hat, ähnlich wie wenn jemand tagsüber bei Arafat stehen bleibt und vor Sonnenuntergang aufbricht. Die dritte Auffassung besagt, dass es genügt und keine Pflicht auf ihm lastet. Dies wählte Abu Bakr aus, und es ist die Lehrmeinung von al-Shafi'i und Ibn al-Mundhir, da der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) Tawaf reitend vollzog (4). Ibn al-Mundhir sagte: „Es gibt keine (gültige) Meinung eines anderen neben der Handlung des Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm).“ Zudem hat Allah der Erhabene den Tawaf allgemein befohlen; wie auch immer er ihn vollzieht, es genügt ihm, und es ist nicht zulässig, das Absolute ohne einen Beweis einzuschränken. Es besteht kein Zweifel, dass der Tawaf zu Fuß besser ist, da die Gefährten des Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) zu Fuß umkreisten, und der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) außer bei der Abschiedswallfahrt ebenfalls zu Fuß umkreiste. Und in der Aussage von Umm...
(1) Die Takhrij (Quellennachweis) der ersten Überlieferung ist bereits auf Seite 214 erfolgt. Ebenso die Takhrij der zweiten auf Seite 220. (2) Überliefert von Muslim, im Kapitel: „Die Erlaubnis, den Tawaf auf einem Kamel zu vollziehen...“, aus dem Buch der Pilgerfahrt (Hajj). Sahih Muslim 2/926, 927. Und Abu Dawud, im Kapitel: „Der verpflichtende Tawaf“, aus dem Buch der Riten (Manasik). Sunan Abi Dawud 1/434. Und Imam Ahmad, im Musnad 3/317, 333, 334. (3) Die Takhrij ist bereits auf Seite 223 erfolgt. (4) Überliefert von Muslim, im oben genannten Kapitel. Und von Abu Dawud im oben genannten Kapitel. Und von al-Nasa'i im Kapitel: „Der Tawaf zwischen Safa und Marwa...“, aus dem Buch der Riten (Manasik). Al-Mujtaba 5/193. Und von Imam Ahmad im Musnad 1/297, 369.
ابنَ عَبّاسٍ رَوَى، أنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- طَافَ فى حَجَّةِ الوَدَاعِ على بَعِيرٍ، يَسْتَلِمُ الرُّكْنَ بِمِحْجَنٍ. وعن أُمِّ سَلَمَةَ، قالت: شَكَوْتُ إلى رسولِ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- أنِّي أشْتَكِى، فقال: "طُوفِى مِنْ وَرَاءِ النَّاسِ، وأَنْتِ رَاكِبَةٌ". مُتَّفَقٌ عليهما (١). وقال جابِرٌ: طَافَ النَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- على رَاحِلَتِه، بِالبَيْتِ، وبين الصَّفَا والمَرْوَةِ، لِيَرَاهُ النّاسُ، وليُشْرِفَ عليهم، لِيَسْأَلُوهُ، فإنَّ النَّاسَ غَشُوهُ (٢). والمَحْمُولُ كَالرَّاكِبِ فيما ذَكَرْنَاهُ.
فصل: فأمَّا الطَّوَافُ رَاكِبًا أو مَحْمُولًا لغيرِ عُذْرٍ، فمَفْهُومُ كلامِ الخِرَقِىِّ أنَّه لا يُجْزِئُ. وهو إحْدَى الرِّوَايَاتِ عن أحمدَ؛ لأنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، قال: "الطَّوَافُ بِالبَيْتِ صَلَاةٌ" (٣). ولأنَّها عِبَادَةٌ تَتَعَلَّقُ بِالبَيْتِ، فلم يَجُزْ فِعْلُها رَاكِبًا لِغَيْرِ عُذْرٍ، كالصلاةِ. والثانية، يُجْزِئُه، ويَجْبُرُه بِدَمٍ. وهو قَوْلُ مَالِكٍ. وبه قال أبو حنيفةَ، إلَّا أنَّه قال: يُعِيدُ ما كان بمَكَّةَ، فإن رَجَعَ جَبَرَهُ بِدَمٍ؛ لأنَّه تَرَكَ صِفَةً وَاجِبَةً فى رُكْنِ الحَجِّ، فأشْبَهَ ما لو وَقَفَ بِعَرَفَةَ نَهَارًا، ودَفَعَ قبل غُرُوبِ الشَّمْسِ. والثالثة، يُجْزِئُه، ولا شىءَ عليه. اخْتَارَهَا أبو بكرٍ. وهى مذهبُ الشَّافِعِىِّ، وابْنِ المُنْذِرِ؛ لأنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- طَافَ رَاكِبًا (٤). قال ابنُ المُنْذِرِ: لا قَوْلَ لأحَدٍ مع فِعْلِ النَّبِىِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-. ولأنَّ اللهَ تعالى أمَرَ بِالطَّوَافِ مُطْلَقًا، فكيفما أتَى به أجْزَأهُ، ولا يجوزُ تَقْيِيدُ المُطلَقِ بغيرِ دَلِيلٍ. ولا خِلَافَ فى أن الطَّوَافَ رَاجِلًا أفْضَلُ؛ لأنَّ أصْحابَ النَّبِيِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- طَافُوا مَشْيًا، والنَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- فى غير حِجَّةِ الوَدَاعِ طَافَ مَشْيًا، وفِى قَوْلِ أُمِّ
(١) تقدَّم تخريج الأوَّل فى صفحة ٢١٤. كما تقدَّم تخريج الثانى فى صفحة ٢٢٠.(٢) أخرجه مسلم، فى: باب جواز الطَّواف على بعير. . .، من كتاب الحجّ. صحيح مسلم ٢/ ٩٢٦، ٩٢٧. وأبو داود، فى: باب الطَّواف الواجب، من كتاب المناسك. سنن أبي داود ١/ ٤٣٤. والإمام أحمد، فى: المسند ٣/ ٣١٧، ٣٣٣، ٣٣٤.(٣) تقدَّم تخريجه فى صفحة ٢٢٣.(٤) أخرجه مسلم، فى: الباب السابق. وأبو داود، فى: الباب السابق. والنسائى، فى: باب الطَّواف بين الصَّفا والمروة. . .، من كتاب المناسك. المجتبى ٥/ ١٩٣. والإمام أحمد، فى: المسند ١/ ٢٩٧، ٣٦٩.