Salama: „Ich beklagte mich beim Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), dass ich (5) krank sei. Er sagte: 'Umkreise die Kaaba hinter den Leuten, während du reitest.'“ Dies ist ein Beweis dafür, dass der Tawaf eigentlich zu Fuß vollzogen wird, und dass der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) nur aus einem Entschuldigungsgrund reitend umkreiste. Denn Ibn Abbas überlieferte, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) von so vielen Menschen umringt wurde, die sagten: „Das ist Muhammad, das ist Muhammad“, bis selbst die jungen Frauen aus den Häusern herauskamen. Da der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) nicht wollte, dass die Menschen vor ihm weggestoßen werden, stieg er auf sein Reittier, als sie sich zu sehr um ihn drängten. Überliefert von Muslim (6). Dasselbe gilt für den Hadith von Jabir, denn die Menschen drängten sich um ihn. Es wurde von Ibn Abbas überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) reitend umkreiste, wegen einer Krankheit, an der er litt (7). Hiermit entschuldigen diejenigen, welche das Umkreisen im reitenden Zustand untersagen, die Handlung des Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), wobei der erste Hadith (der den Grund der Menschenmassen nennt) authentischer ist. Demnach ist die Vielzahl der Menschen und das starke Gedränge ein Entschuldigungsgrund. Es ist auch möglich, dass der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) beabsichtigte, die Leute in ihren Riten zu unterweisen, was ihm nur durch das Reiten möglich war, und Allah weiß es am besten.
Abschnitt: Wenn jemand reitend oder getragen umkreist, so gibt es für ihn kein Ramal (schnelles Gehen beim Umkreisen). Al-Qadi sagte: Sein Reittier soll bei ihm traben. Die erste Ansicht ist jedoch korrekter, da der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) dies nicht tat und auch nicht dazu anwies, und weil der Sinn des Ramal (bei einem Reiter) nicht verwirklicht werden kann.
Abschnitt: Was nun den Sa'y (zwischen Safa und Marwa) im reitenden Zustand betrifft, so genügt es ihm, sei es mit oder ohne Entschuldigungsgrund, da der Grund, der das Umkreisen (Tawaf) im reitenden Zustand untersagt hat, hier nicht vorliegt.
630 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wer Ifraad oder Qiran vollzieht, dem empfehlen wir, dass er den Ihram aufhebt, wenn er Tawaf und Sa'y vollzogen hat, und es zu einer Umra macht, es sei denn, er führt ein Hadi (Opfertier) mit sich, dann verbleibt er in seinem Ihram.)
Was den Fall betrifft, dass er ein Hadi (Opfertier) mit sich führt (1), so ist es ihm nicht gestattet, aus dem Ihram der Pilgerfahrt (Hajj) auszutreten und sie in eine Umra umzuwandeln,
(5) In den Manuskripten B und M: „Anna“ (dass), was ein Fehler ist. (6) Überliefert im Kapitel: „Die Empfehlung des Ramal beim Tawaf...“, aus dem Buch der Pilgerfahrt (Hajj). Sahih Muslim 2/921, 922. (7) Überliefert von Abu Dawud, im Kapitel: „Der verpflichtende Tawaf“, aus dem Buch der Riten (Manasik). Sunan Abi Dawud 1/434. Und al-Baihaqi, im Kapitel: „Der Tawaf im reitenden Zustand“, aus dem Buch der Pilgerfahrt (Hajj). Al-Sunan al-Kubra 5/99, 100. (1) Im Original und A: „mit beiden“. Das heißt, mit dem Mufrid (der nur Hajj vollzieht) und dem Qarin (der Hajj und Umra verbindet). Das Pronomen in seinem Wort „für ihn“ bezieht sich auf eine einzelne Person.