Samen ab. Er sagte: Da stand der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) auf und sagte: "Ihr wisst sehr wohl, dass ich der Gottesfürchtigste unter euch bin, der Wahrhaftigste und Rechtschaffenste. Wäre mein Opfertier (Hadi) nicht dabei gewesen, hätte ich den Ihram beendet, so wie ihr ihn beendet. Beendet also den Ihram! Und hätte ich von meiner Angelegenheit gewusst, was ich erst im Nachhinein erfahren habe, hätte ich kein Opfertier mitgeführt." Er sagte: "So beendeten wir den Ihram, hörten und gehorchten." Er fuhr fort: Da sagte Suraqa ibn Malik ibn Ju'shum al-Mudliji: "Ist diese Mut'a (Genusswallfahrt) nur für dieses unser Jahr, oh Gesandter Allahs, oder für immer?" Muhammad ibn Bakr vermutete, dass er sagte: "Für immer." Übereinstimmend überliefert. Was nun ihre Überlieferung angeht, so sagte Ahmad: "Dieser Hadith wurde von al-Harith ibn Bilal überliefert. Wer ist al-Harith ibn Bilal?" Er meinte damit, dass er ein Unbekannter (Majhul) ist. Niemand außer ad-Darawardi hat ihn überliefert. Und der Hadith von Abu Dharr wurde von Muraqqa' al-Usayydi überliefert. Wer ist Muraqqa' al-Usayydi? Er ist ein Dichter aus den Leuten von Kufa und hat Abu Dharr nicht getroffen. Es wurde ihm entgegnet: "Hat ihn denn nicht al-A'mash von Ibrahim at-Taymi, von seinem Vater, von Abu Dharr überliefert?" Er sagte: "Die Mut'a des Hajj galt uns speziell, den Gefährten des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm)." Er fragte: "Behauptet das etwa jemand? Die Mut'a steht im Buch Allahs, und die Menschen sind sich darüber einig, dass sie erlaubt ist." Al-Juzajani sagte: "Muraqqa' al-Usayydi ist nicht berühmt." Solche Hadithe in ihrer Schwäche und der Unbekanntheit ihrer Überlieferer werden nicht akzeptiert, wenn sie isoliert auftreten. Wie sollten sie dann akzeptiert werden, um ein Urteil aufzuheben, das durch Massenüberlieferung (Tawatur) bewiesen ist! Abgesehen davon, dass die Aussage von Abu Dharr nur seine eigene Meinung ist; wer auch immer gelehrter ist als er, hat ihm widersprochen, und er ist damit von den Gefährten (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) abgewichen. Daher ist dieser Aussage keine Beachtung zu schenken. Zudem variiert ihr Wortlaut. In den authentischsten der beiden Überlieferungswege von ihm steht, dass seine Aussage dem Buch Allahs des Erhabenen, der Aussage des Gesandten Allahs, dem Konsens der Muslime und den feststehenden, authentischen Sunan des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) widerspricht; daher ist es nicht zulässig, sich darauf zu stützen. Was ihren Analogieschluss (Qiyas) betrifft, der der Aussage des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gegenübergestellt wird, so wird dieser nicht akzeptiert, zumal die Analogie des Hajj auf die Umra in dieser Angelegenheit nicht korrekt ist. Denn es ist erlaubt, den Hajj in eine Umra umzuwandeln für jemanden, den der Hajj verpasst hat, oder für jemanden, der an Arafat gehindert wurde, während die Umra unter keinen Umständen zu einem Hajj wird. Und weil man durch die Aufhebung des Hajj zur Umra zum Mutamatti' (Genusswallfahrer) wird, wodurch die Vorzüglichkeit erreicht wird. Die Aufhebung der Umra zum Hajj hingegen lässt die Vorzüglichkeit entgehen, und aus der Rechtmäßigkeit dessen, wodurch die Vorzüglichkeit erreicht wird, folgt nicht die Rechtmäßigkeit, sie entgehen zu lassen.
(11) Ausgeführt von al-Bukhari im: "Kapitel über die Menstruierende, die alle Riten vollzieht..." aus dem Buch des Hajj; im "Kapitel über die Umra von at-Tan'im" aus dem Buch der Umra; im "Kapitel über die Teilhabe am Opfertier..." aus dem Buch der Gesellschaft; im "Kapitel über die Aussage des Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm): Hätte ich im Nachhinein gewusst..." aus dem Buch des Wunsches; und im "Kapitel über das Verbot des Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm), das Verbotene zu begehen..." aus dem Buch des Festhaltens (an der Sunna). Sahih al-Bukhari 2/195, 196, 3/4, 5, 185, 9/103, 137. Und von Muslim im: "Kapitel über die Arten des Ihram..." aus dem Buch des Hajj. Sahih Muslim 2/883, 884. Ebenso ausgeführt von Abu Dawud im: "Kapitel über den Hajj als Einzelritus (Ifrad)" aus dem Buch der Riten (Manasik). Sunan Abi Dawud 1/415. Und an-Nasa'i im: "Kapitel über die Erlaubnis zur Aufhebung des Hajj..." aus dem Buch der Riten. al-Mujtaba 5/140. Und Ibn Majah im: "Kapitel über die Aufhebung des Hajj" aus dem Buch der Riten. Sunan Ibn Majah 2/992. Und von Imam Ahmad im: al-Musnad 3/305, 317, 366. (12) Im Original steht: "bi-mashhur" (durch Berühmtheit).
المَنِىَّ. قال: فقامَ رسولُ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، فقال: "قَدْ عَلِمْتُمْ أنِّى أَثْقَاكُمْ للهِ، وأَصْدَقُكُمْ، وأَبَرُّكُمْ، ولَوْلَا هَدْيِى لَحَلَلْتُ كَمَا تَحِلُّونَ، فَحِلُّوا، ولَوِ اسْتَقْبَلْتُ مِنْ أمْرِى مَا اسْتَدْبَرْتُ، مَا أهْدَيْتُ". قال: فَحَلَلْنَا، وسَمِعْنَا، وأطَعْنَا قال: فقال سُرَاقَةُ بن مَالِكِ بن جُعْشُمٍ المُدْلِجِىُّ: مُتْعَتُنا هذه يا رسوِلَ اللهِ لِعَامِنا هذا، أم لِلْأَبَدِ؟ فظَنَّهُ مُحمدُ بن بكر، أنَّه قال: "لِلْأَبَدِ". مُتَّفَقٌ عليه (١١). فأمَّا حَدِيثُهم، فقال أحمدُ: رَوَى هذا الحديثَ الحَارِثُ بن بِلَالٍ، فَمَنِ الحَارِثُ بن بِلَالٍ؟ يَعْنِى أنَّه مَجْهُولٌ. ولم يَرْوِهِ إلَّا الدَّرَاورْدِىُّ، وحَدِيثُ أبي ذَرٍّ رَوَاهُ مُرَقِّع الأُسَيِّدىّ، فمَنْ مُرَقِّع الأُسَيِّدِىّ! شَاعِرٌ من أهْلِ الكُوفَةِ، ولم يَلْقَ أبا ذَرٍّ. فقِيلَ له: أفليس قد رَوَى الأعْمَشُ عن إبراهِيمَ التَّيْمِىّ، عن أبِيهِ، عن أبي ذَرٍّ؟ قال: كانت مُتْعَةُ الحَجِّ لنا خَاصَّةً أصْحَابَ رَسولِ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-. قال: أفَيَقُولُ بهَذا أحدٌ؟ المُتْعَةُ فى كتابِ اللهِ، وقد أجْمعَ الناسُ على أنَّها جائزةٌ. قالَ الْجُوزَجَانِىُّ: مُرَقِّع الأسَيِّدىُّ لَيْس بِمَشْهُورٍ (١٢)، ومثلُ هذه الأحادِيث فى ضَعْفِها وجَهَالَةِ رُوَاتِهَا، لا تُقْبَلُ إذا انْفَرَدَتْ، فكَيْفَ تُقْبَلُ فى رَدِّ حُكْمٍ ثَابِتٍ بِالتَّوَاتُرِ! مع أنَّ قَوْلَ أبِى ذَرٍّ مِن رَأْيِهِ، وقد خَالَفَهُ مَن هو أعْلَمُ منه، وقد شَذَّ به عن الصَّحابَةِ، رَضِىَ اللَّه عنهم، فلا يُلْتَفَتُ إلى هذا، وقد اخْتَلَفَ لَفْظُهُ، ففِى أَصَحِّ الطَّرِيقَيْنِ عنه قولُه مُخَالِفٌ لِكِتَابِ اللَّه تعالى، وقولِ رسولِ اللهِ، وإجْماعِ المُسْلِمِينَ، وسُنَنِ رسولِ
(١١) أخرجه البخارى، فى: باب تقضى الحائض المناسك كلها. . .، من كتاب الحجّ، وفى: باب عمرة التنعيم، من كتاب العمرة، وفى: باب الاشتراك فى الهدى. . .، من كتاب الشركة، وفى: باب قول النَّبِيّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- لو استقبلت. . .، من كتاب التمنى، وفى: باب نهى النَّبِيّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- على التحريم. . .، من كتاب الاعتصام. صحيح البخارى ٢/ ١٩٥، ١٩٦، ٣/ ٤، ٥، ١٨٥، ٩/ ١٠٣، ١٣٧. ومسلم، فى: باب وجوه الإحرام. . .، من كتاب الحجّ. صحيح مسلم ٢/ ٨٨٣، ٨٨٤.كما أخرجه أبو داود، فى: باب إفراد الحجّ، من كتاب المناسك. سنن أبي داود ١/ ٤١٥. والنسائى، فى: باب إباحة فسخ الحجّ. . .، من كتاب المناسك. المجتبى ٥/ ١٤٠. وابن ماجه، فى: باب فسخ الحجّ، من كتاب المناسك. سنن ابن ماجه ٢/ ٩٩٢. والإمام أحمد، فى: المسند ٣/ ٣٠٥، ٣١٧، ٣٦٦.(١٢) فى الأصل: "بالمشهور".