des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) widerspricht; daher ist es nicht zulässig, sich darauf zu stützen. Was nun ihren Analogieschluss (Qiyas) betrifft, der der Aussage des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) gegenübergestellt wird, so wird dieser nicht akzeptiert, zumal die Analogie des Hajj auf die Umra in dieser Angelegenheit nicht korrekt ist. Denn es ist erlaubt, den Hajj in eine Umra umzuwandeln für jemanden, den der Hajj verpasst hat, oder für jemanden, der an Arafat gehindert wurde, während die Umra unter keinen Umständen zu einem Hajj wird. Und weil man durch die Aufhebung des Hajj zur Umra zum Mutamatti' (Genusswallfahrer) wird, wodurch die Vorzüglichkeit erreicht wird. Die Aufhebung der Umra zum Hajj hingegen lässt die Vorzüglichkeit entgehen, und aus der Rechtmäßigkeit dessen, wodurch die Vorzüglichkeit erreicht wird, folgt nicht die Rechtmäßigkeit, sie entgehen zu lassen.
Kapitel: Wenn er den Hajj in eine Umra umwandelt, wird er zu einem Mutamatti' (Genusswallfahrer). Sein Status ist der Status der Mutamatti'un hinsichtlich der Verpflichtung zum Opfertier (Dam) und anderem. Der Qadi sagte: "Das Opfertier ist nicht verpflichtend, denn eine Voraussetzung für dessen Verpflichtung ist, dass er zu Beginn der Umra oder währenddessen beabsichtigt, ein Mutamatti' zu sein." Dies ist eine Behauptung, für die es keinen Beweis gibt und die den allgemeinen Texten des Buches Allahs sowie der expliziten, feststehenden Sunna widerspricht. Denn Allah der Erhabene sagt: "Wer aber die Umra mit dem Hajj verbindet (und somit Mutamatti' ist), der opfere, was ihm an Hadi (Opfertier) leichtfällt." Und im Hadith von Ibn Umar steht, dass der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) sagte: "Wer von euch kein Opfertier mit sich führt, der soll das Haus (die Kaaba) umkreisen, zwischen as-Safa und al-Marwa eilen, sein Haar kürzen und den Ihram beenden. Dann soll er den Hajj anstimmen (durch die Absicht) und ein Opfertier darbringen. Wer kein Opfertier findet, soll drei Tage während des Hajj fasten und sieben, wenn er zu seiner Familie zurückkehrt." Übereinstimmend überliefert. Zudem dient die Verpflichtung des Opfertieres bei der Mut'a dem Zweck des Genusses (Taraffuh) durch den Entfall einer der beiden Reisen (die getrennte Reise für Hajj und Umra), und diese Bedeutung ändert sich nicht durch die Absicht oder deren Fehlen; daher muss auch die Verpflichtung zum Opfertier gleichbleiben. Abgesehen davon, dass selbst wenn feststünde, dass die Absicht eine Voraussetzung wäre, sie hier ohnehin gegeben ist, denn er hat den Ihram nicht beendet, bis er die Absicht fasste, ihn zu beenden, um dann den Ihram für den Hajj zu vollziehen.
631 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wer Mutamatti' ist, unterbricht die Talbiyah, wenn er das Haus erreicht.)
Abu Abdullah sagte: Derjenige, der die Umra vollzieht, unterbricht die Talbiyah, wenn er den Rukn (die Ecke mit dem Schwarzen Stein) berührt. Dies entspricht der Bedeutung der Aussage von al-Khiraqi: "Wenn er das Haus erreicht."
(13) Im Original steht: "umratahu" (seine Umra), was eine Entstellung (tahrif) ist. (14) Fehlt im Original. (15) Sure al-Baqara 196. (16) Sein Beleg (Takhrij) wurde bereits auf Seite 241 angeführt. (1) Fehlt im Original, sowohl hier als auch im Folgenden.
اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- الثَّابتَةِ الصَّحِيحَةِ، فلا يَحِلُّ الاحْتِجَاجُ به. وأمَّا قِيَاسُهم فى مُقَابَلَةِ قَوْلِ رسولِ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، فلا يُقْبَلُ، على أنَّ قِياسَ الحَجِّ على العُمْرَةِ فى هذا لا يَصِحُّ، فإنَّه يجوزُ قَلْبُ الحَجِّ إلى العُمْرَةِ فى حَقِّ مَن فَاتَهُ الحَجُّ، ومن حُصِرَ عن عَرَفَةَ (١٣)، والعُمْرَةُ لا تَصِيرُ حَجًّا بِحَالٍ. ولأنَّ فَسْخَ الحَجِّ إلى العُمْرَةِ يَصِيرُ به مُتَمَتِّعًا، فتَحْصُلُ الفَضِيلَةُ. وفَسْخُ العُمْرَةِ إلى الحَجِّ يُفَوِّتُ الفَضِيلَةَ، ولا يَلْزَمُ مِن مَشْرُوعِيَّةِ ما يَحْصُلُ به (١٤) الفضيلةُ مَشْرُوعِيَّةُ تَفْوِيتِها.
فصل: وإذا فَسَخَ الحَجَّ إلى العُمْرَةِ، صارَ مُتَمَتِّعًا، حُكْمُه حُكْمُ المُتَمَتِّعِينَ فى وُجُوبِ الدَّمِ وغيرِه. وقال القاضى: لا يَجِبُ الدَّمُ؛ لأنَّ مِن شَرْطِ وُجُوبِهِ أن يَنْوِىَ فى ابْتِدَاءِ العُمْرَةِ، أو فى أثْنَائِها، أنَّه مُتَمَتِّعٌ. وهذه دَعْوَى لا دَلِيلَ عليها، تُخالِفُ عُمُومَ الكِتابِ وصَرِيحَ السُّنَّةِ الثَّابتَةِ، فإنَّ اللَّه تعالى قال: {فَمَنْ تَمَتَّعَ بِالْعُمْرَةِ إِلَى الْحَجِّ فَمَا اسْتَيْسَرَ مِنَ الْهَدْيِ} (١٥). وفى حديثِ ابنِ عمرَ، أنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- قال: "مَنْ لَمْ يَكُنْ مِنْكُمْ أَهْدَى، فَلْيَطُفْ بِالْبَيْتِ، وَبِالصَّفَا والمَرْوَةِ، ولْيُقَصِّرْ، وَلْيَحِلَّ، ثُمَّ لْيُهِلَّ بِالحَجِّ وَلْيُهْدِ، وَمَنْ لَمْ يَجِدْ هَدْيًا، فَلْيَصُمْ ثَلَاثَةَ أَيَّامٍ فى الحَجِّ وسَبْعَةً إذا رَجَعَ إلى أَهْلِهِ". مُتَّفَقٌ عليه (١٦). ولأنَّ وُجُوبَ الدَّمِ فى المُتْعَةِ لِلتَّرَفُّهِ بِسُقُوطِ أحَدِ السَّفَرَيْنِ، وهذا المَعْنَى لا يَخْتَلِفُ بِالنِّيَّةِ وعَدَمِها، فوَجَبَ أن لا يَخْتَلِفَ وُجُوبُ الدَّمِ، على أنَّه لو ثَبَتَ أن النِّيَّةَ شَرْطٌ، فقد وُجِدَتْ، فإنَّه ما حَلَّ حتَّى نَوَى أنَّه يَحِلُّ، ثمَّ يُحْرِمُ بِالحَجِّ.
٦٣١ - مسألة؛ قال: (وَمَنْ كَانَ مُتَمَتِّعًا، قَطَعَ التَّلْبِيَةَ إذَا وَصَلَ إلى (١) البَيْتِ)
قال أبو عبدِ اللهِ: يَقْطَعُ المُعْتَمِرُ التَّلْبِيَةَ إذا اسْتَلَمَ الرُّكْنَ. وهو مَعْنَى قَوْلِ
(١٣) فى الأصل: "عمرته" تحريف.(١٤) سقط من: الأصل.(١٥) سورة البقرة ١٩٦.(١٦) تقدَّم تخريجه فى صفحة ٢٤١.(١) سقط من: الأصل، هنا وفيما يأتى.