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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 261Abschnitt

Übersetzung · DE

für den Ihram. Darin sind die Bewohner Mekkas und andere gleichgestellt, wie bei den örtlichen Miqats. Wenn er jedoch schon früher den Ihram anlegt, ist dies zulässig.

Abschnitt: Von wo aus man auch immer den Ihram von Mekka aus anlegt, ist es zulässig, aufgrund der Aussage des Propheten (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) bezüglich der Miqats: "Sogar die Bewohner von Mekka kündigen ihn von dort aus an" (7). Wenn er den Ihram außerhalb der Stadt, aber innerhalb des Haram anlegt, ist es zulässig, aufgrund der Aussage von Dschabir: "Wir kündigten ihn vom al-Abtah aus an." Es ist empfehlenswert, dass er bei diesem Ihram das tut, was man beim Ihram vom Miqat aus tut, nämlich Ghusl (Vollwaschung) und Reinigung, sich von der genähten Kleidung entkleidet, siebenmal um das Haus (Tawaf) schreitet, zwei Rak'a betet und unmittelbar danach in den Ihram eintritt. Zu denen, die dies als empfehlenswert erachteten, gehören Ata, Mudschahid, Said ibn Jubair, ath-Thawri, asch-Schafi'i, Ishaq und Ibn al-Mundhir. Es gehört nicht zur Sunna, nach dem Eintritt in den Ihram Tawaf zu vollziehen. Ibn Abbas sagte: "Ich sehe für die Bewohner von Mekka nicht vor, dass sie Tawaf vollziehen, nachdem sie den Ihram für den Haddsch angelegt haben, noch dass sie zwischen as-Safa und al-Marwa eilen (Sa'i), bis sie zurückkehren." Dies ist die Ansicht von Ata, Malik und Ishaq. Wenn er nach dem Eintritt in den Ihram dennoch den Tawaf vollzieht und dann das Sa'i durchführt, so reicht ihm dies nicht als das verpflichtende Sa'i aus. Dies ist die Ansicht von Malik. Asch-Schafi'i sagte: Es reicht ihm aus. Ibn az-Zubair tat dies, und al-Qasim ibn Muhammad sowie Ibn al-Mundhir erlaubten es, weil er das Sa'i während des Haddsch einmal vollzogen hat, was ihm ausreicht, so als ob er es nach seiner Rückkehr von Mina vollzogen hätte. Wir aber stützen uns darauf, dass der Prophet (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) seinen Gefährten befahl, den Haddsch anzukündigen, wenn sie nach Mina aufbrechen. Aischa sagte: "Wir brachen mit dem Gesandten Gottes (Allahs Segen und Frieden seien auf ihm) auf. Diejenigen, die die Umra angekündigt hatten, vollzogen den Tawaf um das Haus und das Sa'i zwischen as-Safa und al-Marwa, traten dann aus dem Weihezustand aus und vollzogen dann einen weiteren Tawaf, nachdem sie von Mina für ihren Haddsch zurückgekehrt waren" (9). Wenn der Tawaf vor dem Aufbruch für sie vorgeschrieben wäre, hätten sie sich nicht einmütig dazu entschieden, ihn zu unterlassen.

Anmerkungen

(7) Die Quellenangabe wurde bereits auf Seite 56 angeführt. (8) Im Original steht: "min". (9) Im Original fehlt dies. Die Quellenangabe des Hadith wurde bereits auf Seite 242 angeführt.

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