633 - Problem: Er sagte: (Und er begab sich nach Mina und verrichtete dort das Mittagsgebet (Dhuhr), wenn es ihm möglich war; denn es wurde vom Propheten - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - überliefert, dass er in Mina fünf Gebete verrichtete.)
Zusammenfassend dazu: Es ist empfehlenswert, am Tag der Tarwiya (8. Dhu-l-Hiddscha) als Muhrim (im Weihezustand) von Mekka aufzubrechen, in Mina das Mittagsgebet zu verrichten und dann dort zu bleiben, bis er die fünf Gebete dort verrichtet hat und dort übernachtet; denn der Prophet - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - tat dies, wie es im Hadith von Dschabir (1) überliefert wurde. Dies ist die Ansicht von Sufyan, Malik, asch-Schafi'i, Ishaq und den Anhängern der Lehrmeinung (Ahl ar-Ra'y), und wir kennen niemanden, der dem widerspricht. Dies ist nach der Ansicht aller jedoch nicht verpflichtend. Ibn al-Mundhir sagte: "Ich habe von niemandem außer ihnen eine gegenteilige Ansicht bewahrt." Aischa blieb in der Nacht der Tarwiya zurück, bis zwei Drittel der Nacht vergangen waren, und Ibn az-Zubair betete in Mekka.
Abschnitt: Sollte der Tag der Tarwiya auf einen Freitag fallen, so soll derjenige, der in Mekka verweilt, bis die Sonne ihren Zenit überschritten hat, [und zu denen gehört, für die das Freitagsgebet verpflichtend ist] (2), nicht aufbrechen, bevor er es verrichtet hat; denn das Freitagsgebet ist eine Pflicht (Fard), während der Aufbruch nach Mina zu diesem Zeitpunkt keine Pflicht ist. Was die Zeit vor dem Zenit betrifft, so kann er aufbrechen, wenn er möchte, oder verweilen, bis er das Gebet verrichtet hat. Es wurde überliefert, dass dies zu Zeiten von Umar ibn Abd al-Aziz geschah, und er brach nach Mina auf. Ata sagte: "Jeden, den ich erreichte, sah ich dies tun. Ich erreichte sie, während ihr Imam in Mekka das Freitagsgebet abhielt und predigte, und ein anderes Mal hielt er kein Gebet ab und predigte nicht." Demzufolge ordnete der Imam, wenn er aufbrach, einigen der Zurückgebliebenen an, mit den Menschen das Freitagsgebet zu verrichten. Ahmad sagte: "Wenn der Statthalter von Mekka am Freitag in Mekka ist, verrichtet er das Freitagsgebet mit ihnen." Man fragte ihn: "Soll er von Mina reiten, nach Mekka kommen und mit ihnen das Freitagsgebet verrichten?" Er antwortete: "Nein, wenn er sich noch in Mekka befindet."
634 - Problem: Er sagte: (Wenn dann die Sonne aufgeht, bricht er nach Arafat auf und verweilt dort, bis er das Mittags- und das Nachmittagsgebet verrichtet, mit einer Iqama für jedes Gebet. Wenn er den Adhan gibt, so ist das kein Problem, und wenn er es mit dem Imam verpasst hat, verrichtet er es in seiner Unterkunft.)
Zusammenfassend dazu: Es ist empfehlenswert, von Mina zum Standplatz (Mawqif) aufzubrechen, wenn die Sonne aufgeht
(1) D.h. der lange Hadith, dessen Quellenangabe bereits auf Seite 156 angeführt wurde. (2) Im Original fehlt dies.
٦٣٣ - مسألة؛ قال: (وَمَضَى إلَى مِنًى، فَصَلَّى بِهَا الظُّهْرَ إنْ أمْكَنَهُ؛ لِأَنَّهُ رُوِىَ عَنِ النَّبِىِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، أنَّهُ صَلَّى بِمِنًى خَمْسَ صَلَوَاتٍ)
وجُمْلَةُ ذلك، أنَّ المُسْتَحَبَّ أن يَخْرُجَ مُحْرِمًا من مَكَّةَ يَوْمَ التَّرْوِيَةِ، فيُصَلِّىَ الظُّهْرَ بمنًى، ثمَّ يُقِيمَ حتَّى يُصَلِّىَ بها الصَّلَواتِ الخَمْسَ، ويَبِيتَ بها؛ لأنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- فَعَلَ ذلك. كما جاءَ فى حديثِ جابِرٍ (١)، وهذا قَوْلُ سفيانَ، ومالِكٍ، والشَّافِعِىِّ، وإسحاقَ، وأصْحابِ الرَّأْىِ، ولا نَعْلَمُ فيه مُخَالِفًا. وليس ذلك وَاجِبًا فى قَوْلِهم جميعا. قال ابنُ المُنْذِرِ: ولا أحْفَظُ عن غيرِهم خِلافَهم. وتَخَلَّفَتْ عائشةُ ليلةَ التَّرْوِيَةِ حتَّى ذَهَبَ ثُلُثَا اللَّيْلِ، وصَلَّى ابنُ الزُّبَيْرِ بمَكَّةَ.
فصل: فإن صادَفَ يومُ التَّرْوِيَةِ يومَ جمعةٍ، فمَن أقامَ بمَكَّةَ حتَّى تَزُولَ الشمسُ، [ممَّن تَجِبُ عليه الجمعةُ] (٢)، لم يَخْرُجْ حتَّى يُصَلِّيَها؛ لأنَّ الجمعةَ فَرْضٌ، والخُرُوجُ إلى مِنًى فى ذلك الوَقْتِ غيرُ فَرْضٍ. فأمَّا قبلَ الزَّوالِ، فإن شاءَ خَرَجَ، وإن شاءَ أقَامَ حتَّى يُصَلِّىَ، فقد رُوِىَ أنَّ ذلك وَافَقَ أيَّامَ عمرَ بن عبدِ العزيزِ، فخَرَجَ إلى مِنًى. وقال عَطاءٌ: كُلُّ مَن أدْرَكتُ يَصْنَعُونَه، أدْركْتُهم يُجَمِّعُ بمَكَّةَ إمامُهم ويَخْطُبُ، ومَرَّةً لا يُجَمِّعُ ولا يَخْطُبُ. فعلَى هذا إذا خرجَ الإمامُ، أمَرَ بعضَ مَن تَخَلَّفَ أن يُصَلِّىَ بِالنَّاسِ الجمعةَ. وقال أحمدُ: إذا كان وَالِى مَكَّةَ بمَكَّةَ يومَ الجمعةِ، يُجَمِّعُ بهم. قِيلَ له: يَركَبُ من مِنًى، فيَجِىءُ إلى مَكَّةَ، فيُجَمِّعُ بهم؟ قال: لا، إذا كان هو بعدُ بِمَكَّةَ.
٦٣٤ - مسألة؛ قال: (فَإذَا طَلَعَتِ الشَّمْسُ، دَفَعَ إلَى عَرفَةَ، فَأقَامَ بِهَا حَتَّى يُصَلِّىَ الظُّهْرَ والعَصْرَ، بإقَامَةٍ لِكُلِّ صَلَاةٍ، وإنْ أذَّنَ فَلَا بَأْسَ، وَإنْ فَاتَهُ مَعَ الْإمَامِ صَلَّى فى رَحْلِهِ)
وجُمْلَةُ ذلك أنَّ المُسْتَحَبَّ أن يَدْفَعَ إلى المَوْقِفِ مِن مِنًى إذا طَلَعَتِ الشمسُ
(١) أى الطويل، وتقدم تخريجه فى صفحة ١٥٦.(٢) سقط من: الأصل.