Al-Bukhari (2) überlieferte von Abd al-Rahman ibn Yazid, dass er sagte: „Abdullah vollzog die Pilgerreise, und wir kamen zur Zeit des Adhan zum Isha-Gebet, oder kurz danach, nach Muzdalifa. Er wies einen Mann an, er rief den Adhan und die Iqama, dann betete er das Maghrib-Gebet. Daraufhin betete er zwei Rak'at nach diesem. Danach verlangte er nach seinem Abendessen, und als er fertig war, wies er an – ich glaube (4) – er rief den Adhan und die Iqama, dann betete er das Isha-Gebet. Anschließend sagte er: 'Ich sah, wie der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) dies tat.'“ Dies gilt, weil die Zusammenlegung, wenn sie in der Zeit des zweiten Gebets erfolgt, nicht durch eine Unterbrechung beeinträchtigt wird.
Abschnitt: Die Sunna gebietet die Vorverlegung beider Gebete und dass man sie vor dem Absteigen (vom Reittier) und der Rast verrichtet; aufgrund dessen, was wir vom Hadith des Usama erwähnt haben. In einigen seiner Wortlaute heißt es, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) die Iqama für das Maghrib-Gebet (5) rief, dann ließen die Menschen ihre Kamele an ihren Rastplätzen nieder, ohne ihre Ausrüstung abzuladen, bis er die Iqama für das Isha-Gebet rief. Er betete, dann luden sie ihre Ausrüstung ab. Überliefert von Muslim (6). Die Sunna besagt, dass es kein freiwilliges Gebet (Tatawwu') zwischen beiden gibt. Ibn al-Mundhir sagte: „Ich kenne keinen Dissens unter ihnen in dieser Angelegenheit.“ Es wurde zwar von Ibn Mas'ud überliefert, dass er freiwillig zwischen ihnen betete, und er führte dies auf den Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) zurück (7). Unsere Begründung ist der Hadith von Usama und Ibn Umar (6), dass der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) nicht zwischen ihnen betete. Ihr Hadith ist authentischer, und dies wurde bereits (8) im Hinblick auf den Verzicht auf eine Trennung zwischen ihnen dargelegt.
Abschnitt: Wer das Maghrib-Gebet verrichtet, bevor er Muzdalifa erreicht, ohne sie zusammenzulegen, der hat gegen die Sunna verstoßen, aber sein Gebet ist gültig. Dies ist die Ansicht von 'Ata', 'Urwa, al-Qasim ibn Muhammad, Sa'id ibn Jubayr, Malik, al-Shafi'i, Ishaq, Abu Thawr, Abu Yusuf und Ibn al-Mundhir. Abu
(2) In: Kapitel über denjenigen, der den Adhan und die Iqama für jedes der beiden Gebete ruft, und Kapitel über denjenigen, der das Fajr-Gebet in Jam' (Muzdalifa) betet, aus dem Buch über die Pilgerfahrt (Kitab al-Hajj). Sahih al-Bukhari 2/202, 203. Imam Ahmad in: Musnad 1/461. Ibn Abi Shayba in: Kapitel über freiwillige Gebete zwischen den beiden Pflichtgebeten, aus dem Buch über die Pilgerfahrt. Al-Musannaf 3/11. (3) In A, B, M findet sich der Zusatz: „ila“ (zu). (4) Das heißt: Ich vermute. (5) In B, M: „lil-maghrib“ (für das Maghrib). (6) Die Verzeichnung ist bereits auf Seite 279 erfolgt. (7) Überliefert von al-Bukhari in: Kapitel über denjenigen, der den Adhan und die Iqama für jedes der beiden Gebete ruft, aus dem Buch über die Pilgerfahrt. Sahih al-Bukhari 2/202. (8) In A, B, M: „quddima“ (wurde dargelegt). Die Verzeichnung beider ist auf den Seiten 278 und 279 erfolgt.