Hanifa und al-Thawri sagten: „Es genügt ihm nicht“, denn der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) legte beide Gebete zusammen, und dies war ein Ritus (Nusuk), wobei er sagte: „Nehmt von mir eure Riten“ (9). Unsere Begründung ist, dass für jedes Paar von Gebeten, bei dem eine Zusammenlegung erlaubt ist, auch eine Trennung zulässig ist, wie beim Zuhr- und Asr-Gebet in Arafat. Das Handeln des Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) ist so zu verstehen, dass es das Vorzüglichere und Bessere ist, und damit sein Marsch nicht unterbrochen wird. Was sie bezüglich der Zusammenlegung in Arafat als Einwand vorbrachten, ist damit entkräftet.
641 - Rechtsfrage; er sagte: (Wenn er das Fajr-Gebet gebetet hat, hält er inne beim al-Mash'ar al-Haram und fleht zu Allah).
Dies bedeutet, dass er die Nacht in Muzdalifa verbringt, bis die Morgendämmerung anbricht, um dann das Subh-Gebet zu verrichten. Die Sunna gebietet es, dieses zu Beginn seiner Zeit zu verrichten, damit genügend Zeit bleibt, am al-Mash'ar al-Haram innezuhalten. Im Hadith von Jabir (1) heißt es, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) das Subh-Gebet verrichtete, sobald ihm die Morgendämmerung deutlich wurde. Im Hadith von Ibn Mas'ud heißt es, dass er das Fajr-Gebet verrichtete, als die Morgendämmerung einsetzte; jemand sagte: „Die Morgendämmerung ist angebrochen“, und jemand sagte: „Sie ist nicht angebrochen.“ Am Ende des Hadith sagte er: „Ich sah, wie der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) dies tat.“ Al-Bukhari überlieferte (2) etwas Ähnliches. Wenn er dann das Fajr-Gebet verrichtet hat, hält er beim al-Mash'ar al-Haram inne, welches Quzah (3) ist. Wenn es ihm möglich ist, besteigt er es, andernfalls hält er in dessen Nähe inne, gedenkt Allahs, des Erhabenen, fleht Ihn an (5) und bemüht sich sehr. Allah, der Erhabene, sagt: {Wenn ihr dann von Arafat aufbrecht, gedenkt Allahs beim al-Mash'ar al-Haram} (6). Im Hadith von Jabir (1),
(9) Die Verzeichnung ist bereits auf Seite 230 erfolgt. (10) Fehlt in B, M. (1) Die Verzeichnung ist bereits auf Seite 156 erfolgt. (2) In: Kapitel über denjenigen, der den Adhan und die Iqama für jedes der beiden Gebete ruft, und Kapitel über denjenigen, der das Fajr-Gebet in Jam' (Muzdalifa) betet, aus dem Buch über die Pilgerfahrt. Sahih al-Bukhari 2/203. (3) Quzah: Ein Berg in Muzdalifa. (4) Im Original: „wa-raqa“ (und er stieg hinauf). (5) In B, M: „wa-da'a“ (und er flehte an). (6) Sure al-Baqara 198.