Abschnitt: Das Übernachten in Muzdalifa ist eine Pflicht (Wajib); wer es unterlässt, für den ist eine Schlachtung (Dam) erforderlich. Dies ist die Auffassung von 'Ata', al-Zuhri, Qatada, al-Thawri, al-Shafi'i, Ishaq, Abu Thawr und den Anhängern der Vernunftlehre (Ashab al-Ra'y). Alqama, al-Nakha'i und al-Sha'bi sagten: Wer Jam' [Muzdalifa] verpasst, der hat die Pilgerfahrt verpasst, aufgrund der Worte Allahs des Erhabenen: {Wenn ihr dann von Arafat aufbrecht, gedenkt Allahs beim al-Mash'ar al-Haram} und der Worte des Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm): „Wer an diesem unserem Gebet teilnimmt und mit uns innehält, bis wir aufbrechen, und zuvor bei Nacht oder Tag in Arafat innegehalten hat, dessen Pilgerfahrt ist vollendet und er hat seine rituellen Verpflichtungen erfüllt“ (11). Wir halten dagegen mit den Worten des Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm): „Die Pilgerfahrt ist Arafat; wer vor der Nacht von Jam' kommt, dessen Pilgerfahrt ist vollendet“ (12), womit er denjenigen meint, der nach Arafat kommt. Was sie als Beweis aus dem Vers und der Überlieferung anführen: Das, was darin explizit ausgesprochen wird (Mantuq), ist gemäß Konsens kein Grundpfeiler (Rukn) der Pilgerfahrt. Denn würde jemand in Jam' übernachten, ohne Allah den Erhabenen zu gedenken und ohne das Gebet dort mitzuverrichten, wäre seine Pilgerfahrt dennoch gültig. Was also eine notwendige Bedingung dafür ist, ist dies umso mehr. Zudem ist das Übernachten keine notwendige Bedingung für das Gedenken an Allah den Erhabenen dort, ebenso wenig wie die Teilnahme am Morgengebet (Fajr); denn wenn er in der letzten Nacht des Opferfesttages von Arafat aufbricht, ist ihm das möglich. Es ist daher zwingend, dies lediglich als eine Pflicht, eine Vorzüglichkeit (Fadila) oder eine Empfehlung (Istihbab) zu verstehen.
Abschnitt: Wer in Muzdalifa übernachtet, dem ist das Aufbrechen vor Mitternacht nicht gestattet. Bricht er danach auf, so trifft ihn nichts. Dies vertrat auch al-Shafi'i. Malik sagte: Wenn er daran vorbeizieht, ohne abzusteigen, ist eine Schlachtung (Dam) fällig; wenn er jedoch absteigt, ist keine Schlachtung fällig, wann immer er auch aufbrechen mag (15). Wir halten dagegen, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) dort übernachtete und sagte: „Nehmt von mir eure Riten entgegen“ (16). Das Aufbrechen nach Mitternacht wurde nur durch die diesbezügliche Erlaubnis gestattet. So überlieferte Ibn 'Abbas: Ich gehörte zu jenen, die der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) vorausgeschickt hat, unter den Schwachen seiner Angehörigen von Muzdalifa nach Mina (17).
(11) Die Herleitung wurde bereits auf Seite 273 angeführt. (12) Die Herleitung wurde bereits auf Seite 268 angeführt. (13) Fehlt in den Handschriften B und M. (14) Im Original steht es mit dem Verbindungswort "wa" (und). (15) Fehlt in den Handschriften A, B und M. (16) Die Herleitung wurde bereits auf Seite 230 angeführt.
فصل: والمَبِيتُ بِمُزْدَلِفَةَ وَاجِبٌ، مَن تَرَكَهُ فعليه دَمٌ. هذا قَوْلُ عَطاءٍ، والزُّهْرِىِّ، وقَتَادَةَ، والثَّوْرِىِّ، والشَّافِعِىِّ، وإسحاقَ، وأبى ثَوْرٍ، وأصْحابِ الرَّأْىِ. وقال عَلْقَمَةُ، والنَّخَعِىُّ، والشَّعْبِىُّ: مَن فَاتَهُ جَمْعٌ فَاتَهُ الحَجُّ؛ لِقَوْلِ اللهِ تعالى: {فَإِذَا أَفَضْتُمْ مِنْ عَرَفَاتٍ فَاذْكُرُوا اللَّهَ عِنْدَ الْمَشْعَرِ الْحَرَامِ}. وقَوْلِ النَّبِيِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "مَنْ شَهِدَ صَلَاتَنَا هذِهِ، وَوَقَفَ مَعَنَا حَتَّى نَدْفَعَ، وقَدْ وَقَفَ بِعَرَفَةَ قَبْلَ ذلِكَ لَيْلًا أوْ نَهَارًا، فَقَدْ تَمَّ حَجُّهُ، وقَضَى تَفَثَهُ" (١١). ولَنا، قَوْلُ النَّبِيِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "الحَجُّ عَرَفَةُ، فَمَنْ جَاءَ قَبْلَ لَيْلَةِ جَمْعٍ فَقَدْ تَمَّ حَجُّهُ" (١٢). يَعْنِى مَن جاءَ عَرَفَةَ. وما احْتَجُّوا به من الآيَةِ والخَبَرِ، فالمَنْطُوقُ به (١٣) فيهما ليس بِرُكْنٍ في الحَجِّ إجْمَاعًا، فإنَّه لو باتَ بِجَمْعٍ، ولم يَذْكُرِ اللهَ تعالى، ولم يَشْهَدِ الصَّلَاةَ فيها، صَحَّ حَجُّهُ، فما هو من ضَرُورَةِ ذلك أوْلَى، ولأنَّ المَبِيتَ ليس مِن ضَرُورَةِ ذِكْرِ اللهِ تعالى بها، وكذلك شُهُودُ صَلَاةِ الفَجْرِ، فإنَّه لو أفَاضَ من عَرَفَةَ في آخِرِ لَيْلَةِ النَّحْرِ، أمكَنَهُ ذلك، فيَتَعَيَّنُ حَمْلُ ذلك على مُجَرَّدِ الإِيجَابِ، أو (١٤) الفَضِيلَةِ، أو (١٤) الاسْتِحْبَابِ.
فصل: ومَن بَاتَ بِمُزْدَلِفَةَ، لم يَجُزْ له الدَّفْعُ قبلَ نِصْفِ اللَّيْلِ، فإن دَفَعَ بعدَه، فلا شَىءَ عليه. وبهذا قال الشَّافِعِىُّ. وقال مالِكٌ: إن مَرَّ بها ولم يَنْزِل، فعليه دَمٌ، فإن نَزَلَ، فلا دَمَ عليه متى ما شاءَ (١٥) دَفَعَ. ولَنا، أنَّ النَّبِيَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- باتَ بها، وقال: "خُذُوا عَنِّى مَنَاسِكَكُمْ" (١٦). وإنَّما أُبِيحَ الدَّفْعُ بعدَ نِصْفِ اللَّيْلِ بما وَرَدَ من الرُّخْصَةِ فيه، فرَوَى ابنُ عَبّاسٍ، قال: كُنْتُ في مَن قَدَّمَ النبيُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- في
(١١) تقدم تخريجه في صفحة ٢٧٣.(١٢) تقدم تخريجه في صفحة ٢٦٨.(١٣) سقط من: ب، م.(١٤) في الأصل بواو العطف.(١٥) سقط من: أ، ب، م.(١٦) تقدم تخريجه في صفحة ٢٣٠.