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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 285

Übersetzung · DE

unter den Schwachen seiner Angehörigen von Muzdalifa nach Mina (17). Von Asma' wird überliefert, dass sie in der Nacht von Jam' beim Haus von Muzdalifa abstieg. Sie stand auf und betete. Nachdem sie gebetet hatte, fragte sie: "Ist der Mond untergegangen?" Ich antwortete (18): "Ja." Sie sagte: "So brecht auf." Wir brachen auf und zogen weiter, bis sie die Jamra bewarf, dann kehrte sie zurück und betete das Morgengebet (Subh) in ihrer Unterkunft. Ich sagte zu ihr: "O du (19), ich glaube, wir haben uns zu früh aufgemacht (20)." Sie antwortete: "Keineswegs, mein Sohn, denn der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) hat den Frauen im Reisesitz (Za'n) (21) die Erlaubnis dazu erteilt." Dies ist übereinstimmend überliefert (22). Von 'A'ischa wird überliefert, sie sagte: "Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) schickte Umm Salama in der Nacht des Opferfesttages voraus; sie bewarf die Jamra vor der Morgendämmerung (Fajr), ging dann weiter und vollzog das Umkreisen (Ifada)." Dies überlieferte Abu Dawud (23). Wer also vor Mitternacht von Jam' aufbricht und in der Nacht nicht zurückkehrt, für den ist eine Schlachtung (Dam) erforderlich; kehrt er jedoch darin zurück (24), so trifft ihn keine Schlachtung, genau wie bei demjenigen, der aufgebrochen ist

Anmerkungen

(17) Überliefert von al-Bukhari im Kapitel: Wer die Schwachen seiner Angehörigen bei Nacht vorausschickt... aus dem Buch über die Pilgerfahrt (Hajj), Sahih al-Bukhari 2/202; von Muslim im Kapitel: Die Empfehlung, die Schwachen vorauszuschicken... aus dem Buch über die Pilgerfahrt, Sahih Muslim 2/941. Ebenso überliefert von Abu Dawud im Kapitel: Das beschleunigte Aufbrechen von Jam' aus dem Buch über die Riten (Manasik), Sunan Abi Dawud 1/450; von Ibn Maja im Kapitel: Wer vorzeitig von Jam' aufbricht... aus dem Buch über die Riten, Sunan Ibn Maja 2/1007; und von Imam Ahmad im Musnad 1/221, 222. (18) Der Sprecher ist 'Abd Allah, der Klient (Mawla) von Asma'. (19) D. h.: O du da. (20) Al-Taghlis: Das Gegenteil von Isfar (Hellwerden), d. h.: Wir sind vor der vorgeschriebenen Zeit aufgebrochen. (21) Al-Za'n: Plural von Za'ina, womit die Frau im Reisesitz (Haudaj) gemeint ist. (22) Überliefert von al-Bukhari im Kapitel: Wer die Schwachen seiner Angehörigen bei Nacht vorausschickt... aus dem Buch über die Pilgerfahrt, Sahih al-Bukhari 2/202; von Muslim im Kapitel: Die Empfehlung, das Aufbrechen der schwachen Frauen vorzuziehen... aus dem Buch über die Pilgerfahrt, Sahih Muslim 2/940. Ebenso überliefert von Imam Ahmad im Musnad 6/347, 351 und al-Baihaqi im Kapitel: Wer das Steinigen für sie erlaubte... aus dem Buch über die Pilgerfahrt, al-Sunan al-Kubra 5/133. (23) Im Kapitel: Das beschleunigte Aufbrechen von Jam' aus dem Buch über die Riten, Sunan Abi Dawud 1/450. Ebenso überliefert von al-Daraqutni im Kapitel: Die Zeitpunkte, aus dem Buch über die Pilgerfahrt, Sunan al-Daraqutni 2/276. (24) Fehlt im Original.

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