von den Gelehrten, die wir kennen, sind sich einig, dass der Kahlköpfige mit dem Rasiermesser über seinen Kopf fahren soll. Dies ist jedoch keine Pflicht (22). Abu Hanifa sagte: Es ist verpflichtend, denn der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: "Wenn ich euch etwas befehle, dann führt es aus, soweit ihr dazu imstande seid" (23). Wäre er behaart gewesen, wäre es für ihn Pflicht gewesen, diese zu entfernen und mit dem Rasiermesser über seinen Kopf zu fahren; wenn eines davon aufgrund von Unmöglichkeit wegfällt, bleibt das andere verpflichtend. Wir begründen dies damit, dass der Ort des Scherens das Haar ist; fällt dies durch dessen Fehlen weg, so fällt auch die Pflicht weg, wie die Pflicht der Waschung eines Körperteils bei der rituellen Reinigung (Wudu) bei dessen Fehlen wegfällt. Und weil es ein Vorgang ist, der, wenn er während des Ihram vollzogen würde, keine Blutabgabe nach sich zöge, so zieht er auch bei der Beendigung des Ihram (Tahallul) keine nach sich, wie das Fahren mit dem Messer über das Haar ohne Scheren.
Kapitel: Es wird demjenigen, der sich scheren oder das Haar kürzen lässt, empfohlen, seine Nägel zu stutzen und seinen Schnurrbart zu kürzen, da der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) dies tat. Ibn al-Mundhir sagte: Es ist überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm), als er seinen Kopf rasierte, auch seine Nägel stutzte (24), und Ibn Umar pflegte seinen Schnurrbart und seine Nägel zu kürzen. Ata, Tawus und al-Schafi'i mochten es, wenn man auch etwas von seinem Bart nahm. Es wird empfohlen, beim Rasieren den Knochen am Ende des Schläfenansatzes vom Gesicht her zu erreichen. Ibn Umar pflegte zum Barbier zu sagen: "Erreiche die beiden Knochen, trenne den Kopf vom Bart." Ata pflegte zu sagen: "Es gehört zur Sunna, beim Rasieren des Kopfes die beiden Knochen zu erreichen."
650 - Fragestellung: Er sagte: (Dann ist ihm alles erlaubt, außer den Frauen).
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn der im Weihezustand befindliche Pilger (Muhrim) die Dschamrat al-Aqaba beworfen hat und dann das Haar geschoren hat, ist ihm alles erlaubt, was während des Ihram verboten war (1), außer den Frauen. Dies ist die korrekte Auffassung nach der Lehrmeinung von Ahmad (möge Allah ihm barmherzig sein). Er hat dies explizit in einer Überlieferung einer Gruppe von Gelehrten dargelegt. Somit bleibt das verboten, was ihm bezüglich der Frauen untersagt war, wie der Beischlaf,
(21) Fehlt in den Exemplaren B und M. (22) In B und M: "wadjiban" (verpflichtend). (23) Die Quellenangabe hierzu ist bereits bei 1/315 vorangegangen. (24) Überliefert von Imam Ahmad, in: al-Musnad 4/42. (1) Im Original gibt es den Zusatz: "alayhi" (darauf).