Ahmad sagt: Sie kürzt von jeder Haarsträhne das Maß einer Fingerkuppe. Dies ist auch die Auffassung von Ibn 'Umar, al-Shafi'i, Ishaq und Abu Thaur. Abu Dawud sagte: Ich hörte, wie Ahmad gefragt wurde, ob die Frau von ihrem ganzen Kopf kürzen solle? Er sagte: Ja, sie nimmt ihre Haare zusammen vor den Kopf und kürzt dann von den Haarspitzen das Maß einer Fingerkuppe. Und der Mann, der diesbezüglich kürzt, ist wie die Frau. Wir haben bereits zuvor eine Meinungsverschiedenheit darüber erwähnt.
652 - Problem; er sagte: (Danach besucht er das Haus [die Kaaba], umkreist es siebenmal; dies ist der obligatorische Umlauf [Tawaf], durch den die Pilgerfahrt vervollständigt wird, dann verrichtet er zwei Gebetseinheiten [Rak'a], falls er ein Mufrid [Einzelpilger] oder Qarin [Kombinationspilger] ist).
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass er, wenn er das Bewerfen [der Dschamrat], das Schlachten [des Opfers] und das Scheren vollzogen hat, zur Mekka hin aufbricht [Afada] und den Besuchsumlauf [Tawaf al-Ziyara] vollzieht. Er wird als Besuchsumlauf bezeichnet, weil er von Mina kommt, um das Haus zu besuchen, dann aber nicht in Mekka verweilt, sondern nach Mina zurückkehrt. Er wird auch als Tawaf al-Ifada [Umlauf des Aufbruchs] bezeichnet, weil er ihn bei seinem Aufbruch von Mina nach Mekka vollzieht. Er ist eine Säule [Rukn] der Pilgerfahrt, die ohne ihn nicht vollendet ist. Wir kennen hierüber keine Meinungsverschiedenheit. Dies liegt daran, dass Allah, der Mächtige und Erhabene, sagte: {Und sie sollen den Besuch des Hauses (Tawaf) vollziehen, des alten Hauses} (2). Ibn 'Abd al-Barr sagte: Er gehört zu den Pflichten [Fara'id] der Pilgerfahrt; darüber besteht unter den Gelehrten kein Dissens. Und bezüglich seiner Pflicht bei allen bezieht sich dies auf das Wort Allahs, des Erhabenen: {Und sie sollen den Besuch des Hauses vollziehen, des alten Hauses}. Von 'Aisha wird überliefert, sie sagte: Wir vollzogen die Pilgerfahrt mit dem Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) und brachen am Tag des Schlachtens auf [Afadna], woraufhin Safiyya ihre Periode bekam. Der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) wollte von ihr, was ein Mann von seiner Frau begehrt, da sagte ich: O Gesandter Allahs, sie ist menstruierend. Er sagte: "Hält sie uns etwa auf?" Sie sagten: O Gesandter Allahs, sie hat bereits am Tag des Schlachtens den Aufbruchsumlauf vollzogen. Er sagte: "Dann brecht auf." Übereinstimmend überliefert (3). Dies beweist, dass
= Ebenso herausgegeben von al-Nasa'i, in: Kapitel über das Verbot, dass eine Frau ihren Kopf schert, aus dem Buch des Schmucks. Al-Mujtaba 8/112, 113. (1) Aus B und M ausgelassen. (2) Sure al-Hajj 29. (3) Herausgegeben von al-Bukhari, in: Kapitel über den Besuch am Tag des Schlachtens, Kapitel über [die Situation], wenn eine Frau nach dem Aufbruchsumlauf ihre Periode bekommt, und Kapitel über das nächtliche Aufbrechen aus al-Muhassab, aus dem Buch der Pilgerfahrt; sowie in: Kapitel über das Wort Allahs, des Erhabenen {Und es ist ihnen nicht erlaubt...}, aus dem Buch der Scheidung. Sahih al-Bukhari 2/214, 220, 223, 7/75. Und Muslim, in: Kapitel über die Pflicht des Abschiedsumlaufs..., aus dem Buch der Pilgerfahrt. Sahih Muslim 2/964, 965. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud, in: Kapitel über die menstruierende Frau, die nach dem Aufbruchsumlauf aufbricht, aus dem Buch der Riten. Sunan Abi Dawud 1/462. Und al-Tirmidhi, in: Kapitel über das, was bezüglich der Frau überliefert wurde, die nach dem Aufbruchsumlauf ihre Periode bekommt, aus den Kapiteln der Pilgerfahrt. 'Aridat al-Ahwadhi 4/171. Und Ibn Majah, in: Kapitel über die menstruierende Frau, die aufbricht, bevor sie den Abschiedsumlauf vollzieht, aus dem Buch der Riten. Sunan Ibn Majah 2/1021. Und Imam Malik, in: Kapitel über den Aufbruch der menstruierenden Frau, aus dem Buch der Pilgerfahrt. Al-Muwatta 1/412, 413. Und Imam Ahmad, im Musnad 6/38, 39, 82, 85, 99, 122, 164, 175, 193, 202, 207, 213, 224, 253, 431.