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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 316Abschnitt

Übersetzung · DE

Sie erwähnte also nur einen einzigen Umlauf, woher ließe sich daraus also auf zwei Umläufe schließen? Zudem: Als sie ihre Periode bekam, verband sie die Pilgerfahrt mit der 'Umra auf Anweisung des Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm), ohne den Ankunftsumlauf vollzogen zu haben, und der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) wies sie auch nicht dazu an. Al-Khiraqi erwähnte an anderer Stelle bezüglich der Frau, wenn sie ihre Periode bekommt und das Verpassen der Pilgerfahrt befürchtet, dass sie die Absicht für die Pilgerfahrt fasst, eine gemeinsame Pilgerin [Qarina] ist und keinen Ankunftsumlauf nachholen muss. Und weil der Ankunftsumlauf, selbst wenn er nicht durch den obligatorischen Umlauf aufgehoben würde, für den 'Umra-Pilger zusätzlich zum 'Umra-Umlauf rechtlich geboten wäre, da dies sein erstes Ankommen beim Haus ist; er hätte somit eher Anspruch darauf als der Genusspilger, der zum Haus zurückkehrt, nachdem er es bereits gesehen und umrundet hat. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass dieser umstrittene Umlauf nicht obligatorisch ist; obligatorisch ist nur ein einziger Umlauf, nämlich der Besuchsumlauf. Dieser ist für den Genusspilger derselbe wie für den gemeinsamen Pilger und den Einzelpilger, insofern er eine Säule der Pilgerfahrt ist, die nur durch ihn vervollständigt werden kann, und er muss zwingend durch die Absicht festgelegt werden. Hätte er mit diesem Umlauf den Abschiedsumlauf oder einen anderen beabsichtigt, würde dies nicht ausreichen.

Abschnitt: Die rechtlich gebotenen Umläufe bei der Pilgerfahrt sind drei: Der Besuchsumlauf, er ist eine Säule der Pilgerfahrt, die ohne ihn nicht vollendet werden kann, ohne Meinungsverschiedenheit. Der Ankunftsumlauf, er ist eine Sunna, und denjenigen, der ihn unterlässt, trifft keine Schuld. Der Abschiedsumlauf, er ist verpflichtend [wajib], und für dessen Unterlassung ist ein Schlachtopfer [Dam] als Ersatz zu leisten. Dies vertraten Abu Hanifa und seine Gefährten sowie al-Thawri. Malik sagte: Denjenigen, der den Ankunftsumlauf unterlässt, trifft die Pflicht eines Schlachtopfers, und denjenigen, der den Abschiedsumlauf unterlässt, trifft nichts. Von al-Shafi'i wurde Ähnliches wie unsere Ansicht zum Abschiedsumlauf berichtet, wie seine Ansicht zum Ankunftsumlauf. Alles, was über diese Umläufe hinausgeht, ist eine freiwillige Tat [Nafl], und es gibt keine Rechtsgrundlage dafür, mehr als ein Eilschreiten zu vollziehen, ohne dass uns eine Meinungsverschiedenheit darüber bekannt wäre. Jabir sagte: Weder der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) noch seine Gefährten vollzogen das Eilschreiten zwischen al-Safa und al-Marwa mehr als einmal, nämlich beim ersten Umlauf. Überliefert von

Anmerkungen

(8) In B und M: "qaranat" [sie verband]. (9) Fehlt in B und M. (10) Fehlt im Original. (11) Fehlt in A, B und M. (12) In A, B und M: "zada 'ala" [fügte hinzu zu].

Arabisch (Quelle)

فما ذَكَرَتْ إلَّا طَوَافًا وَاحِدًا، فمن أين يُسْتَدَلُّ به على طَوَافَيْنِ؟ وأيضا فإنَّها لمَّا حَاضَتْ، فقَرَنَتِ (٨) الحَجَّ إلى العُمْرَةِ، بأمْرِ النبيِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، ولم تَكُنْ طَافَتْ لِلْقُدُومِ [لم تَطُفْ للقُدومِ] (٩)، ولا أمَرَها به النَّبِيُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، وقد ذَكَرَ الْخِرَقِيُّ في مَوْضِعٍ آخَرَ، في المَرْأَةِ إذا حَاضَتْ فَخَشِيَتْ فَوَاتَ الحَجِّ، أهَلَّتْ بِالحَجِّ، وكانت قَارِنَةً، ولم يكن عليها قَضاءُ طَوافِ القُدُومِ. [ولأنَّ طَوافَ القُدُومِ] (١٠) لو لم يَسْقُطْ بِالطَّوَافِ الوَاجِبِ، لَشُرِعَ في حَقِّ المُعْتَمِرِ طَوَافٌ لِلْقُدُومِ مع طَوَافِ العُمْرَةِ، لأنَّه أَوَّلُ قُدُومِه إلى البَيْتِ، فهو به أوْلَى من المُتَمَتِّعِ، الذى يَعُودُ إلى البَيْتِ بعد رُؤْيَتِه وطَوَافِه به. وفي الجُمْلَةِ إنَّ هذا الطَّوافَ المُخْتَلَفَ فيه ليس بِوَاجِبٍ، وإنَّما الوَاجِبُ طَوَافٌ وَاحِدٌ، وهو طَوافُ الزِّيارَةِ، وهو في حَقِّ المُتَمَتِّعِ كهو في حق القَارِنِ والمُفْرِدِ، في أنَّه رُكْنُ الحَجِّ، لا يَتِمُّ إلَّا به، ولا بُدَّ من تَعْيِينِه بالنِّيَّةِ (١١)، فلو نَوَى به طَوافَ الوَداعِ أو غيرَه، لم يُجْزِهِ.

فصل: والأطْوِفَةُ المَشْرُوعَةُ في الحَجِّ ثلاثةٌ: طَوَافُ الزِّيَارَةِ، وهو رُكْنُ الحَجِّ، لا يَتِمُّ إلَّا به، بغيرِ خِلَافٍ. وطَوَافُ القُدُومِ، وهو سُنَّةٌ، لا شىءَ على تَارِكِه. وطَوَافُ الوَدَاعِ، وَاجِبٌ، يَنُوبُ عنه الدَّمُ إذا تَرَكَهُ. وبهذا قال أبو حنيفةَ، وأصْحابُه، والثَّوْرِيُّ. وقال مَالِكٌ: على تَارِكِ طَوَافِ القُدُومِ دَمٌ، ولا شىءَ على تَارِكِ طَوافِ الوَدَاعِ. وحُكِىَ عن الشَّافِعِيِّ كقَوْلِنَا في طَوافِ الوَدَاعِ، كقَوْلِه في طَوافِ القُدُومِ. وما عَدَا (١٢) هذه الأطْوِفَة فهو نَفْلٌ، ولا يُشْرَعُ في حَقِّهِ أكْثَرُ من سَعْىٍ واحِدٍ، بغيرِ خِلَافٍ عَلِمْنَاهُ. قال جابِرٌ: لم يَطُفِ النَّبِيُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، ولا أَصْحَابُه، بين الصَّفَا والمَرْوَةِ، إلَّا طَوَافًا وَاحِدًا، طَوَافَهُ الأَوَّلَ. رَوَاهُ

Anmerkungen

(٨) في ب، م: "قرنت".(٩) سقط من: ب، م.(١٠) سقط من: الأصل.(١١) سقط من: أ، ب، م.(١٢) في أ، ب، م: "زاد على".

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