Abschnitt: Der Tag der großen Pilgerfahrt (Yawm al-Hajj al-Akbar) ist der Tag des Opferfestes (Yawm al-Nahr). Denn der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte in seiner Predigt am Tag des Opferfestes: "Dies ist der Tag der großen Pilgerfahrt." Überliefert von al-Bukhari (28). Er wurde deshalb so benannt, weil an ihm die Handlungen der Pilgerfahrt zahlreich sind: Das Verweilen in al-Mash'ar, der Aufbruch von dort nach Mina, das Steinwerfen, das Schlachten, das Scheren des Hauptes, der Ifada-Umlauf (Tawaf al-Ifada) und die Rückkehr nach Mina, um dort zu übernachten. Nichts Vergleichbares findet sich an anderen Tagen. Zudem ist es ein Feiertag und ein Tag, an dem man sich vom Weihezustand (Ihram) der Pilgerfahrt teilweise befreien darf.
Abschnitt: Am Tag des Opferfestes gibt es vier Handlungen: das Steinwerfen, dann das Schlachten, dann das Scheren des Hauptes, dann den Umlauf (Tawaf). Die Sunna ist es, sie in dieser Reihenfolge zu vollziehen, denn der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) hat sie in dieser Reihenfolge vollzogen, wie Jabir es in der Beschreibung der Pilgerfahrt des Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) dargelegt hat (29). Anas überlieferte, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) warf, dann schlachtete, dann sich scheren ließ. Überliefert von Abu Dawud (30). Wer jedoch die Reihenfolge nicht einhält, sei es aus Vergesslichkeit oder aus Unwissenheit über die Sunna diesbezüglich, auf dem lastet nichts, nach der Meinung vieler Gelehrter, darunter: al-Hasan, Tawus, Mujahid, Sa'id ibn Jubayr, 'Ata', al-Shafi'i, Ishaq, Abu Thawr, Dawud und Muhammad ibn Jarir al-Tabari. Abu Hanifa sagte: Wer das Scheren vor dem Werfen oder vor dem Schlachten vorzieht, für den ist eine Opfergabe (Dam) fällig; wenn er Qarin ist (beide Pilgerfahrten verbindet), sind zwei Opfergaben fällig. Zufar sagte: Es sind drei Opfergaben fällig, da die erste Befreiung (Tahallul al-Awwal) nicht stattgefunden hat, weshalb die Opfergabe verpflichtend wird, so als ob er vor dem Tag des Opferfestes geschoren hätte. Unser Gegenbeweis ist das, was 'Abdullah ibn 'Amr (31) überlieferte: Ein Mann sagte: "O Gesandter Allahs, ich habe mich scheren lassen, bevor ich schlachtete." Er sagte: "Schlachte, es gibt kein Vergehen." Ein anderer sagte: "Ich habe geschlachtet, bevor ich geworfen habe." Er sagte: "Wirf, es gibt kein"
(28) In: Kapitel über die Predigt an den Tagen von Mina, aus dem Buch der Pilgerfahrt. Sahih al-Bukhari 2/217. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud, in: Kapitel über den Tag der großen Pilgerfahrt, aus dem Buch der Riten. Sunan Abi Dawud 1/451. Und Ibn Maja, in: Kapitel über die Predigt am Tag des Opferfestes, aus dem Buch der Riten. Sunan Ibn Maja 2/1016. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 5/412. (29) Siehe die Überlieferungskette seines Hadith auf Seite 156. (30) Seine Überlieferungskette wurde bereits auf Seite 245 dargelegt. (31) In den Manuskripten B und M: "'Umar".