(Allahs Segen und Friede seien auf ihm) -, und ein Mann kam zu ihm und sagte: "O Gesandter Allahs, ich habe mich scheren lassen, bevor ich geworfen habe?" Er sagte: "Wirf (die Steine), es gibt kein Vergehen." Er sagte: "Ein anderer kam zu ihm und sagte: "Ich habe den Tawaf al-Ifada vollzogen, bevor ich geworfen habe?" Er sagte: "Wirf (die Steine), es gibt kein Vergehen." Von Ibn 'Abbas wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) am Tag des Opferfestes bezüglich eines Mannes gefragt wurde, der sich scheren ließ, bevor er geworfen hatte. Da sagte der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm): "Kein Vergehen, kein Vergehen." Dies wurde vollständig von al-Daraqutni (38) überliefert. Die Sunna des Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) ist am würdigsten, befolgt zu werden. Abgesehen davon folgt aus dem Wegfall der Blutopferpflicht bei der Durchführung (39) einer Handlung zu ihrer rechten Zeit nicht deren Wegfall bei Durchführung vor ihrer Zeit. Denn wenn er sich während der 'Umra nach dem Sa'y scheren lässt, trifft ihn nichts, auch wenn der Zustand des Halal nicht schon vorher eingetreten war. Ebenso verhält es sich in unserem Fall: Wenn wir sagen, dass der Zustand des Halal durch das Scheren eintritt, so hat er sich zwar vor dem Tahallul scheren lassen, aber es obliegt ihm kein Blutopfer. Wenn er dies jedoch absichtlich tut, im Wissen um den Verstoß gegen die Sunna in dieser Hinsicht, so gibt es zwei Überlieferungen (Riwayat): Die erste besagt, dass ihn kein Blutopfer trifft. Dies ist die Auffassung von 'Ata' und Ishaq, aufgrund der Allgemeinheit des Hadith von Ibn 'Abbas sowie des Hadith von 'Abdullah ibn 'Amr, in der Überlieferung von Sufyan ibn 'Uyayna. Die zweite besagt, dass er ein Blutopfer schuldet. Ähnliches wurde von Sa'id ibn Jubayr, Jabir ibn Zayd, Qatada und al-Nakha'i überliefert, da Allah der Erhabene sprach: "Und schert eure Häupter nicht, bis das Opfertier seinen Ort erreicht" (40). Und weil der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) eine Reihenfolge festlegte und sagte: "Nehmt von mir eure Riten" (41). Ein unbeschränkter (mutlaq) Hadith ist durch einen beschränkten (muqayyad) spezifiziert worden, daher wird das Unbeschränkte auf das Beschränkte bezogen. Al-Athram sagte: Ich hörte Abu 'Abdullah dazu befragt werden, ob ein Mann sich scheren ließ, bevor er schlachtete? Er sagte: "Wenn er unwissend war, trifft ihn nichts. Was das vorsätzliche Handeln betrifft, so nicht; denn der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) wurde von einem Mann gefragt, und er sagte: 'Ich habe es nicht gewusst' (42)." Man sagte zu Abu 'Abdullah: "Sufyan ibn 'Uyayna sagt nicht: 'Ich habe es nicht gewusst'." Er sagte: "Ja, aber Malik und die Leute von al-Zuhri (43) sagen: 'Ich habe nicht gewusst'."
(38) In: Kapitel über die Zeitbestimmungen, aus dem Buch der Pilgerfahrt. Sunan al-Daraqutni 2/252. (39) Im Original, B und M: "bifaqd" (durch Fehlen). (40) Sure al-Baqara 196. (41) Seine Überlieferungskette wurde bereits auf Seite 230 dargelegt. (42) Dies ist der bereits erwähnte Hadith von 'Abdullah ibn 'Amr, dessen Überlieferungskette auf der vorherigen Seite bereits dargelegt wurde. (43) D.h. sie sagen.
-صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، وأتَاهُ رجلٌ، فقال: يا رسولَ اللهِ، إنِّى حَلَقْتُ قبلَ أن أَرْمِىَ؟ قال: "ارْمِ، وَلَا حَرَجَ". قال: وأتَاهُ آخَرُ، فقال: إنِّى أفَضْتُ قبل أن أرْمِىَ؟ قال: "ارْمِ، وَلَا حَرَجَ". وعن ابنِ عَبَّاسٍ، أنَّ رسولَ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- سُئِلَ يومَ النَّحْرِ، عن رجلٍ حَلَقَ قبلَ أن يَرْمِىَ؟ فقال رسولُ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "لَا حَرَجَ، لَا حَرَجَ". رَوَاهُ الدَّارَقُطْنِىُّ (٣٨) كلَّه. وسُنَّةُ رسولِ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- أحَقُّ أن تُتَّبَعَ. على أنَّه لا يَلْزَمُ من سُقُوطِ الدَّمِ بفِعْلِ (٣٩) الشىءِ فى وَقْتِه، سُقُوطُهُ قبلَ وَقْتِه، فإنَّه لو حَلَقَ فى العُمْرَةِ بعدَ السَّعْىِ، لا شىءَ عليه، وإن كان الحِلُّ ما حَصَلَ قبلَه، وكذلك فى مَسْأَلَتِنَا، إذا قُلْنَا: إنَّ الحِلَّ يَحْصُلُ بِالحَلْقِ، فقد حَلَقَ قبلَ التَّحَلُّلِ، ولا دَمَ عليه. فأمَّا إن فَعَلَهُ عَمْدًا، عَالِمًا بِمُخَالَفَةِ السُّنَّةِ فى ذلك، ففيه رِوَايتانِ: إحْدَاهما، لا دَمَ عليه. وهو قَوْلُ عَطاءٍ، وإسحاقَ؛ لِإطْلَاقِ حديثِ ابنِ عَبَّاسٍ، وكذلك حديث عبدِ اللَّه بن عَمْرٍو، من رِوَايَةِ سفيانَ بن عُيَيْنَةَ. والثانية، عليه دَمٌ. رُوِىَ نحوُ ذلك عن سَعِيدِ بن جُبَيْرٍ، وجابِرِ بن زيدٍ، وقَتَادَةَ، والنَّخَعِىِّ؛ لأنَّ اللَّه تعالى قال: {وَلَا تَحْلِقُوا رُءُوسَكُمْ حَتَّى يَبْلُغَ الْهَدْيُ مَحِلَّهُ} (٤٠). ولأنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- رَتَّبَ، وقال: "خُذُوا عَنِّى مَنَاسِكَكُمْ" (٤١). والحديثُ المُطْلَقُ قد جاءَ مُقَيَّدًا، فيُحْمَلُ المُطْلَقُ على المُقَيَّدِ. قال الأثْرَمُ: سمعتُ أبا عبدِ اللهِ يُسْأَلُ عن رجلٍ حَلَقَ قبلَ أن يَذْبَحَ؟ فقال: إنْ كان جَاهِلًا، فليس عليه. فأمَّا التَّعَمُّدُ فلا؛ لأنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- سَأَلَهُ رجلٌ، فقال: لم أَشْعُرْ (٤٢). قِيلَ لأبى عبدِ اللَّه: سفيانُ بن عُيَيْنَةَ لا يقولُ: لم أشْعُرْ. فقال: نعم، ولكن مَالِكًا والنَّاس عن الزُّهْرِىِّ (٤٣): لم
(٣٨) فى: باب المواقيت، من كتاب الحج. سنن الدارقطنى ٢/ ٢٥٢.(٣٩) فى الأصل، ب، م: "بفقد".(٤٠) سورة البقرة ١٩٦.(٤١) تقدم تخريجه فى صفحة ٢٣٠.(٤٢) هو ما تقدم من حديث عبد اللَّه بن عمرو، وسبق تخريجه فى الصفحه السابقة.(٤٣) أى يقولون.