(44), und dies ist im Hadith enthalten. Malik sagte: Wenn er das Scheren vor das Werfen (der Steine) vorzieht, so schuldet er ein Blutopfer. Wenn er es jedoch vor das Schlachten vorzieht oder das Schlachten vor das Werfen, so trifft ihn nichts. Denn er ist per Konsens (Ijma') davon abgehalten, sein Haar vor dem ersten Tahallul zu scheren, und dies erlangt man nur durch das Werfen der Jamra. Das Schlachten vor dem Werfen ist hingegen zulässig, da das Opfertier seinen Ort erreicht hat. Unser Argument ist der Hadith, denn er unterschied nicht zwischen beiden. Dem Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) wurde bezüglich des Scherens, des Schlachtens, des Vorziehens und des Hinauszögerns berichtet, und er sagte: "Kein Vergehen." Wir kennen keinen Widerspruch unter ihnen darin, dass das Abweichen von der Reihenfolge diese (45) Handlungen nicht ihrer Gültigkeit beraubt und sie nicht daran hindert, ihre Wirkung zu entfalten; sie sind lediglich in der Pflicht des Blutopfers uneins, wie wir dargelegt haben. Und Allah weiß es am besten.
Abschnitt: Wenn er den Tawaf al-Ifada vor das Werfen (der Steine) vorzieht, ist sein Tawaf gültig. Dies ist auch die Ansicht von al-Shafi'i. Malik sagte: Der Ifada-Tawaf ist nicht gültig; er muss also werfen, dann schlachten und dann den Ifada-Tawaf vollziehen. [Und Ibn 'Umar sagte über denjenigen, der den Ifada-Tawaf vollzog, bevor er sich scheren ließ: Er soll zurückkehren, sich scheren oder das Haar kürzen lassen und dann den Ifada-Tawaf vollziehen] (46). Unser Argument ist das, was 'Ata' überlieferte, dass ein Mann zum Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: "Ich habe den Ifada-Tawaf vollzogen, bevor ich geworfen habe." Er sagte: "Wirf (die Steine), es gibt kein Vergehen." Von ihm wird ebenfalls überliefert, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: "Wer eine Sache vor eine andere vorzieht, bei dem gibt es kein Vergehen." Beide wurden von Sa'id in seinen "Sunan" überliefert. Es wurde von 'Abdullah ibn 'Amr ibn al-'As überliefert, dass ein anderer Mann zum Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) kam und sagte: "Ich habe den Tawaf am Haus vollzogen, bevor ich geworfen habe." Er sagte: "Wirf (die Steine) und es gibt kein Vergehen." Dem Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) wurde über keine Sache, die vorgezogen oder hinausgezögert wurde, gefragt, ohne dass er sagte: "Tu es, und es gibt kein Vergehen." Dies wurde von Abu Dawud, al-Nasa'i und al-Tirmidhi überliefert (47). Zudem hat er das Werfen zu seiner Zeit vollzogen, daher ist es gültig, so als hätte er die Reihenfolge eingehalten. Nach der Konsequenz der Aussagen unserer Gelehrten (al-As-hab) erlangt er durch den Ifada-Tawaf vor dem Werfen den ersten Tahallul, wie jemand, der geworfen hat, aber den Ifada-Tawaf noch nicht vollzogen hat. Basierend darauf gilt: Wenn er mit seiner Ehefrau verkehrt, bevor er geworfen hat,
(44) Nach diesem Punkt gibt es in B und M eine Ergänzung: "Zu Abu 'Abdullah wurde gesagt: Und". (45) In den Manuskripten: "la takhruj 'an hadhihi" (sie weichen nicht von dieser ab), das Festgelegte stammt aus dem al-Sharh al-Kabir. (46) Fehlt in A, B und M. (47) Die Überlieferungskette wurde bereits auf Seite 321 dargelegt. Die Überlieferung von al-Nasa'i findet sich in den "Sunan al-Kubra". Siehe: Tuhfat al-Ashraf 6/373.
أشْعُرْ (٤٤)، وهو فى الحديثِ، وقال مَالِكٌ: إن قَدَّمَ الحَلْقَ على الرَّمْىِ فعليه دَمٌ، وإن قَدَّمَهُ على النَّحْرِ أو النَّحْرَ على الرَّمْىِ فلا شىء عليه. لأنَّه بالإجْماعِ مَمْنُوعٌ مِن حَلْقِ شَعْرِهِ قبل التَّحَلُّلِ الأوَّلِ، ولَا يَحْصُلُ إلَّا بِرَمْىِ الجَمْرَةِ، فأما النَّحْرُ قبلَ الرَّمْىِ فجَائِزٌ؛ لأنَّ الهَدْىَ قد بَلَغَ مَحِلَّهُ. ولَنا، الحَدِيثُ؛ فإنَّه لم يُفَرِّقْ بينهما، فإنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- قِيلَ له فى الحَلْقِ، والنَّحْرِ، والتَّقْدِيمِ، والتَّأْخِيرِ، فقال: "لا حَرَجَ". ولا نَعْلَمُ خِلافًا بينهم فى أنَّ مُخَالَفَةَ التَّرْتِيبِ لا تَخْرُجُ هذه (٤٥) الأفْعَالِ عن الإجْزَاءِ، ولا تَمْنَعُ وُقُوعها مَوْقِعَهَا، وإنما اخْتَلَفُوا فى وُجُوبِ الدَّمِ، على ما ذَكَرْنَا، واللهُ أعلمُ.
فصل: فإن قَدَّمَ الإفاضَةَ على الرَّمْىِ، أجْزَأَةُ طَوَافُه. وبهذا قال الشَّافِعِىُّ. وقال مَالِكٌ: لا تُجْزِئُه الإفَاضَةُ، فلْيَرْمِ، ثم ليَنْحَر، ثم لْيُفِضْ. [وكان ابنُ عمرَ يقولُ فى مَن أفاضَ قبلَ أن يَحْلِقَ: يَرْجِعُ فيحلقُ أو يُقصِّرُ، ثم يُفِيضُ] (٤٦). ولَنا، ما رَوَى عَطاءٌ، أنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- قال له رَجُلٌ: أفضْتُ قبلَ أن أَرْمِىَ؟ قال: "ارْمِ، وَلَا حَرَجَ". وعنه أنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- قال: "مَنْ قَدَّمَ شَيْئًا قَبْلَ شَىْءٍ، فَلَا حَرَجَ". رَوَاهُمَا سَعِيدٌ. فى "سُنَنِه". ورُوِىَ عن عبدِ اللهِ بن عَمْرِو بن العَاصِ، أنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- أتَاهُ آخَرُ، فقال: إنى أفَضْتُ إلى البَيْتِ قبلَ أن أرْمِىَ؟ فقال: "ارْمِ ولا حَرَجَ" فما سُئِلَ رسولُ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- عن شَىْءٍ قُدِّمَ أو أُخِّرَ إلَّا قال: "افْعَلْ، وَلا حَرَجَ". رَوَاهُ أبو دَاوُدَ، والنَّسَائِىُّ، والتِّرْمِذِىُّ (٤٧). ولأنَّه أتَى بِالرَّمْىِ فى وَقْتِه. فأجْزَأَهُ، كما لو رَتَّبَ. ومُقْتَضَى كلامِ أصْحابِنَا، أنَّه يَحْصُلُ له بالإفاضَةِ قبلَ الرَّمْىِ التَّحَلُّلُ الأوَّلُ، كَمَنْ رَمَى ولم يُفِضْ. فعلى هذا لو وَاقعَ أهْلَهُ قبلَ الرَّمْىِ،
(٤٤) بعد هذا فى ب، م زيادة: "قيل لأبى عبد اللَّه: و".(٤٥) فى النسخ: "لا تخرج عن هذه"، والمثبت من الشرح الكبير.(٤٦) سقط من: أ، ب، م.(٤٧) تقدم تخريجه فى صفحة ٣٢١. ورواية النسائي له فى السنن الكبرى. انظر: تحفة الأشراف ٦/ ٣٧٣.