in Mekka während der Nächte von Mina aufgrund seiner Aufgabe der Wasserversorgung zu verbringen. Dies ist übereinstimmend überliefert (5). Die Spezifizierung der Erlaubnis für al-'Abbas aufgrund seines Entschuldigungsgrundes ist ein Beweis dafür, dass es für andere keine solche Erlaubnis gibt. Von Ibn 'Abbas wird überliefert, dass er sagte: Der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) hat niemandem die Erlaubnis erteilt, die Nächte von Mina in Mekka zu verbringen, außer al-'Abbas (6), aufgrund seiner Aufgabe der Wasserversorgung. Dies überlieferte Ibn Maja (7). Al-Athram überlieferte von Ibn 'Umar, dass er sagte: Niemand von den Pilgern soll woanders übernachten als in Mina. Er pflegte Männer auszusenden, die niemanden gewähren ließen, hinter der 'Aqaba zu übernachten. Und weil der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) dies als Ritus (Nusuk) vollzog und sagte: "Nehmt von mir eure Riten" (8).
Abschnitt: Wenn er das Übernachten in Mina unterlässt, so gibt es laut Ahmad zwei Ansichten: Die erste ist, dass ihn nichts trifft, er aber schlecht gehandelt hat. Dies ist die Ansicht der Anhänger der Meinung (Ahl al-Ra'y); weil dazu keine gesetzliche Bestimmung (Shar') existiert. Die zweite Ansicht ist, dass er etwas an Speisung geben soll. Er milderte dies ab und sagte dann: Einige sagten bereits: Es trifft ihn nichts. Ibrahim sagte: Er schuldet ein Blutopfer. Er lachte dann und sagte: Ein Blutopfer auf einmal? Ihr habt es streng gemacht (9). Ich fragte: Gibt es nichts anderes, als dass er etwas speist? Er sagte: Ja, er soll etwas speisen, Datteln oder Ähnliches. Basierend darauf ist alles, was er als Almosen gibt, ausreichend, und es gibt keinen Unterschied zwischen einer Nacht oder mehr; [denn es gibt keine] (10) Festlegung dafür. Eine weitere Überlieferung besagt: Für die drei Nächte ist ein Blutopfer fällig; dies aufgrund der Aussage von Ibn 'Abbas: Wer etwas von
(5) Von al-Bukhari im Kapitel über die Wasserversorgung der Pilger und dem Kapitel "Darf derjenige, der die Wasserversorgung innehat, in Mekka übernachten..." aus dem Buch der Hadsch ausgeleitet. Sahih al-Bukhari 2/191, 217. Von Muslim im Kapitel über die Pflicht, in Mina zu übernachten... aus dem Buch der Hadsch. Sahih Muslim 2/953. Ebenso von Abu Dawud im Kapitel über das Übernachten in Mekka während der Nächte von Mina, aus dem Buch der Manasik. Sunan Abi Dawud 1/454. Von Ibn Maja im Kapitel über das Übernachten in Mekka während der Nächte von Mina, aus dem Buch der Manasik. Sunan Ibn Maja 2/1019. Von al-Darimi im Kapitel über denjenigen, der in Mekka die Nächte von Mina verbringt, aus dem Buch der Manasik. Sunan al-Darimi 2/75. Von Imam Ahmad im Musnad 2/19, 22, 28, 88. (6) In A, B und M: "al-'Abbas". (7) Im Kapitel über das Übernachten in Mekka während der Nächte von Mina, aus dem Buch der Manasik. Sunan Ibn Maja 2/1019. (8) Die Überlieferungsbelege wurden bereits auf Seite 230 dargelegt. (9) In A, B und M: "...dann habt ihr es streng gemacht". (10) In B und M: "nein".
بمَكَّةَ لَيَالِىَ مِنًى، مِن أجْلِ سِقَايَتِه. مُتَّفَقٌ عليه (٥). وتَخصِيصُ العَبَّاسِ بِالرُّخْصَةِ لِعُذْرِهِ دَلِيلٌ على أنَّه لا رُخْصَةَ لِغيرِهِ. وعن ابنِ عَبّاسٍ، قال: لم يُرَخِّصِ النَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- لأحَدٍ يَبِيتُ بِمَكَّةَ، إلَّا لِلْعَبَّاسِ (٦)، من أجْلِ سِقَايَتِه. رَوَاهُ ابنُ مَاجَه (٧). ورَوَى الأثْرَمُ، عن ابنِ عمرَ، قال: لا يَبِيتَنَّ أحَدٌ مِن الحَاجِّ إلَّا بِمِنًى. وكان يَبْعَثُ رِجَالًا لا يدَعُونَ أحَدًا يَبِيتُ وَرَاءَ العَقَبَةِ. ولأنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- فَعَلَهُ نُسُكًا، وقد قال: "خُذُوا عَنِّى مَنَاسِكَكُمْ" (٨).
فصل: فإن تَرَكَ المَبِيتَ بِمِنًى، فعن أحمدَ: لا شىءَ عليه، وقد أساءَ. وهو قَوْلُ أصْحابِ الرَّأْىِ؛ لأنَّ الشَّرْعَ لم يَرِدْ فيه بِشىءٍ. وعنه يُطْعِمُ شيئًا. وخَفَّفَهُ، ثم قال: قد قال بَعْضُهم: ليس عليه. وقال إبراهيمُ: عليه دَمٌ. وضَحِكَ، ثم قال: دَمٌ بِمَرَّةٍ، شَدَّدْتُمُوه (٩). قلتُ: ليس إلَّا أن يُطْعِمَ شيئا؟ قال: نعم، يُطْعِمُ شيئًا تَمْرًا أو نَحْوَهُ. فعلى هذا أىُّ شىءٍ تَصَدَّقَ به أجْزَأَهُ، ولا فَرْقَ بين لَيْلَةٍ وأكْثَرَ؛ [لأَنَّه لا] (١٠) تَقْدِيرَ فيه. وعنه: فى اللَّيَالِى الثَّلَاث دَمٌ؛ لِقَوْلِ ابنِ عَبّاسٍ: مَن تَرَكَ من
(٥) أخرجه البخارى، فى: باب سقاية الحاج، وباب هل يبيت أصحاب السقاية. . .، من كتاب الحج. صحيح البخارى ٢/ ١٩١، ٢١٧. ومسلم، فى: باب وجوب المبيت بمنى. . .، من كتاب الحج. صحيح مسلم ٢/ ٩٥٣.كما أخرجه أبو داود، فى: باب يبيت بمكة ليالى منى، من كتاب المناسك. سنن أبي داود ١/ ٤٥٤. وابن ماجه، فى: باب البيتوتة بمكة ليالى منى، من كتاب المناسك. سنن ابن ماجه ٢/ ١٠١٩. والدارمى، فى: باب فى من يبيت بمكة ليالى منى، من كتاب المناسك. سنن الدارمى ٢/ ٧٥. والإمام أحمد، فى: المسند ٢/ ١٩، ٢٢، ٢٨، ٨٨.(٦) فى أ، ب، م: "العباس".(٧) فى: باب البيتوتة بمكة ليالى منى، من كتاب المناسك. سنن ابن ماجه ٢/ ١٠١٩.(٨) تقدم تخريجه فى صفحة ٢٣٠.(٩) فى أ، ب، م: "ثم شدد بمرة".(١٠) فى ب، م: "ولا".