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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 330Abschnitt

Übersetzung · DE

Abschnitt: Wenn er das Stehenbleiben bei ihr und das Bittgebet unterlässt, hat er eine Sunna unterlassen, und es lastet nichts auf ihm. Dies sagten auch al-Shafi'i, Abu Hanifa, Ishaq (23) und Abu Thawr. Wir kennen niemanden, der dem widerspricht, außer al-Thawri. Er sagte: Er soll eine Speisung vornehmen, und wenn er ein Tier opfert, ist mir das lieber; denn der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – hat es getan, also ist es ein Ritus. Unser Beweis dagegen ist, dass es sich um ein Bittgebet bei einem gesetzlich verordneten Stehenbleiben (24) handelt, weshalb durch dessen Unterlassung keine Pflicht entsteht, wie im Falle des Anblicks des Hauses (Kaaba) und wie alle anderen Bittgebete. Zudem ist sie eine der Dschamarat, bei der das Stehenbleiben und das Bittgebet nicht verpflichtend sind, wie bei der ersten. Der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – verrichtete sowohl die verpflichtenden als auch die empfohlenen Handlungen, und wir haben bereits (25) den Beweis dargelegt, dass dies eine Empfehlung (nadb) ist.

Abschnitt: Am besten ist es, beim Werfen nicht weniger als sieben Kieselsteine zu verwenden, da der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – mit sieben Kieselsteinen warf. Wenn er einen oder zwei Kieselsteine weniger verwendet, ist das kein Problem, aber er sollte nicht weniger als das verwenden. Ahmad hat dies ausdrücklich festgestellt. Dies ist auch die Ansicht von Mudschahid und Ishaq. Von ihm (Ahmad) gibt es eine andere Überlieferung: Wenn er aus Vergesslichkeit mit sechs wirft, lastet nichts auf ihm, jedoch sollte man dies nicht beabsichtigen; tut man es absichtlich, so soll man eine Almosenleistung (Sadaqa) erbringen. Ibn 'Umar pflegte zu sagen: "Es ist mir gleich, ob ich mit sechs oder sieben warf." [Ibn 'Abbas sagte: "Ich weiß nicht, ob der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – mit sechs oder sieben warf."] (26) Von Ahmad ist überliefert, dass die Zahl von sieben Kieselsteinen eine Bedingung (shart) ist. Dies gleicht (27) der Lehrmeinung von al-Shafi'i und den Leuten der Vernunft (Ashab al-Ra'y), da der Prophet – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – mit sieben warf. Abu Hayya sagte: "Es spielt keine Rolle, wie viele Kieselsteine ein Mann wirft." Da sagte 'Abdullah ibn 'Amr: "Abu Hayya hat recht." Abu Hayya war ein Teilnehmer der Schlacht von Badr. Der Grund für die erste Überlieferung ist das, was Ibn Abi Nadschih überlieferte: Er sagte: Tawus wurde nach einem Mann gefragt, der einen Kieselstein weggelassen hatte. Er sagte: "Er soll eine Dattel oder einen Bissen spenden." Ich erwähnte dies gegenüber Mudschahid, da sagte er: "Abu 'Abd al-Rahman hat die Aussage von Sa'd nicht gehört." Sa'd sagte: "Wir kehrten von der Pilgerfahrt mit dem Gesandten Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – zurück. Einige von uns sagten: 'Ich habe mit sechs geworfen', und andere von uns sagten: 'Mit sieben', und niemand von uns tadelte den anderen dafür."

Anmerkungen

(23) Fehlt im Original. (24) In A, B und M mit der Ergänzung "lahu" (für ihn). (25) In A, B und M: "dhakara" (er erwähnte). (26) Fehlt im Original. (27) In A, B und M: "wa-nasabahu ila" (und er schrieb es zu...).

Arabisch (Quelle)

فصل: وإن تَرَكَ الوُقُوفَ عندَها والدُّعاءَ، تَرَكَ السُّنَّةَ، ولا شىءَ عليه. وبذلك قال الشَّافِعِىُّ، وأبو حنيفةَ، وإسحاقُ (٢٣)، وأبو ثَوْرٍ. ولا نَعْلَمُ فيه مُخَالِفًا، إلَّا الثَّوْرِىَّ. قال: يُطْعِمُ شيئا، وإن أرَاقَ دَمًا أحَبُّ إلىَّ؛ لأنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- فَعَلَهُ، فيكونُ نُسُكًا. ولَنا، أنَّه دُعَاءُ وُقُوفٍ مَشْرُوعٍ (٢٤)، فلم يَجِبْ بِتَرْكِه شىءٌ، كحالَةِ رُؤْيَةِ البَيْتِ، كسَائِرِ الأدْعِيَةِ، ولأنَّها إحْدَى الجَمَرَاتِ، فلم يَجِب الوُقُوفُ عندَها والدُّعَاءُ، كالأُولَى، والنَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- يَفْعَلُ الوَاجِبَاتِ والمَنْدُوباتِ، وقد ذَكَرْنَا (٢٥) الدَّلِيلَ على أن هذا نَدْبٌ.

فصل: والأوْلَى أن لا يَنْقُصَ فى الرَّمْىِ عن سَبْعِ حَصَيَاتٍ؛ لأنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- رَمَى بِسَبْعِ حَصَيَاتٍ. فإن نَقَصَ حَصَاةً أو حَصاتَيْنِ، فلا بَأْسَ، ولا يَنْقُصُ أكْثَرَ من ذلك. نَصَّ عليه. وهو قَوْلُ مُجاهِدٍ، وإسحاقَ. وعنه: إن رَمَى بِسِتٍّ نَاسِيًا: فلا شىءَ عليه، ولا يَنْبَغِى أن يَتَعَمَّدَهُ، فإن تَعَمَّدَ ذلك، تَصَدَّقَ بِشَىءٍ. وكان ابنُ عمرَ يقولُ: ما أُبَالِى رَمَيْتُ بِسِتٍّ أو سَبْعٍ. [وقال ابنُ عَبَّاسٍ: ما أَدْرِى رَمَاهَا النبىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- بِسِتٍّ أو سَبْعٍ] (٢٦). وعن أحمدَ، أنَّ عَدَدَ السَّبْعِ شَرْطٌ. ويُشْبِهُ (٢٧) مَذْهَبَ الشَّافِعِىِّ، وأصْحَابِ الرَّأْىِ؛ لأنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- رَمَىَ بِسَبْعٍ. وقال أبو حَيَّةَ: لا بَأْسَ بما رَمَى به الرَّجُلُ مِن الحَصَى. فقال عبدُ اللهِ بن عَمْرٍو: صَدَقَ أبو حَيَّةَ. وكان أبو حَيَّةَ بَدْرِيًّا. ووَجْهُ الرِّوَايَةِ الأُولَى ما رَوَى ابنُ أبِى نُجَيْحٍ، قال: سُئِلَ طاوُسٌ عن رجلٍ تَرَكَ حَصَاةً؟ قال: يَتَصَدَّقُ بِتَمْرَةٍ أو لُقْمَةٍ. فذَكَرْتُ ذلك لِمُجاهِدٍ، فقال: إن أبا عبد الرحمنِ لم يَسْمَعْ قَوْلَ سَعْدٍ، قال سَعْدٌ: رَجَعْنَا من

Anmerkungen

(٢٣) سقط من: الأصل.(٢٤) فى أ، ب، م زيادة: "له".(٢٥) فى أ، ب، م: "ذكر".(٢٦) سقط من: الأصل.(٢٧) فى أ، ب، م: "ونسبه إلى".

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