Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 657 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und er handelt am zweiten Tag wie er es am Vortag tat. Wer wünscht, sich an zwei Tagen zu beeilen, der bricht vor Sonnenuntergang auf. Sollte die Sonne untergehen, während er noch dort ist, bricht er nicht auf, bis er am nächsten Tag nach dem Zenit geworfen hat, so wie er es am Vortag tat) · ShamelaTranslate