am Haus besteht. Wenn er also für den Abschied umkreist und sich danach einer geschäftlichen Tätigkeit oder einem Aufenthalt widmet, muss er sie wiederholen. Dies ist die Ansicht von 'Ata', Malik, al-Thawri, al-Schafi'i und Abu Thawr. Die Anhänger der Ra'y-Schule sagten: Wenn er für den Abschied umkreist oder eine freiwillige Umkreisung vollzieht, nachdem ihm der Aufbruch erlaubt wurde, so genügt ihm dies für die Abschiedsumkreisung, selbst wenn er einen Monat oder länger bleibt, da er umkreist hat, nachdem ihm der Aufbruch erlaubt war, sodass eine Wiederholung für ihn nicht verpflichtend ist, so als wäre er unmittelbar danach aufgebrochen. Unsere Gegenargumentation stützt sich auf die Aussage des Propheten – Friede sei auf ihm –: "Niemand soll aufbrechen, bevor sein letzter Kontakt zum Haus besteht" (2). Zudem verliert die Umkreisung, wenn er danach verweilt, nach dem Brauch ihren Charakter als Abschied, weshalb sie ihm nicht genügt, so wie wenn er sie vor der Erlaubnis zum Aufbruch vollzogen hätte. Wenn er jedoch auf seinem Weg ein Bedürfnis erledigt oder Vorräte oder etwas für sich selbst auf dem Weg kauft, muss er sie nicht wiederholen, da dies kein Aufenthalt ist, der seine Umkreisung aus ihrem Status als letzter Kontakt zum Haus entfernt. Dies ist die Ansicht von Malik und al-Schafi'i, und wir kennen niemanden, der ihnen in dieser Frage widerspricht.
662 - Rechtsfrage; er sagte: (Wenn er vor dem Abschied aufbricht, kehrt er zurück, falls er in der Nähe ist; ist er jedoch weit weg (1), sendet er ein Schlachtopfer)
Dies ist die Ansicht von 'Ata', al-Thawri, al-Schafi'i, Ishaq und Abu Thawr. Als "nah" gilt derjenige, dessen Distanz zu Mekka unter der Entfernung für die Gebetskürzung liegt. "Fern" ist derjenige, der die Entfernung für die Gebetskürzung erreicht hat. Ahmad hat dies explizit festgehalten. Dies ist auch die Ansicht von al-Schafi'i. 'Ata' hingegen betrachtete denjenigen als nah, der umkreist. Al-Thawri sagte: Die Grenze hierfür ist der Heilige Bezirk (Haram); wer sich im Haram befindet, ist nah, und wer ihn verlassen hat, ist fern. Das Argument für die erste Ansicht ist, dass derjenige, der sich innerhalb der Distanz für die Gebetskürzung befindet, wie ein Anwesender behandelt wird, insofern, als er das Gebet nicht kürzt und nicht fastet; deshalb haben wir ihn zu den Anwesenden an der Heiligen Moschee gezählt. Es wurde überliefert, dass 'Umar einen Mann von Murr (2) nach Mekka zurückschickte, damit sein letzter Kontakt zum Haus bestünde. Dies wurde von Sa'id überliefert. Wer (3) hingegen nicht in der Lage ist zurückzukehren...
(2) Die Quellenangabe hierfür erfolgte bereits auf Seite 336. (1) Im Original: "ab'ad" (entfernter). (2) Murr, mit Damma, ist ein Tal im Inneren von Idam. Es wurde gesagt: Es ist Batn Idam (das Innere von Idam). Mu'dscham al-Buldan 4/495. Und Idam ist eine Wasserstelle, die auf dem Weg zwischen Mekka und al-Yamama liegt. Mu'dscham al-Buldan 1/305. Damit ist nicht Batn Marr mit Fatha auf dem Mim gemeint, da dieses innerhalb des Heiligen Bezirks (Haram) liegt. (3) In B, M: "wa-in" (und wenn).