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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 342Abschnitt

Übersetzung · DE

die Konzessionen (Rukhas). Wenn ihr das Verweilen nicht möglich ist und sie abreist, oder wenn sie ohne Entschuldigung abreist, so obliegt ihr ein Schlachtopfer (Dam). Wenn sie jedoch die Gebäudegrenzen (von Mekka) überschritten hat, ist die Rückkehr nicht verpflichtend, [da sie den Rechtsstatus einer Anwesenden verlassen hat. Falls man nun fragt: Warum ist dann die Rückkehr nicht verpflichtend] (7), wenn sie sich in der Nähe befindet, so wie bei demjenigen, der ohne Entschuldigung aufbricht? Dann sagen wir: Dort hat er eine Pflicht unterlassen, die durch seinen Aufbruch nicht entfällt, bis er [eine Entfernung erreicht] (8), die das Gebetskürzen (Qasr) erlaubt, denn dann handelt es sich um den Beginn einer langen Reise, die von der ersten verschieden ist. Hier jedoch war es keine Pflicht, und deren Verpflichtung von Anfang an ist nur bei demjenigen gegeben, der sich im Status des Verweilenden befindet.

Abschnitt: Es wird empfohlen, dass derjenige, der den Abschied vollzieht, am Multazam stehen bleibt; dies ist der Bereich zwischen der Ecke (des Schwarzen Steins) und der Tür. Er soll sich daran anschmiegen, seine Brust und sein Gesicht daran pressen und Allah, den Mächtigen und Erhabenen, anrufen; gemäß dem, was Abu Dawud (9) von Amr ibn Shu'ayb über dessen Vater [über dessen Großvater] (10) überlieferte: Er sagte: Ich vollzog die Umkreisung mit Abdullah, und als er die Rückseite der Kaaba erreichte, sagte ich: „Suchst du nicht Zuflucht (bei Allah)?“ Er sagte: „Wir suchen Zuflucht bei Allah vor dem Feuer.“ Dann ging er weiter, bis er den Stein (den Schwarzen Stein) berührte, stellte sich zwischen die Ecke und die Tür, legte seine Brust, sein Gesicht, seine Unterarme und seine Handflächen so darauf – und er breitete sie [weit] aus (11) – und sagte: „So sah ich den Gesandten Allahs [– Allah segne ihn und gebe ihm Heil – es tun. Und von Abdurrahman ibn Safwan wurde überliefert, er sagte: Als der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – Mekka eroberte, ging ich los und sah, dass der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – aus der Kaaba herausgekommen war, er und seine Gefährten, und sie hatten die Ecke zwischen der Tür und dem Hatim berührt und ihre Wangen an das Haus gelegt, und der Gesandte Allahs – Allah segne ihn und gebe ihm Heil – befand sich] (12) in ihrer Mitte.“ Überliefert von Abu Dawud (13). Und Mansur sagte: Ich fragte Mujahid: Wenn ich den Abschied (Wada') vollziehen will, wie soll ich verfahren? Er sagte: „Du umkreist das Haus siebenmal, betest zwei Rak'a hinter dem Maqam Ibrahim, gehst dann zu Zamzam und trinkst [von dessen Wasser] (14), kommst dann zum Multazam, dem Bereich zwischen dem Stein und der Tür, berührst ihn, rufst dann (Allah) an und bittest [ihn dann um] (15) dein Anliegen, [dann berührst du den Stein und gehst fort] (16).“

Anmerkungen

(7) Weggefallen in B und M. Ein Abschreibfehler. (8) In B und M: „yasiru“ (er reist/geht). (9) Im: Kapitel über den Multazam, aus dem Buch der Riten (Manasik). Sunan Abi Dawud 1/438. Ebenso herausgegeben von Ibn Majah, im: Kapitel über den Multazam, aus dem Buch der Riten. Sunan Ibn Majah 2/987. (10) Weggefallen im Original und in A. (11) Weggefallen im Original. (12) Weggefallen im Original. Ein Abschreibfehler. (13) Im: Kapitel über den Multazam, aus dem Buch der Riten. Sunan Abi Dawud 1/438. Scheich al-Islam Ibn Taymiyya sagte im „Majmu' al-Fatawa“ 26/142–143: Wenn man es liebt, zum Multazam zu kommen – dies ist der Bereich zwischen dem Schwarzen Stein und der Tür –, dort seine Brust, sein Gesicht, seine Unterarme und Handflächen aufzulegen, zu beten und Allah den Erhabenen um sein Anliegen zu bitten, =

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