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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 345664 - Rechtsfrage: Er sagte: „Wer die Umkreisung des Besuchs (Ṭawāf al-ziyāra) unterlassen hat, muss in den Zustand des Weihezustands (iḥrām) zurückkehren und von seiner Heimat aus reisen, bis er das Haus umkreist hat.“

Übersetzung · DE

Gottes (27), und wenn er sich abwendet, soll er nicht stehen bleiben und nicht zurückblicken. Wenn er zurückblickt, so kehrt er um und nimmt Abschied. Hanbal überlieferte in seinem „Manasik“ (Ritenbuch) von al-Muhajir (28), der sagte: „Ich sagte zu Jabir ibn Abd Allah: Ein Mann vollzieht die Umkreisung (Tawaf) um das Haus, betet, und wenn er fertig ist (29), geht er hinaus, stellt sich dann in Richtung der Qibla und bleibt stehen?“ Er antwortete: „Ich dachte, dass nur die Juden und Christen so etwas tun.“ Abu Abd Allah sagte: „Ich lehne das ab.“ Abu Abd Allahs Aussage, dass er, falls er zurückblickt, umkehren und Abschied nehmen soll, ist als Empfehlung zu verstehen, da wir keinen Beweis für die Verbindlichkeit dessen für ihn kennen. Mujahid sagte: „Wenn du kurz davor bist, das Tor der Moschee zu verlassen, so blicke zurück, schaue dann zur Kaaba und sprich: O Allah, lass dies nicht den letzten Besuch sein.“

664 – Problem: Er sagte: (Und wer den Tawaf al-Ziyara [Besuchs-Umkreisung] unterlässt, kehrt aus seinem Land im Zustand des Ihram zurück, bis er das Haus umkreist hat.)

Die Zusammenfassung dessen ist, dass der Tawaf al-Ziyara eine Säule (Rukn) der Pilgerfahrt ist, die nur durch ihn vollendet wird. Er darf sich nicht von seinem Ihram-Zustand lösen, bis er diesen vollzogen hat. Kehrt er zuvor in sein Land zurück, so ist sein Ihram-Zustand nicht aufgehoben, und er muss, wann immer es ihm möglich ist, im Zustand des Ihram zurückkehren; etwas anderes genügt nicht. Dies ist die Ansicht von 'Ata', al-Thawri, Malik, al-Shafi'i, Ishaq, Abu Thawr, den Anhängern der Vernunft (Ashab al-Ra'y) und Ibn al-Mundhir. Al-Hasan sagte: „Er vollzieht die Pilgerfahrt im nächsten Jahr.“ Ähnliches wurde von 'Ata in einer zweiten Überlieferung erzählt. Er sagte: „Er kommt im nächsten Jahr für eine Pilgerfahrt oder eine Umra.“ Wir stützen uns auf die Aussage des Propheten – Allahs Segen und Friede seien auf ihm –, als ihm berichtet wurde, dass Safiyya ihre Periode hatte: „Hält sie uns etwa auf?“ Es wurde gesagt: „Sie hat bereits am Tag des Opferfestes die Tawaf al-Ifada vollzogen.“ Er sagte: „Dann soll sie weiterreisen“ (1). Dies beweist, dass diese Umkreisung unerlässlich ist und für denjenigen, der sie nicht vollzogen hat, eine Hinderung darstellt. Wenn er die Absicht zur Entweihung (Tahallul) fasst und seinen Ihram-Zustand aufgibt, so ist er dadurch nicht entweihungsberechtigt; denn der Ihram-Zustand endet nicht durch die bloße Absicht, ihn zu beenden. Sobald er nach Mekka zurückkehrt und das Haus umkreist, ist er durch diesen Tawaf entweihungsberechtigt; denn die Zeit für den Tawaf verstreicht nicht, wie wir bereits dargelegt haben.

Anmerkungen

(27) Nicht im Original enthalten. (28) In A, B und M: „al-Muhajira“. Es ist al-Muhajir ibn 'Ikrima ibn 'Abd al-Rahman al-Makhzumi. Siehe seine Biografie in: Tahdhib al-Tahdhib 10/322. (29) Weggefallen im Original. (30) Weggefallen in B und M. (1) Sein Takhrij (Beleg) wurde bereits auf Seite 311 dargelegt.

Arabisch (Quelle)

اللهَ (٢٧)، فإذا وَلَّى لا يَقِفُ ولا يَلْتَفِتُ، فإن الْتَفَتَ رَجَعَ فَوَدَّعَ. ورَوَى حَنْبَلٌ، فى "مَنَاسِكِه" عن المُهَاجِرِ (٢٨)، قال: قلتُ لِجَابِرِ بن عبدِ اللهِ: الرجلُ يَطُوفُ بِالبَيْتِ، ويُصَلِّى، فإذا انْصَرَفَ (٢٩) خَرَجَ، ثمَّ اسْتَقْبَلَ القِبْلَةَ فقامَ؟ فقال: ما كُنْتُ أحسَبُ يصنعُ هذا إلَّا (٣٠) اليَهُودُ والنَّصَارَى. قال أبو عبدِ اللهِ: أكْرَهُ ذلك. وقولُ أبي عبد اللَّه: إن الْتَفَتَ رَجَعَ فوَدَّعَ. على سَبِيلِ الاسْتِحْبَابِ، إذْ لا نعلم لإِيجاب ذلك عليه دليلًا، وقد قال مُجَاهِدٌ: إذا كِدْتَ تَخْرُجُ من بَابِ المَسْجِدِ فالْتَفِتْ، ثمَّ انْظُرْ إلى الكَعْبَةِ، ثمَّ قُلْ: اللَّهُمَّ لا تَجْعَلْهُ آخِرَ العَهْدِ.

٦٦٤ - مسألة؛ قال: (ومَنْ تَرَك طَوَافَ الزِّيَارَةِ، رَجَعَ مِنْ بَلَدِه حَرَامًا حَتَّى يَطُوفَ بِالْبَيْتِ)

وجُمْلَةُ ذلك أنَّ طَوافَ الزِّيَارَةِ رُكْنُ الحَجِّ، لا يَتِمُّ إلَّا به. ولا يَحِلُّ من إحْرَامِهِ حتَّى يَفْعَلَهُ، فإن رجع إلى بَلَدِه قبلَه، لم يَنْفَكَّ إحْرَامُه، ورَجَعَ متى أمْكَنَه مُحْرِمًا، لا يُجْزِئُه غيرُ ذلك. وبذلك قال عَطاءٌ، والثَّوْرِىُّ، ومَالِكٌ، والشَّافِعِىُّ، وإسحاقُ، وأبو ثَوْرٍ، وأصْحابُ الرَّأْىِ، وابنُ المُنْذِرِ. وقال الحسنُ: يَحُجُّ من العَامِ المُقْبِلِ. وحُكِىَ نَحْوُ ذلك عن عَطاءٍ قَوْلًا ثَانِيًا. وقال: يَأْتِى عامًا قابِلًا مِن حَجٍّ أو عُمْرَةٍ. ولَنا، قَوْلُ النَّبِىِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، حِينَ ذُكِرَ له أنَّ صَفِيَّةَ حاضَتْ، قال: "أحَابِسَتُنَا هِىَ؟ " قيل: إنَّها قد أفاضَتْ يومَ النَّحْرِ. قال: "فَلْتَنْفِرْ إذًا" (١). يَدُلُّ على أنَّ هذا الطَّوافَ لا بُدَّ منه، وأَنَّه حابِسٌ لِمَنْ لم يَأْتِ به. فإنْ نَوَى التَّحَلُّلَ، ورَفَضَ إحْرَامَه، لم يَحِلَّ بذلك؛ لأنَّ الإحْرامَ لا يُخْرَجُ منه بِنِيَّةِ الخُرُوجِ، ومتى رَجَعَ إلى مَكَّةَ، فطَافَ بِالْبَيْتِ، حَلَّ بِطَوافِه؛ لأنَّ الطَّوَافَ لا يَفُوتُ وَقتُه، على ما أسْلَفْناهُ.

Anmerkungen

(٢٧) لم يرد فى: الأصل.(٢٨) فى أ، ب، م: "المهاجرة".وهو المهاجر بن عِكْرِمَة بن عبد الرحمن المخزومى. انظر ترجمته فى: تهذيب التهذيب ١٠/ ٣٢٢.(٢٩) سقط من: الأصل.(٣٠) سقط من: ب، م.(١) تقدَّم تخريجه فى صفحة ٣١١.

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