Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 664 - Rechtsfrage: Er sagte: „Wer die Umkreisung des Besuchs (Ṭawāf al-ziyāra) unterlassen hat, muss in den Zustand des Weihezustands (iḥrām) zurückkehren und von seiner Heimat aus reisen, bis er das Haus umkreist hat.“ · ShamelaTranslate