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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 347666 - Rechtsfrage: Er sagte: „Es gibt keinen Unterschied zwischen den Handlungen des Qārin (Pilger, der Hajj und Umra verbindet) und des Mufrid (Pilger, der nur Hajj vollzieht), außer dass der Qārin ein Schlachtopfer (dam) erbringen muss. Findet er kein Tier, so fastet er drei Tage, wobei der letzte der Tag von Arafah ist, und sieben Tage, wenn er heimgekehrt ist.“

Übersetzung · DE

666 – Problem: Er sagte: (Es gibt in der Handlung des Qarin [Pilger, der Hajj und 'Umra verbindet] keine Steigerung gegenüber der Handlung des Mufrid [Pilger, der nur die Hajj vollzieht], außer dass er ein Opfertier [Dam] schuldet. Wenn er dieses nicht findet, fastet er drei Tage, deren letzter der Tag von 'Arafa ist, und sieben, wenn er zurückkehrt [1]).

Die bekannte Ansicht von Ahmad ist, dass dem Qarin, der Hajj und 'Umra verbindet, keine anderen Handlungen auferlegt sind als jene, die auch den Mufrid betreffen, und dass ein einziger Tawaf und ein einziger Sa'y für seine Hajj und seine 'Umra genügen. Dies hat er in einer Überlieferung einer Gruppe seiner Gefährten festgehalten. Dies ist die Ansicht von Ibn 'Umar, Jabir ibn 'Abd Allah [2], und ebenso vertraten sie 'Ata', Tawus, Mujahid, Malik, al-Shafi'i, Ishaq, Abu Thawr und Ibn al-Mundhir. Von Ahmad gibt es eine zweite Überlieferung, dass ihm zwei Tawafs und zwei Sa'ys obliegen. Dies wird auch von al-Sha'bi, Jabir ibn Zayd und 'Abd al-Rahman ibn al-Aswad überliefert. Dies ist auch die Ansicht von al-Thawri, al-Hasan ibn Salih und den Anhängern der Vernunft [Ashab al-Ra'y]. Es wurde zwar von 'Ali überliefert, doch ist dies nicht als von ihm stammend authentifiziert [Sahih]. Einige, die dies wählten, argumentierten mit dem Wort Gottes, des Erhabenen: {Und vollzieht die Hajj und die 'Umra für Allah} [3]. Deren Vollendung besteht darin, ihre Handlungen vollständig zu erbringen, und es wurde nicht zwischen dem Qarin und anderen unterschieden. Es wurde vom Propheten (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) überliefert, dass er sagte: "Wer Hajj und 'Umra verbindet, dem obliegen zwei Tawafs" [4]. Und auch deshalb, weil es zwei Riten [Nusukan] sind, weshalb ihnen zwei Tawafs zukommen, so als wären sie einzeln vollzogen worden. Wir entgegnen mit dem, was von 'A'isha (Gott habe Wohlgefallen an ihr) überliefert wurde, dass sie sagte: Was jene betrifft, die Hajj und 'Umra verbunden haben, so vollzogen sie für beide nur einen einzigen Tawaf. Dies ist konsensual [Muttafaq 'alayh] [6]. Und bei Muslim [7] steht, dass der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) zu 'A'isha sagte, als

Anmerkungen

(1) In A als Zusatz: "Tage". (2) Im Original: "Zayd". Dies ist ein Fehler; es wird gleich darauf noch einmal erwähnt. (3) Sure al-Baqara 196. (4) Von al-Daraqutni überliefert als eine Handlung des Gesandten (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) in: Kapitel über die Miqat-Zeiten. Sunan al-Daraqutni 2/258, 263. Al-Tirmidhi berichtete dies als eine Aussage einiger Gefährten des Propheten (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) in: Kapitel darüber, dass der Qarin nur einen Tawaf vollzieht, aus den Kapiteln über die Hajj. 'Aridat al-Ahwadhi 4/173. (5) In A, B und M: "fa-innahum" (denn sie). (6) Sein Takhrij wurde bereits auf Seite 242 dargelegt. (7) Von Muslim überliefert in: Kapitel über die Erläuterung der Arten des Ihram, aus dem Buch der Hajj. Sahih Muslim 2/879. Ebenso von Imam Ahmad überliefert in: al-Musnad 6/124.

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