ob die Vollzüge in den Monaten der Hajj stattfanden oder außerhalb ihrer Monate. Dies hat Ahmad ausdrücklich dargelegt. Al-Athram sagte: Ich hörte Abu 'Abd Allah, als er über jemanden gefragt wurde, der den Ihram für eine 'Umra außerhalb der Hajj-Monate einleitete und dann im Monat Shawwal eintraf: Darf er seine 'Umra im Shawwal beenden oder ist er ein Mutamatti'? Er antwortete: Er ist kein Mutamatti'. Er führte als Beweis den Hadith von Jabir an und erwähnte dessen Isnad über Abu al-Zubayr, dass er hörte, wie Jabir ibn 'Abd Allah über eine Frau befragt wurde, die sich selbst eine 'Umra in einem bestimmten Monat auferlegte, dann (den Ihram) beendete, bis auf eine einzige Nacht, und dann ihre Periode bekam. Er sagte: Sie soll hinausgehen, dann den Ihram für eine (neue) 'Umra einleiten, dann warten [13], bis sie rein ist, und dann das Haus (die Kaaba) umkreisen. Abu 'Abd Allah sagte: Er ordnete ihre 'Umra dem Monat zu, in dem sie den Ihram einleitete, nicht dem Monat, in dem sie ihn beendete. Wir kennen unter den Gelehrten keinen Dissens darüber, dass derjenige, der außerhalb der Hajj-Monate eine 'Umra vollzieht und diese vor den Hajj-Monaten beendet, kein Mutamatti' ist, abgesehen von zwei abweichenden Meinungen. Eine davon stammt von Tawus, der sagte: Wenn du außerhalb der Hajj-Monate eine 'Umra vollziehst und dann bis zur Hajj bleibst, so bist du ein Mutamatti'. Die zweite stammt von al-Hasan, der sagte: Wer nach dem Opferfest [Nahr] eine 'Umra vollzieht, für den ist es ein Tamattu'. Ibn al-Mundhir sagte: Wir kennen niemanden, der eine dieser beiden Auffassungen vertritt. Wenn er jedoch den Ihram für die 'Umra außerhalb der Hajj-Monate einleitet und sie dann in ihren Monaten [14] beendet, so ist die Lehrmeinung von Ahmad, dass er kein Mutamatti' ist. Ein ähnlicher Sinn wurde von Jabir und Abu 'Iyad [15] überliefert. Dies ist auch die Auffassung von Ishaq und eine der beiden Ansichten von al-Shafi'i. Tawus sagte: Seine 'Umra gilt für den Monat, in dem er das heilige Gebiet [Haram] betritt. Al-Hasan, al-Hakam, Ibn Shubruma, al-Thawri und al-Shafi'i in einer seiner beiden Ansichten sagten: Seine 'Umra gilt für den Monat, in dem er die Umkreisung vollzieht. 'Ata' sagte: Seine 'Umra gilt für den Monat, in dem er sie beendet. Dies ist die Lehrmeinung von Malik. Abu Hanifa sagte: Wenn er vier Runden der Umkreisung für die 'Umra außerhalb der Hajj-Monate vollzieht, so ist er kein Mutamatti'. Wenn er die (letzten) vier Runden in den Hajj-Monaten vollzieht, so ist er ein Mutamatti', da die 'Umra in den Hajj-Monaten gültig geworden ist; dies beweist die Tatsache, dass sie durch Geschlechtsverkehr als ungültig erklärt würde, ähnlich wie wenn er den Ihram dafür in den Hajj-Monaten eingeleitet hätte. Unser Gegenbeweis ist das, was wir von Jabir erwähnten, und weil er einen Ritus vollzogen hat, ohne den die 'Umra nicht vervollständigt wird, (und zwar) außerhalb der Hajj-Monate; daher ist er kein Mutamatti', genauso als ob er die Umkreisung vollzogen hätte. Davon lässt sich ableiten, was sie als Analogie herangezogen haben.
(13) Im Original: "tantazir" (warten). (14) In A, B, M: "Hajj-Monate". (15) Abu 'Iyad 'Amr ibn al-Aswad al-'Ansi, ein Tabi'i und vertrauenswürdiger Gelehrter, verstorben während des Kalifats von Mu'awiya. Tahdhib al-Tahdhib 8/4-6.
وَقَعَتْ أَفْعالُها فى أَشْهُرِ الحَجِّ، أو فى غيرِ أشْهُرِه. نَصَّ عليه أحمدُ. قال الأثْرَمُ: سمعتُ أبا عبدِ اللهِ، سُئِلَ عَمَّنْ أَهَلَّ بِعُمْرَةٍ فى غيرِ أشْهُرِ الحَجِّ، ثم قَدِمَ فى شَوَّالٍ، أَيَحِلُّ من عُمْرَتِه فى شَوَّال، أو يكونُ مُتَمَتِّعًا؟ فقال: لا يكونُ مُتَمَتِّعًا. واحْتَجَّ بحديثِ جابِرٍ، وذَكَرَ إسْنَادَه عن أبى الزُّبَيْرِ، أنَّه سَمِعَ جَابِرَ بنَ عبدِ اللهِ يُسْأَلُ عن امْرَأَةٍ تَجْعَلُ على نَفْسِها عُمْرَةً فى شَهْرٍ مُسَمًّى، ثم تَحِلُّ إلَّا لَيْلَةً واحِدَةً، ثم تَحِيضُ؟ قال: لتَخْرُجْ. ثم لْتُهِلَّ بِعُمْرَةٍ، ثم لْتَنْتَظِرْ (١٣) حتى تَطْهُرَ، ثم لْتَطُفْ بِالْبَيْتِ. قال أبو عبدِ اللهِ: فجعل عُمْرَتَها فى الشَّهْرِ الذى أَهَلَّتْ فيه، لا فى الشَّهْرِ الذى حَلَّتْ فيه. ولا نَعْلَمُ بين أهْلِ العِلْمِ خلَافًا فى أنَّ مَن اعْتَمَرَ فىَ غيرِ أَشْهُرِ الحَجِّ عُمْرَةً، وحَلَّ منها قبلَ أَشْهُرِ الحَجِّ، أنَّه لا يكونُ مُتَمَتِّعًا، إلَّا قَوْلَيْنِ شَاذَّيْنِ، أحدُهما عن طَاوُسٍ، أنَّه قال: إذا اعْتَمَرْتَ فى غيرِ أشْهُرِ الحَجِّ، ثم أَقَمْتَ حتى الحَجِّ، فأنْتَ مُتَمَتِّعٌ. والثانى عن الحسنِ، أنَّه قال: مَنِ اعْتَمَرَ بعدَ النَّحْرِ، فهى مُتْعَةٌ. قال ابنُ المُنْذِرِ: لا نَعْلَمُ أحَدًا قال بوَاحِدٍ من هذينِ القَوْلَيْنِ. فأمَّا إنْ أحْرَمَ بِالعُمْرَةِ فى غيرِ أَشْهُرِ الحَجِّ، ثم حَلَّ منها فى أَشْهُرِه (١٤)، فمذهبُ أَحمدَ أنَّه لا يكونُ مُتَمَتِّعًا. ونُقِلَ مَعْنَى ذلك عن جابِرٍ، وأبى عِياضٍ (١٥). وهو قولُ إسحاقَ، وأحَدُ قَوْلَىِ الشَّافِعِىِّ. وقال طَاوُسٌ: عُمْرَتُه فى الشَّهْرِ الذى يَدْخُلُ فيه الحَرَمَ. وقال الحسنُ، والحَكَمُ، وابنُ شُبْرُمَةَ، والثَّوْرِىُّ، والشَّافِعِىُّ فى أحَدِ قَوْلَيْهِ: عُمْرَتُه فى الشَّهْرِ الذى يَطُوفُ فيه. وقال عَطاءٌ: عُمْرَتُه فى الشَّهْرِ الذى يَحِلُّ فيه. وهو قَوْلُ مَالِكٍ. وقال أبو حنيفةَ: إنْ طافَ لِلْعُمْرَةِ أرْبَعَةَ أشْواطٍ فى غيرِ أشْهُرِ الحَجِّ، فليس بمُتَمَتِّعٍ. وإن طافَ الأَرْبَعَةَ فى أشْهُرِ الحَجِّ، فهو مُتَمَتِّعٌ؛ لأنَّ العُمْرَةَ صَحَّتْ فى أَشْهُرِ الحَجِّ؛ بِدَلِيلِ أنَّه لو وَطِئَ أفْسَدَها، أشْبَهَ إذا أحْرَمَ بها فى أَشْهُرِ الحَجِّ. ولَنا، ما ذَكَرْنَا عن جابِرٍ، ولأنَّه أتَى بِنُسُكٍ لا تَتِمُّ العُمْرَةُ إلَّا به فى غيرِ
(١٣) فى الأصل: "تنتظر".(١٤) فى أ، ب، م: "أشهر الحج".(١٥) أبو عياض عمرو بن الأسود العنسى، تابعى من العلماء الثقات، توفى فى خلافة معاوية. تهذيب التهذيب ٨/ ٤ - ٦.