wobei der letzte davon (4) der Tag von 'Arafat ist. Dies wurde von 'Ata', ash-Sha'bi, Mujahid, al-Hasan, an-Nakha'i, Sa'id ibn Jubayr, 'Alqama, 'Amr ibn Dinar und den Ashab ar-Ra'y überliefert. Von (4) Ibn 'Umar und 'A'isha wurde überliefert, dass er sie zwischen dem Einleiten des Ihram für die Hajj und dem Tag von 'Arafat fastet. Das Äußere davon ist, dass er den letzten davon auf den Tag der Tarwiya legt. Dies ist die Ansicht von ash-Shafi'i, weil das Fasten am Tag von 'Arafat in 'Arafat selbst nicht empfohlen ist. Ebenso erwähnte al-Qadi im "al-Muharrar" [die Madhhab von Ahmad] (5). Das explizit von Ahmad Überlieferte, auf das wir gestoßen sind, ist wie die Aussage von al-Khiraqi, dass der letzte davon der Tag von 'Arafat ist, und dies ist die Aussage der Gelehrten, die wir genannt haben. Wir haben für ihn das Fasten am Tag von 'Arafat hier nur aufgrund der Notwendigkeit für empfehlenswert gehalten. [Gemäß dieser] (6) Aussage ist es für ihn empfehlenswert, das Einleiten des Ihram für die Hajj vor dem Tag der Tarwiya vorzuziehen, damit er sie während der Hajj fastet. Wenn er etwas davon vor dem Einleiten seines Ihram für die Hajj fastet, ist dies zulässig. Dies hat er explizit dargelegt. Was den Zeitpunkt der Zulässigkeit des Fastens (7) betrifft, so beginnt dieser, sobald er den Ihram für die 'Umra eingeleitet hat. Dies ist die Aussage von Abu Hanifa. Von Ahmad ist überliefert, dass es ist, (8) wenn er aus der 'Umra heraustritt. Malik und ash-Shafi'i sagten: Es ist erst nach dem Einleiten des Ihram für die Hajj zulässig. Dies wird von Ibn 'Umar überliefert. Es ist auch die Aussage von Ishaq und Ibn al-Mundhir, aufgrund des Wortes Gottes, des Erhabenen: "das Fasten von drei Tagen während der Hajj". Und weil es sich um ein verpflichtendes Fasten handelt, ist es nicht gestattet, es vor seinem Zeitpunkt der Verpflichtung vorzuziehen, wie bei jedem anderen verpflichtenden Fasten. Und weil die Zeit davor ein Zeitpunkt ist, in dem der Ersatz (al-Mubdal) nicht zulässig ist, so ist auch der Ersatz selbst nicht zulässig, wie vor dem Einleiten des Ihram für die 'Umra. Ath-Thawri und al-Awza'i sagten: Er fastet sie von Beginn der Zehn (Tage) bis zum Tag von 'Arafat. Unser Argument ist, dass der Ihram der 'Umra einer der beiden Ihram-Zustände des Tamattu' ist, weshalb das Fasten danach zulässig ist, wie beim Ihram für die Hajj. Was sein Wort angeht: "das Fasten von drei Tagen während der Hajj", so wurde gesagt, dass dessen Bedeutung in den Monaten der Hajj ist, da eine Ellipse (Idmar) notwendig ist, denn die Hajj
(4) Weggefallen in: A, B, M. (5) Weggefallen in: B, M. (6) In B, M: "Dies". (7) In B, M: "siyamaha". (8) Weggefallen im: Original, A.