von seiner Familie aus, nachdem dessen Grund eingetreten war, so war es für ihn gültig, wie das Fasten eines Reisenden oder eines Kranken.
Abschnitt: Das ununterbrochene Fasten (Tatabu') ist beim Fasten für die Mut'a nicht verpflichtend, weder bei den drei (Tagen) noch bei den sieben, noch ist ein getrenntes Fasten vorgeschrieben. Ahmad hat dies explizit so festgelegt, weil der Befehl dazu allgemein erging, was weder ein Zusammenhängen noch ein Trennen zwingend erfordert. Dies ist auch die Ansicht von ath-Thawri, Ishaq und anderen. Wir kennen niemanden, der dies anders sieht.
670 – Rechtsfrage: Er sagte: "Wenn er nicht vor dem Tag des Schlachtopfers (Nahr) fastet, soll er an den Tagen von Mina fasten, nach einer der beiden Überlieferungen von Abu 'Abd Allah. Die andere Überlieferung besagt: Er soll nicht an den Tagen von Mina fasten, sondern danach zehn Tage fasten, und es obliegt ihm ein Schlachtopfer (Dam).
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn der Mutamatti' die drei Tage nicht während der Hajj-Zeit gefastet hat, soll er sie danach nachholen. Dies ist die Ansicht von 'Ali, Ibn 'Umar, 'A'ischa, 'Urwa ibn az-Zubayr, 'Ubayd ibn 'Umayr, al-Hasan, 'Ata', az-Zuhri, Malik, asch-Schafi'i und den Anhängern der Vernunftlehre (Ahl ar-Ra'y). Von Ibn 'Abbas, Sa'id ibn Jubayr, Tawus und Mujahid wird überliefert: Wenn er das Fasten innerhalb der zehn (Tage) versäumt, soll er nicht mehr danach fasten und die Tieropfergabe (Hady) ist in seiner Verantwortung festgeschrieben; denn Gott, der Erhabene, sagte: "...so ist das Fasten von drei Tagen während der Hajj und sieben, wenn ihr zurückgekehrt seid". Und weil es ein zeitlich festgelegter Ersatz ist, entfällt er mit dem Verstreichen seiner Zeit, wie beim Freitagsgebet (Jumu'a). Unser Argument ist: Es handelt sich um ein verpflichtendes Fasten, das nicht durch das Verstreichen seiner Zeit entfällt, wie das Fasten des Ramadan. Der Vers deutet auf seine Verpflichtung während der Hajj hin, nicht auf sein Entfallen. Der Analogie-Schluss (Qiyas) ist durch das Fasten bei Zihar (Sühneleistung) widerlegt, wenn er den Geschlechtsverkehr davor vollzogen hat. Zudem ist das Freitagsgebet kein Ersatz, sondern das Original selbst; es entfiel lediglich, weil die Zeit (hier) als Bedingung gesetzt wurde, wie die Gemeinschaft (Jama'a). Sobald dies feststeht, soll er an den Tagen von Mina fasten.
(16) Weggefallen in: B, M. (17) In B, M: "und es ist". (1) In A, B, M: "und danach festgeschrieben". (2) Weggefallen in: der Vorlage (Original). (3) Weggefallen in: B, M.
من أَهْلِه بعدَ وُجُودِ سَبَبِه، فأجْزَأَهُ، كصَوْمِ المسافِرِ والمَرِيضِ.
فصل: ولا يَجِبُ التَّتَابُعُ [فى الصِّيَامِ لِلمُتْعَةِ، لا فى الثَّلاثةِ، ولا فى السَّبْعةِ، ولا التَّفْريقِ. نَصَّ عليه أحمدُ؛ لأنَّ الأمرَ ورَدَ بها مُطْلقًا] (١٦)، وذلك لا يَقْتَضِى جَمْعًا ولا تَفْرِيقًا. وهذا (١٧) قَوْلُ الثَّوْرِىِّ، وإسحاقَ، وغَيْرِهما. ولا نَعْلَمُ فيه مُخَالِفًا.
٦٧٠ - مسألة؛ قال: (فَإنْ لَمْ يَصُمْ قَبْلَ يَوْمِ النَّحْرِ، صَامَ أَيَّامَ مِنًى، فِى إحْدَى الرِّوَايَتَيْنِ عن أبِى عَبْدِ اللهِ، والرِّوَايَةُ الأُخْرَى لَا يَصُومُ أَيَّامَ مِنًى، ويَصُومُ بَعْدَ ذلِك عَشَرَةَ أَيَّامٍ، وَعَلَيْهِ دَمٌ)
وجُمْلَةُ ذلك أنَّ المُتَمَتِّعَ، إذا لم يَصُم الثَّلَاثَةَ فى أيَّامِ الحَجِّ، فإنَّه يَصُومُها بعدَ ذلك. وبهذا قال علىٌّ، وابنُ عمرَ، وعائشةُ، وعُرْوَةُ بن الزُّبَيْرِ، وعُبَيْدُ بن عُمَيْرٍ، والحسنُ، وعَطاءٌ، والزُّهْرِىُّ، ومَالِكٌ، والشَّافِعِىُّ، وأصْحابُ الرَّأْىِ. ويُرْوَى عن ابنِ عَبّاسٍ، وسَعِيدِ بن جُبَيْرٍ، وطَاوُسٍ، ومُجَاهِدٍ: إذا فَاتَهُ الصَّوْمُ فى العَشْرِ [لم يَصُمْ بعدَه، واسْتَقَرَّ] (١) الهَدْىُ (٢) فى ذِمَّتِه؛ لأنَّ اللهَ تعالى قال: {فَصِيَامُ ثَلَاثَةِ أَيَّامٍ فِي الْحَجِّ وَسَبْعَةٍ إِذَا رَجَعْتُمْ}. ولأنَّه بَدَلٌ مُوَقَّتٌ، فيَسْقُطُ بِخُرُوجِ وَقْتِه، كالجُمُعَةِ. ولَنا، أنَّه صَوْمٌ وَاجِبٌ، فلا يَسْقُطُ بِخُرُوجِ وَقْتِه، كصَوْمِ رمضانَ، والآيَةُ تَدُلُّ على وُجُوبِه [فى الحَجِّ] (٣)، لا عَلَى سُقُوطِه، والقِيَاسُ مُنْتَقِضٌ بِصَوْمِ الظِّهَارِ إذا قَدَّمَ الْمَسِيسَ عليه، والجُمُعةُ ليستْ بَدَلًا، وإنَّما هى الأصْلُ، وإنَّما سَقَطَتْ لأنَّ الوَقْتَ جُعِلَ شَرْطًا لها كالجَماعَةِ. إذا ثَبَتَ هذا، فإنَّه يَصومُ أيَّامَ
(١٦) سقط من: ب، م.(١٧) فى ب، م: "وهو".(١) فى أ، ب، م: "وبعده استقر".(٢) سقط من: الأصل.(٣) سقط من: ب، م.