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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 365Abschnitt

Übersetzung · DE

ein Pflichtfasten ist, dessen Verpassen zur Nachholung verpflichtet, [weshalb das Verpassen keine Schlachtopferpflicht (Dam) nach sich zieht] (7), wie beim Fasten des Ramadan. Was hingegen das verpflichtende Schlachtopfer betrifft, so muss man, wenn man es aus einer Entschuldigung heraus verzögert hat, wie etwa bei einem Verlust der Reisekosten, nur die Nachholung leisten, wie bei allen anderen verpflichtenden Schlachtopfern. Wenn man es jedoch ohne Entschuldigung verzögert hat, gibt es dazu zwei Überlieferungen: Eine besagt, dass ihn lediglich die Nachholung trifft, wie bei den anderen verpflichtenden Schlachtopfern (8). Die andere besagt, dass er ein weiteres Schlachtopfer darbringen muss, da es ein an eine Zeit gebundener Ritus ist, weshalb bei einer Verzögerung über die Zeit hinaus eine Schlachtopferpflicht entsteht, wie beim Steinigen der Jamarat. Ahmad sagte: Wer die Tamattu'-Hajj vollzogen hat und im folgenden Jahr kein Schlachtopfer dargebracht hat, der soll zwei Schlachtopfer darbringen. So hat es Ibn 'Abbas gesagt.

Abschnitt: Wenn er zehn Tage fastet (9), so ist es für ihn nicht erforderlich, zwischen den drei und den sieben Tagen eine Trennung einzuhalten. Einige (10) Gefährten von asch-Schafi'i sagten: Er ist zur Trennung verpflichtet, da es hinsichtlich der Handlung eine Pflicht ist, und was hinsichtlich der Handlung eine Pflicht zur Trennung beinhaltet, fällt bei Ablauf der Zeit nicht weg, wie bei den Handlungen des Gebets, etwa beim Verbeugen (Ruku') und Niederwerfen (Sujud). Unsere Beweisführung ist, dass es sich um ein Pflichtfasten handelt, in einer Zeit, in der das Fasten gültig ist, weshalb die Trennung nicht zwingend ist, wie beim übrigen Fasten. Wir erkennen die Notwendigkeit (11) der Trennung während der Zeit der regulären Erfüllung (Ada') nicht an; [denn wenn er die Tage von Mina fastet und daraufhin die sieben Tage folgen lässt, so ist keine Trennung zustande gekommen. Und selbst wenn wir die Notwendigkeit der Trennung während der regulären Erfüllung einräumen würden] (12), so geschah dies nur aufgrund der Zeit; wenn die Zeit also verstrichen ist, fällt dies weg, wie bei der Trennung zwischen zwei Gebeten.

Abschnitt: Der Zeitpunkt der Pflicht zum Fasten ist der Zeitpunkt der Pflicht zum Schlachtopfer, da es ein Ersatz (Badal) ist. Der Zeitpunkt der Pflicht dazu ist also der Zeitpunkt der Pflicht des Ersetzten, wie bei allen anderen Ersatzleistungen. Wenn nun gefragt wird: Wie konntet ihr den Übergang zum Fasten vor der Zeit der Pflicht des Ersetzten erlauben, ohne dass die Unfähigkeit zum Ersetzten feststand;

Anmerkungen

(7) Aus B und M ausgefallen. (8) Aus A, B und M ausgefallen. (9) In A, B und M: "die Tage". (10) Aus B und M ausgefallen. (11) In B und M: "bivudschubi" (bezüglich der Notwendigkeit). (12) Aus A ausgefallen. Ein Fehler des Abschreibers. (13) In B und M: "fa-inna" (denn).

Arabisch (Quelle)

صَوْمٌ وَاجِبٌ، يَجِبُ القَضاءُ بِفَوَاتِه، [فلم يجِبْ بفَواته دَمٌ] (٧)، كصَوْمِ رمضانَ. فأمَّا الهَدْىُ الوَاجِبُ، إذا أَخَّرَهُ لِعُذْرٍ، مِثلُ أن ضَاعَتْ نَفَقَتُه، فليس عليه إلَّا قَضَاؤُه، كسَائِرِ الهَدَايَا الوَاجِبَةِ. وإن أَخَّرَهُ لغيرِ عُذْرٍ، ففيه رِوَايَتانِ: إحْدَاهُما، ليس عليه إلَّا قَضَاؤُه، كسَائِرِ الهَدَايَا الواجِبَةِ (٨). والأُخْرَى، عليه هَدْىٌ آخَرُ؛ لأنَّه نُسُكٌ مُؤَقَّتٌ، فلَزِمَ الدَّمُ بِتَأْخِيرِه عن وَقْتِه، كَرَمْىِ الجِمَارِ. وقال أحمَدُ: مَن تَمَتَّعَ، فلم يُهْدِ إلى قَابِلٍ، يُهْدِى هَدْيَيْنِ. كذا قال ابنُ عَبَّاسٍ.

فصل: وإذا صامَ عَشَرَةَ أيَّامٍ (٩)، لم يَلْزَمْهُ التَّفْرِيقُ بين الثلاثةِ والسَّبْعَةِ. وقال بَعْضُ (١٠) أصْحَابِ الشَّافِعِىِّ: عليه التَّفْرِيقُ؛ لأنَّه وَجَبَ من حيثُ الفِعْلُ، وما وَجَبَ التَّفْرِيقُ فيه من حيثُ الفِعْلُ، لم يَسْقُطْ بِفَوَاتِ وَقْتِه، كأفْعالِ الصلاةِ من الرُّكُوعِ والسُّجُودِ. ولَنا، أنَّه صَوْمٌ وَاجِبٌ، فى زَمَنٍ يَصِحُّ الصَّوْمُ فيه، فلم يَجِبْ تَفْرِيقُه، كسَائِرِ الصَّوْمِ. ولا نُسَلِّمُ وُجُوبَ (١١) التَّفْرِيقِ فى الأداءِ، [فإنَّه إذا صامَ أيَّامَ مِنًى، وأتْبَعَها السَّبْعَةَ، فما حَصَلَ التَّفْرِيقُ. وإن سَلَّمْنَا وُجُوبَ التَّفْرِيقِ فى الأدَاءِ] (١٢)، فإنَّما (١٣) كان من حيثُ الوَقْتُ، فإذا فَاتَ الوَقْتُ سَقَطَ، كَالتَّفْرِيقِ بين الصلاتَيْنِ.

فصل: ووَقْتُ وُجُوبِ الصَّوْمِ وَقْتُ وُجُوبِ الهَدْىِ؛ لأنَّه بَدَلٌ، فكان وَقْتُ وُجُوبِه وَقْتَ وُجُوبِ المُبْدَلِ، كسَائِرِ الأبْدالِ. فإن قيلَ: فكيف جَوَّزْتُم الانْتِقَالَ إلى الصَّوْمِ قبلَ زَمَانِ وُجُوبِ المُبْدَلِ، ولم يَتَحَقَّقِ العَجْزُ عن المُبْدَلِ؛

Anmerkungen

(٧) سقط من: ب، م.(٨) سقط من: أ، ب، م.(٩) فى أ، ب، م: "الأيام".(١٠) سقط من: ب، م.(١١) فى ب، م: "بوجوب".(١٢) سقط من: أ. نقلة نظر.(١٣) فى ب، م: "فإن".

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