…bis ich die Hadsch vollzogen hatte. Er sagte: „Geh mit ihr, o 'Abd al-Rahman, und lass sie die 'Umra vom al-Tan'im aus vollziehen.“ Tawus überlieferte von 'A'ischa, dass sie sagte: „Ich weihte mich für eine 'Umra, kam an, vollzog aber keine Umkreisung, bis ich meine Periode bekam. Ich vollzog alle Riten, nachdem ich mich für die Hadsch geweiht hatte.“ Da sagte der Prophet (s.A.w.) am Tag des Nafr (Tag des Aufbruchs von Mina) zu ihr: „Deine Umkreisung für deine Hadsch und deine 'Umra reicht dir aus.“ Sie jedoch lehnte ab, weshalb er 'Abd al-Rahman ibn Abi Bakr mit ihr schickte und er sie die 'Umra vom al-Tan'im aus vollziehen ließ. Beide (Hadithe) wurden von Muslim überliefert (9). Sie deuten auf alles hin, was wir erwähnt haben. Zudem ist das Hinzufügen der Hadsch zur 'Umra einstimmig erlaubt, ohne dass ein Verpassen der Zeit befürchtet wird; bei einer solchen Befürchtung (10) ist es daher erst recht zulässig. Ibn al-Mundhir sagte: „Alle Gelehrten, von denen wir etwas bewahrt haben, sind sich einig, dass derjenige, der sich für eine 'Umra geweiht hat, die Hadsch hinzufügen darf, solange er nicht mit der Umkreisung des Hauses begonnen hat.“ Der Prophet (s.A.w.) ordnete denjenigen, die während der Abschiedswallfahrt ein Opfertier (11) bei sich hatten, an, sich für die Hadsch zusammen mit der 'Umra zu weihen. Da es möglich ist, die Hadsch unter Beibehaltung der 'Umra zu vollziehen, ist ihre Ablehnung nicht gestattet, gemäß der Aussage Allahs des Erhabenen: „Und vollendet die Hadsch und die 'Umra um Allahs willen“ (12). Zudem ist sie in der Lage, ihre 'Umra ohne Schaden zu vollenden, daher war ihr Ablehnen nicht zulässig, wie bei einer Frau, die nicht ihre Periode hat. Was nun den Hadith von 'Urwa betrifft, so ist seine Aussage „Löse dein Haar, kämme dich und lass die 'Umra sein“ eine Einzelüberlieferung von 'Urwa, der damit allen anderen widersprach, die von 'A'ischa überlieferten, als sie ihre Periode bekam. Dies wurde von Tawus, al-Qasim, al-Aswad und 'Amra [von 'A'ischa] (14) überliefert, ohne dass sie dies erwähnten (15). Und der Hadith von Jabir,
(9) Der erste Hadith befindet sich im: „Kapitel über die Erläuterung der Arten des Weihezustands...“, aus dem Buch über die Hadsch. Sahih Muslim 2/881. Auch bei Abu Dawud, im: „Kapitel über die Einzel-Hadsch“, aus dem Buch der Riten. Sunan Abi Dawud 1/414. Und bei al-Nasa'i, im: „Kapitel über jemanden, der sich für die 'Umra weiht und dann ihre Periode bekommt...“, aus dem Buch der Riten. al-Mujtaba 5/128. Der zweite Hadith wurde bereits auf Seite 242 authentifiziert. (10) In B und M: „Befürchtung des Verpassens“. (11) Im Original ausgefallen. (12) Sure al-Baqara 196. (13) In B und M: „von“. (14) In B und M: „und 'A'ischa“. (15) Die Authentifizierung des Hadith von 'Urwa von 'A'ischa wurde bereits auf Seite 242 erbracht. Was die Überlieferungen von Tawus, al-Qasim, al-Aswad und 'Amra betrifft, so wurden sie von Muslim im „Kapitel über die Erläuterung der Arten des Weihezustands...“, aus dem Buch über die Hadsch, herausgegeben. Sahih Muslim 2/873-879.
حتى حَجَجْتُ. قال: "فَاذْهَبْ بِهَا يَا عَبْدَ الرَّحْمَنِ، فَأَعْمِرْهَا مِنَ التَّنْعِيمِ". ورَوَى طاوُسٌ، عن عائشةَ، أنَّها قالتْ: أَهْلَلْتُ بِعُمْرَةٍ.، فقَدِمْتُ ولم أَطُفْ حتى حِضْتُ، ونَسَكْتُ المَنَاسِكَ كُلَّها، وقد أَهْلَلْتُ بِالحَجِّ. فقال لها النَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- يومَ النَّفْرِ: "يَسَعُكِ طَوَافُكِ لِحَجِّكِ وعُمْرَتِكِ". فأبَتْ، فبَعَثَ معها عبدَ الرَّحمنِ ابن أبى بكرٍ، فأعْمَرَهَا من التَّنْعِيمِ. رَوَاهُما مُسْلِمٌ (٩). وهما يَدُلَّانِ على ما ذَكَرْنَا جَمِيعِه. ولأنَّ إدْخَالَ الحَجِّ على العُمْرَةِ جَائِزٌ بالإِجْماعِ من غيرِ خَشْيَةِ الفَواتِ، فمع خَشْيَتِه (١٠) أوْلَى. قال ابنُ المُنْذِرِ: أجْمَعَ كُلُّ مَن نَحْفَظُ عنه من أَهْلِ العِلْمِ، أنَّ لمَن أهَلَّ بِعُمْرَةٍ أن يُدْخِلَ عليها الحَجَّ، ما لم يَفْتَتِحِ الطَّوَافَ بِالبَيْتِ. وقد أمَرَ النَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- مَن كان معه هَدْىٌ (١١) فى حَجَّةِ الوَدَاعِ، أن يُهِلَّ بِالحَجِّ مع العُمْرَةِ، ومع إمكانِ الحَجِّ مع بَقَاءِ العُمْرَةِ لا يجوزُ رَفْضُها؛ لِقَوْلِ اللهِ تعالى: {وَأَتِمُّوا الْحَجَّ وَالْعُمْرَةَ لِلَّهِ} (١٢). ولأنَّها مُتَمَكِّنَةٌ من إتْمَامِ عُمْرَتِها بلا ضَرَرٍ، فلم يَجُزْ رَفْضُها، كغَيْرِ الحَائِضِ. فأمَّا حديثُ عُرْوَةَ، فإنَّ قَوْلَه: "انْقُضِى رَأْسَكِ، وامْتَشِطِى، وَدَعِى العُمْرَةَ". انْفَرَدَ به عُرْوَةُ، وخَالَفَ به سائِرَ مَن رَوَى عن عائشةَ حين حاضَتْ، وقد رَوَىَ ذلك (١٣) طَاوُسٌ، والقاسِمُ، والأسْوَدُ، وعَمْرَةُ، [عن عائشةَ] (١٤)، ولم يَذْكُرُوا ذلك (١٥). وحَديثُ جابِرٍ،
(٩) الأول فى: باب بيان وجوه الإِحرام. . .، من كتاب الحج. صحيح مسلم ٢/ ٨٨١. وأبو داود، فى: باب إفراد الحج، من كتاب المناسك. سنن أبى داود ١/ ٤١٤. والنسائى، فى: باب فى المهلة بالعمرة تحيض. . .، من كتاب المناسك. المجتبى ٥/ ١٢٨.والثانى تقدم تخريجه فى صفحة ٢٤٢.(١٠) فى ب، م: "خشية الفوات".(١١) سقط من: الأصل.(١٢) سورة البقرة ١٩٦.(١٣) فى ب، م: "عن".(١٤) فى ب، م: "وعائشة".(١٥) تقدم تخريج حديث عروة عن عائشة فى صفحة ٢٤٢.وأما روايات كل من طاوس والقاسم والأسود وعمرة فقد أخرجها مسلم، فى: باب بيان وجوه الإِحرام. . .، من كتاب الحج. صحيح مسلم ٢/ ٨٧٣ - ٨٧٩.