…eine Nachholung ist nicht verpflichtend. Der Prophet (s.A.w.) befahl 'A'ischa nicht, sie nachzuholen, und sie tat es auch nicht.
Abschnitt: Jeder Mutamatti' (jemand, der die 'Umra mit der Hadsch verbindet), der fürchtet, die Hadsch zu verpassen, nimmt den Weihezustand (Ihram) für die Hadsch an und wird zu einem Qarin (jemand, der beide Riten verbindet). Ebenso verhält es sich mit dem Mutamatti', der ein Opfertier (Hady) bei sich führt; er beendet den Weihezustand seiner 'Umra nicht, sondern weiht sich stattdessen für die Hadsch, womit er zum Qarin wird. Wenn er die Hadsch vor der Umkreisung (Tawaf) ohne die Furcht vor dem Verpassen der Riten in die 'Umra einfügt, so ist dies zulässig und er ist ein Qarin, ohne Meinungsverschiedenheit. Ibn 'Umar hat dies getan und es vom Propheten (s.A.w.) überliefert (25). Was jedoch die Zeit nach der Umkreisung betrifft, so ist ihm dies nicht gestattet und er wird nicht zum Qarin. Dies ist die Auffassung von al-Schafi'i und Abu Thaur. Von 'Ata' wurde es ebenfalls überliefert. Malik sagte: Er wird zum Qarin. Dies wurde auch von Abu Hanifa berichtet, da er die Hadsch in den Weihezustand der 'Umra einfügte, was gültig ist, so wie es vor der Umkreisung der Fall war. Unsere Argumentation stützt sich darauf, dass er bereits mit dem Ausstieg (Tahallul) aus der 'Umra begonnen hat, daher ist ihm die Einfügung (26) der Hadsch nicht gestattet, so wie es wäre, wenn er bereits zwischen al-Safa und al-Marwa gelaufen wäre.
Abschnitt: Was die Einfügung der 'Umra in die Hadsch betrifft, so ist dies nicht zulässig. Wenn er es dennoch tut, ist es ungültig und er wird nicht zum Qarin. Dies ist von 'Ali überliefert worden. Dies ist auch die Ansicht von Malik, Ishaq, Abu Thaur und Ibn al-Mundhir. Abu Hanifa sagte: [Es ist gültig, und er wird] (27) zum Qarin; denn es handelt sich um einen der beiden Riten, weshalb die Einfügung in den anderen zulässig ist, analog zur Einfügung der Hadsch in die 'Umra. Unsere Argumentation stützt sich darauf, was al-Athram mit seiner Überlieferungskette von 'Abd al-Rahman ibn Nasr von seinem Vater überlieferte; er sagte: „Ich zog aus und wollte die Hadsch vollziehen. Ich kam in Medina an, als 'Ali bereits als Pilger ausgezogen war. Ich vollzog die Weihe für die Hadsch und zog weiter. Ich holte 'Ali auf dem Weg ein, während er sich für eine 'Umra und eine Hadsch weihte. Da sagte ich: ‚O Abu al-Hasan, ich bin nur aus Kufa ausgezogen, um deinem Beispiel zu folgen, und du bist mir zuvorgekommen, weshalb ich die Weihe für die Hadsch vollzog. Kann ich in das eintreten, worin du dich befindest?‘ Er sagte: ‚Nein, das wäre nur möglich gewesen, wenn du dich für eine 'Umra geweiht hättest‘ (28).“ Und weil...
(25) Siehe das, was Ibn Madscha in: Kapitel über die Umkreisung des Qarin, aus dem Buch der Riten (Manasik), überlieferte. Sunan Ibn Madscha 2/990. (26) Aus B und M entfallen. (27) Im Original: „Es ist nicht gültig und er wird nicht zum Qarin.“ (28) Überliefert von al-Baihaqi in: Kapitel über die Einfügung der Hadsch in die 'Umra, aus dem Buch der Hadsch. Al-Sunan al-Kubra 4/348.