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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 373Abschnitt

Übersetzung · DE

Das heißt, er erreichte den Vorzug des Gebets und es entging ihm nicht; so verhält es sich auch mit der Hadsch. Wenn dies feststeht, so wird die Hadsch beider verdorben, denn der Geschlechtsverkehr fand durch beide statt. Dies gilt gleichermaßen für den Vergesslichen und den Vorsätzlichen, für die Gezwungene und die Willige, für die Schlafende (6) und die Wachsame, und zwar unabhängig davon, ob der Mann kundig oder unwissend war. Al-Schafi'i sagte in einer seiner beiden Ansichten: Die Hadsch des Vergesslichen wird nicht verdorben, da er entschuldigt ist. Unsere Argumentation ist, dass es sich hierbei um eine Angelegenheit handelt, die die Nachholung [Qada'] notwendig macht, daher sind alle Umstände darin gleichgestellt, so wie beim Verpassen der Hadsch. Es gibt keinen Unterschied, ob dies nach dem Tag des Opferfestes oder davor geschah, denn er hatte Geschlechtsverkehr vor dem ersten Ausstieg aus dem Weihezustand, daher wurde seine Hadsch verdorben, genau wie wenn er am Tag des Opferfestes Geschlechtsverkehr gehabt hätte. Der zweite Abschnitt besagt, dass er ein Kamel [Badana] opfern muss. Dies ist die Ansicht von Malik und al-Schafi'i. Abu Hanifa sagte: Wenn er vor dem Stehen in 'Arafa Geschlechtsverkehr hatte, ist seine Hadsch verdorben und er muss ein Schaf opfern; wenn er danach Geschlechtsverkehr hatte, wird seine Hadsch nicht verdorben, aber er muss ein Kamel opfern, denn der Geschlechtsverkehr vor dem Stehen in 'Arafa ist ein Umstand, an den sich die Pflicht zur Nachholung knüpft, daher erfordert er kein Kamel, ebenso wie beim Verpassen der Hadsch. Wir argumentieren, dass von 'Umar und Ibn 'Abbas etwas Ähnliches wie unsere Auffassung überliefert wurde, und weil es sich um Geschlechtsverkehr handelt, der auf einen vollständigen Weihezustand traf, was die Opferung eines Kamels zwingend macht, wie auch nach dem Stehen in 'Arafa. Zudem ist das, was die Hadsch verdirbt, eine schwerwiegendere Verfehlung, daher muss die Sühne dafür strenger sein. Was das Verpassen angeht, so fordern sie dafür ein Kamel (7), wie kann also der Vergleich [Qiyas] damit korrekt sein? Der dritte Abschnitt besagt, dass ihr im Falle eines Zwanges kein Opfertier [Dam] auferlegt wird. Dies ist die Ansicht von 'Ata', Malik, al-Schafi'i, Ishaq und Abu Thawr. Die Anhänger der Vernunft [Ahl al-Ra'y] sagten: Sie muss ein weiteres Opfertier opfern, denn ihre Hadsch ist verdorben, daher ist das Kamel verpflichtend (8), so als wäre sie willig gewesen. Wir argumentieren, dass es sich um eine Sühne handelt, die durch den Geschlechtsverkehr verpflichtend wird, daher trifft sie die Frau im Falle eines Zwanges nicht, [genau wie wenn er Geschlechtsverkehr hätte] (9) während des Fastens (10).

Abschnitt: Wer vor dem Ausstieg aus dem Weihezustand der 'Umra Geschlechtsverkehr hat, dessen 'Umra ist verdorben und er muss neben der Nachholung ein Schaf opfern.

Anmerkungen

(6) Entfallen in B und M. (7) Im Original und in A: "Fidya" (Ersatzleistung). (8) Im Original: "Al-Fidya". (9) In A: "Wie der Geschlechtsverkehr". (10) In B und M: "Das Fasten".

Arabisch (Quelle)

أى أدْرَكَ فَضْلَ الصلاةِ، ولم تَفُتْهُ، كذلك الحَجُّ. إذا ثَبَتَ هذا، فإنَّه يَفْسُدُ حَجُّهُما جميعا؛ لأنَّ الجِماعَ وُجِدَ منهما، وسَوَاءً فى ذلك النَّاسِى والعامِدُ، والمُستَكْرَهَةُ والمُطاوِعَةُ، والنَّائِمةُ (٦) والمُسْتَيْقِظَةُ، عَالِمًا كان الرَّجُلُ أو جاهِلًا. وقال الشَّافِعِىُّ، فى أحَدِ قَوْلَيْهِ: لا يَفْسُدُ حَجُّ النَّاسِى؛ لأنَّه مَعْذُورٌ. ولَنا، أنَّه مَعْنًى يُوجِبُ القَضاءَ، فاسْتَوَتْ فيه الأحْوالُ كُلُّها كالفَواتِ، ولا فَرْقَ بين ما بعدَ يومِ النَّحْرِ أو قبلَه؛ لأنَّه وَطِئَ قبلَ التَّحَلُّلِ الأوَّلِ، ففَسَدَ حَجُّهُ، كما لو وَطِئَ يومَ النَّحْرِ. الفصل الثانى، أنَّه يَلْزَمُه بَدَنَةٌ. وبهذا قال مَالِكٌ، والشَّافِعِىُّ. وقال أبو حنيفةَ: إن وَطِئَ قبلَ الوُقوفِ فَسَدَ حَجُّهُ وعليه شَاةٌ، وإن وَطِئَ بعدَه لم يَفْسُدْ حَجُّهُ، وعليه بَدَنَةٌ؛ لأنَّ الوَطْءَ قبلَ الوُقُوفِ مَعْنًى يَتَعَلَّقُ به وُجُوبُ القَضاءِ، فلم يُوجِبْ بَدَنَةً، كالفَواتِ. ولَنا، أنَّه قد رُوِىَ عن عُمَرَ وابنِ عَبّاسٍ مثلُ قَوْلِنَا، ولأنَّه وَطْءٌ صَادَفَ إحْرامًا تَامًّا، فأوْجَبَ البَدَنَةَ، كما بعدَ الوُقُوفِ، ولأنَّ ما يُفْسِدُ الحَجَّ الجِنَايَةُ به أعْظَمُ، فكَفَّارَتُه يَجِبُ أن تكونَ أغْلَظَ. وأمَّا الفَواتُ، فإنَّهم يُوجِبُونَ به بَدَنَةً (٧)، فكيف يَصِحُّ القِياسُ عليه؟ الفصل الثالث، أنَّه لا دَمَ عليها فى حالِ الإِكْراهِ. وهو قَوْلُ عَطاءٍ، ومَالِكٍ، والشَّافِعِىِّ، وإسحاقَ، وأبى ثَوْرٍ. وقال أصْحابُ الرَّأْىِ: عليها دَمٌ آخَرُ؛ لأنَّه قد فَسَدَ حَجُّهَا، فوَجَبَتِ البَدَنَةُ (٨)، كما لو طاوَعَتْ. ولَنا، أنَّها كَفَّارَةٌ تَجِبُ بالجِماعِ، فلم تَجِبْ على المَرْأَةِ فى حالِ الإِكْراهِ، [كما لو وَطِئَ] (٩) فى الصِّيامِ (١٠).

فصل: ومَن وَطِئَ قبلَ التَّحَلُّلِ من العُمْرَةِ، فَسَدَتْ عُمْرَتُه، وعليه شَاةٌ مع

Anmerkungen

(٦) سقط من: ب، م.(٧) فى الأصل، أ: "فدية".(٨) فى الأصل: "الفدية".(٩) فى أ: "كالوطء".(١٠) فى ب، م: "الصوم".

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