tagsüber mit dem Weiden und Bewachen des Viehs beschäftigt sind. Die Leute der Siqayah [Bewässerung] sind diejenigen, die den Pilgern Wasser aus dem Brunnen Zamzam geben; sie sind also tagsüber mit ihrer Bewässerung beschäftigt. Daher wurde ihnen das Bekieseln in ihrer Freizeit erlaubt, zur Erleichterung für sie. Es ist ihnen gestattet, an jedem Tag in der darauffolgenden Nacht zu bekieseln: Sie bekieseln die Jamrat al-'Aqaba in der Nacht des ersten Tages der Taschriq-Tage, das Bekieseln des ersten Tages in der Nacht des zweiten Tages, und das Bekieseln des zweiten [Tages] in der Nacht des dritten [Tages]. Den dritten Tag bekieseln sie, wenn sie ihn bis zum Sonnenuntergang aufschieben, so entfällt er für sie, wie er auch für andere entfällt. 'Ata' sagte: Nur die Hirten der Kamele dürfen bei Nacht bekieseln, die Kaufleute hingegen nicht. Malik, al-Schafi'i, Abu Thawr und die Anhänger der Lehrmeinung [As-hab al-Ra'y] sagten: Wer das Bekieseln bis zur Nacht vergisst, der bekieselt, und ihm obliegt nichts, seien es Hirten oder andere.
676 - Frage: Er sagte: (Und es ist für die Hirten erlaubt, das Bekieseln hinauszuzögern, um es in der Zeit des zweiten [Tages] nachzuholen.)
Die Zusammenfassung dazu lautet: Es ist den Hirten erlaubt, das Übernachten in Mina an den Nächten von Mina zu unterlassen. Sie zögern das Bekieseln des ersten Tages hinaus und bekieseln am Tag des ersten Aufbruchs für beide Bekieselungen zusammen, aufgrund der Mühsal, die für sie mit dem Übernachten und dem Bleiben für das Bekieseln verbunden ist. Imam Malik hat von 'Abd Allah ibn Abi Bakr, von seinem Vater, von Abi al-Baddah ibn 'Asim, von seinem Vater überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) gewährte den Kamelhirten eine Konzession hinsichtlich des Übernachtens, damit sie am Tag des Opferfestes bekieseln und dann das Bekieseln von zwei Tagen nach dem Tag des Opferfestes zusammenlegen können, indem sie es an einem dieser beiden Tage verrichten. Malik sagte: Ich nahm an, dass er sagte: am ersten Tag von beiden, dann bekieseln sie am Tag des Aufbruchs. Dies wurde von Ibn Majah und al-Tirmidhi überliefert, der sagte: Ein guter, authentischer Hadith. Es wurde [auch] von Ibn 'Uyayna überliefert, der sagte:
= Kapitel über das Bekieseln der Hirten, aus dem Buch der Manasik. Al-Mujtaba 5/221. Und Ibn Majah in: Kapitel über das Hinauszögern des Bekieselns der Jamarat..., aus dem Buch der Manasik. Sunan Ibn Majah 2/1010. Und Imam Ahmad in: Musnad 5/450. (1) In A, B und M: "al-waqt" (die Zeit). (2) In A, B und M: "yajma'un" (sie legen zusammen). (3) Entfallen im Original, B und M. (4) Die Quellenangabe wurde bereits mit dem vorangegangenen Hadith genannt. Es wurde auch von Imam Malik überliefert in: Kapitel über die Konzession beim Bekieseln der Jamarat, aus dem Buch der Hadsch. Al-Muwatta' 1/408.