..., dass er erkrankt, dass das Tier verloren geht oder ein Bedürfnis auftritt.“ Ahmad sagte: „Es wurde ebenfalls von ath-Thawri und Waki' überliefert, von Abi Isra'il, von Fudayl ibn 'Amr, von Sa'id ibn Jubayr, von Ibn 'Abbas, von seinem Bruder al-Fadl, vom Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm).“ Von 'Ali (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wurde überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: ‚Wer den Proviant und das Reittier besitzt, das ihn zum Hause Allahs bringt, und dennoch nicht den Haddsch vollzieht, für den spielt es keine Rolle, ob er als Jude oder als Christ stirbt.‘“ At-Tirmidhi sagte: „Wir kennen ihn nur über diesen Weg, und in seiner Überlieferungskette (Isnad) gibt es Kritik.“ Sa'id ibn Mansur überlieferte mit seinem Isnad von 'Abd ar-Rahman ibn Sabit, er sagte: „Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede auf ihm) sagte: ‚Wer stirbt, ohne den Haddsch des Islam vollzogen zu haben, obwohl ihn weder eine fesselnde Krankheit, noch ein tyrannischer Herrscher, noch ein offenkundiges Bedürfnis daran hinderte, der möge sterben, wie er will: als Jude oder als Christ.‘“ Von 'Umar wurde Ähnliches von seinen Worten überliefert, ebenso von Ibn 'Umar und Ibn 'Abbas (möge Allah mit ihnen zufrieden sein). Und weil er eine der Säulen des Islam ist, ist er sofort verpflichtend, wie das Fasten. Und weil seine Verpflichtung als eine „allgemeine“ (mit Aufschub versehene) zu betrachten, ihn aus dem Rang der verpflichtenden Handlungen heraushebt, da er ohne eine zeitliche Begrenzung aufgeschoben würde und man bei einem Tod vor seiner Durchführung nicht sündigen würde, weil man getan hat, was einem zu tun erlaubt war, und es für den Tod kein Anzeichen gibt, nach dem man zur Durchführung fähig wäre. Was den Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) betrifft, so eroberte er Mekka im achten Jahr und schob den Haddsch bis zum neunten Jahr auf. Es ist möglich, dass er einen Grund dafür hatte, wie das Fehlen der Möglichkeit, oder weil er es verabscheute, die Götzendiener nackt um das Haus (Kaaba) sehen zu müssen, weshalb er den Haddsch aufschob, bis er Abu Bakr entsandte, um auszurufen: ‚Dass nach diesem Jahr kein Götzendiener mehr den Haddsch vollziehen und niemand nackt das Haus umkreisen darf.‘ Und es ist möglich, dass er ihn auf Befehl Allahs des Erhabenen aufschob, damit seine Wallfahrt die Abschiedswallfahrt in dem Jahr wäre, in dem die Zeit wieder so wurde, wie sie am Tag war, als Allah die Himmel und die Erde erschuf, und damit sein Aufenthalt dort mit einem Freitag zusammenfiele und Allah Seine Religion vollendete.
(7) In: Kapitel 'Was über die Strenge bezüglich des Unterlassens des Haddsch überliefert wurde' aus den Kapiteln über den Haddsch. 'Aridat al-Ahwadhi 4/27. Siehe auch Talkhis al-Habir 2/222, 223. (8) Siehe Talkhis al-Habir 2/222, 223. (9) Seine Überlieferungswege wurden auf der vorherigen Seite bereits aufgeführt. (10) Weggefallen in: M. (11) In A und M: „Waqfa“.
المَرِيضُ، وتَضِلُّ الضّالَّةُ، وَتَعْرِضُ الْحاجَةُ". قال أحمدُ: ورَوَاهُ الثَّوْرِىُّ، ووَكِيعٌ، عن أبِى إِسْرائِيلَ، عن فُضَيْلِ بن عَمْرٍو، عن سعيدِ بن جُبَيْرٍ، عن ابنِ عَبَّاسٍ، عن أخِيهِ الفَضْلِ، عن النَّبِيِّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-. وعن علىٍّ رَضِىَ اللهُ عنه، قال: قال رسولُ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "مَنْ مَلَكَ زَادًا وَرَاحِلَةً تُبْلِغُه إلَى بَيْتِ اللهِ، ولم يَحُجَّ، فَلَا عَلَيْهِ أنْ يَمُوتَ يَهُودِيًّا أو نَصْرَانِيًّا". قال التِّرْمِذِىُّ (٧): لا نَعْرِفُه إلَّا من هذا الوَجْهِ، وفى إسْنَادِه مَقَالٌ: ورَوَى سَعِيدُ بن مَنْصُورٍ، بإسْنَادِه عن عبدِ الرحمنِ بن سَابِط، قال: قال رسولُ اللهِ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-: "مَنْ مَاتَ، ولمْ يَحُجَّ حَجَّةَ الإسْلَامِ، لَمْ يَمْنَعْهُ مَرَضٌ حابِسٌ، أو سُلْطَانٌ جائِرٌ، أو حَاجَةٌ ظَاهِرةٌ، فَلْيَمُتْ عَلَى أىِّ حالٍ شَاءَ، يَهُودِيًّا، أو نَصْرَانِيًّا" (٨). وعن عمرَ نحوُه من قَوْلِه. وكذلك عن ابنِ عمرَ، وابنِ عَبَّاسٍ رَضِىَ اللَّه عنهم. ولأنَّه أحَدُ أرْكانِ الإسلامِ، فكان وَاجِبًا على الفَوْرِ، كالصِّيامِ. ولأنَّ وُجُوبَه بِصِفَةِ التَّوَسُّعِ يُخْرِجُه عن رُتْبَةِ الوَاجِباتِ، لأنَّه يُؤَخَّرُ إلى غيرِ غَايَةٍ، ولا يَأْثَمُ بالمَوْتِ قبلَ فِعْلِه، لِكَوْنه فَعَلَ ما يَجُوزُ له فِعْلُه، وليس على المَوْتِ أمَارَةٌ يَقْدِرُ بعدَها على فِعْلِه. فأمَّا النَّبِىُّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ-، فإنَّما فَتَحَ مَكَّةَ سَنَةَ ثَمَانٍ، وإنَّما أخَّرَهُ سَنَةَ تِسْعٍ، فيَحْتَمِلُ أنَّه كان له عُذْرٌ، من عَدَمِ الاسْتِطَاعَةِ، أو كَرِهَ رُؤْيَة المُشْرِكِينَ عُرَاةً حَوْلَ البَيْتِ، فأَخَّرَ الحَجَّ حتَّى بَعَثَ أبا بكرٍ يُنَادِى: "أنْ لَا يَحُجَّ بَعْدَ الْعَامِ مُشْرِكٌ، ولَا يَطُوفَ بالْبَيْتِ عُرْيَانٌ" (٩). ويَحْتَمِلُ أنَّه أخَّرَهُ بأمْرِ اللهِ تعالى لِتَكُونَ حَجَّتُه (١٠) حَجَّةَ الوَدَاعِ فى السَّنَةِ التى اسْتَدَارَ فيها الزَّمَانُ كَهَيْئَتِه يَوْمَ خَلَقَ اللهُ السَّموَاتِ والأَرْضَ، ويُصَادِفَ وَقْفَتُه (١١) الجُمُعَةَ، ويُكْمِلَ اللهُ دِينَه.
(٧) فى: باب ما جاء فى التغليظ فى ترك الحجّ، من أبواب الحجّ. عارضة الأحوذى ٤/ ٢٧. وانظر تلخيص الحبير ٢/ ٢٢٢، ٢٢٣.(٨) انظر تلخيص الحبير ٢/ ٢٢٢، ٢٢٣.(٩) تقدَّم تخريحه فى الصفحة السابقة.(١٠) سقط من: م.(١١) فى أ، م: "وقفة".