Abschnitt: Wenn er seine Haare durchkämmt und dabei ein Haar ausfällt, so ist dafür keine Ersatzleistung fällig, falls es sich um totes Haar handelte. Wenn es jedoch aus seinem wachsenden Haar stammt, so ist dafür eine Ersatzleistung fällig. Wenn er darüber im Zweifel ist, so ist keine Ersatzleistung fällig, denn der Grundsatz ist die Aufhebung der Haftung, bis Gewissheit eintritt.
678 - Problem: Er sagte: (Und für jedes der drei Haare [die man rasiert, ist] ein Mudd an Speise [zu entrichten]).
Das bedeutet: Wenn er weniger als vier Haare rasiert, so trifft ihn für jedes Haar ein Mudd an Speise. Dies ist die Ansicht von al-Hasan, Ibn 'Uyayna und al-Schafi'i für den Fall von weniger als drei Haaren. Von Ahmad wird überliefert, dass für ein Haar ein Dirham und für zwei Haare zwei Dirham [als Sühne] fällig sind. Eine weitere Überlieferung von ihm besagt, dass für jedes Haar eine Handvoll Speise fällig ist. Dies wurde auch von 'Ata' berichtet, und Ähnliches wird Malik und den Anhängern der Vernunftlehre [Ashab al-Ra'y] zugeschrieben. Malik sagte: Er muss für die geringe Menge an Haaren eine Speisespende leisten. Die Anhänger der Vernunftlehre sagten: Er soll eine geringe Menge spenden, da es hierfür keine Festlegung gibt; somit ist die geringste Menge fällig, die unter die Bezeichnung "Spende" fällt. Von Malik wird für denjenigen, der eine geringe Menge an Haaren entfernt, überliefert: Es trifft ihn keine Haftung, denn der Text [der Offenbarung] hat die Ersatzleistung nur für das Rasieren des gesamten Hauptes festgelegt, und wir haben das, was unter die Bezeichnung "Haupt" fällt, damit gleichgesetzt. Unser Argument ist: Was in seiner Gesamtheit haftbar ist, ist auch in seinen Teilen haftbar, wie beim Jagdwild. Es ist vorzuziehen, dass die Speisung fällig wird, da der Gesetzgeber beim Jagdwild von der Tierleistung zur Speisung übergegangen ist, und hier hat er die Speisung zusammen mit der Tierleistung als Wahlmöglichkeit festgelegt; daher muss man darauf zurückgreifen, wenn keine Blutopferleistung fällig ist. Es ist ein Mudd fällig, da dies das Mindestmaß ist, das der Gesetzgeber als Ersatzleistung festgelegt hat; daher ist es für die geringste Menge an Haaren fällig. Die Speise, deren Ausgabe genügt, ist diejenige, die auch bei der Rasur des gesamten Hauptes von Anfang an genügt, wie Weizen, Gerste, Datteln und Rosinen, wie sie auch für die vier Haare fällig ist.
Abschnitt: Wer aus einem Grund, der ihm Leid zufügt, das Rasieren seines Hauptes erlaubt bekam, hat die Wahl bezüglich der Ersatzleistung vor oder nach dem Rasieren. Ahmad hat dies explizit festgelegt, aufgrund der Überlieferung, dass al-Husayn ibn 'Ali über Kopfschmerzen klagte und 'Ali zu ihm kam.
(1) Entfallen in A, B und M. (2) Entfallen in B und M. (3) In B und M mit dem Zusatz: "darin".
فصل: وإذا خَلَّلَ شَعْرَهُ فسَقَطَتْ شَعْرَةٌ، فإنْ كانت مَيِّتَةً فلا فِدْيَةَ فيها، وإن كانت من شَعْرِهِ النَّابِتِ ففيها الفِدْيَةُ، وإن شَكَّ فيها فلا فِدْيَةَ فيها؛ لأنَّ الأصْلَ نَفْىُ الضَّمانِ إلى أن يَحْصُلَ يَقِينٌ.
٦٧٨ - مسألة؛ قال: (وَفِى كُلِّ شَعْرَةٍ مِنَ الثَّلَاثِ مُدٌّ مِنْ طَعَامٍ)
يَعْنِى إذا حَلَقَ دُونَ الأَرْبَعِ، فعَلَيْهِ فى كُلِّ شَعْرَةٍ مُدٌّ من طَعامٍ. وهذا قَوْلُ الحسنِ، وابنِ عُيَيْنَةَ، والشَّافِعِىِّ فيما دُونَ الثَّلَاثِ. وعن أحمدَ، فى الشَّعْرَةِ دِرْهَمٌ، وفى الشَّعْرَتَيْنِ دِرْهَمَانِ. وعنه، فى كل شَعْرَةٍ قَبْضَةٌ من طَعامٍ. وَرُوِىَ ذلك عن عَطاءٍ، ونحوُه عن مالِكٍ، وأصْحابِ الرَّأْىِ. قال مالِكٌ: عليه فيما قَلَّ من الشَّعْرِ إطْعامُ طَعامٍ. وقال أصْحابُ الرَّأْىِ: يَتَصَدَّقُ بِشىءٍ قليلٍ (١)؛ لأنَّه لا تَقْدِيرَ فيه، فيَجِبُ فيه أقَلُّ ما يَقَعُ عليه اسْمُ الصَّدَقَةِ. وعن مَالِكٍ، فى مَن أزالَ شَعْرًا يَسِيرًا (٢): لا ضَمانَ عليه؛ لأنَّ النَّصَّ إنَّما أوْجَبَ الفِدْيَةَ فى حَلْقِ الرَّأْسِ كلِّه، فألْحَقْنَا به ما يَقَعُ عليه اسْمُ الرَّأْسِ. ولَنا، أنَّ ما ضُمِنَتْ جُمْلَتُه ضُمِنَتْ أبْعَاضُه، كالصَّيْدِ، والأَوْلَى أن يَجِبَ الإِطْعامُ؛ لأنَّ الشَّارِعَ إنَّما عَدَلَ عن الحَيَوَانِ إلى الإِطْعامِ فى جَزَاءِ الصَّيْدِ، وهاهنا أَوْجَبَ الإِطْعامَ مع الحَيَوَانِ على وَجْهِ التَّخْيِيرِ، فيَجِبُ أن يَرْجِعَ إليه فيما لا يَجِبُ فيه الدَّمُ، ويَجِبُ مُدٌّ؛ لأنَّه أقَلُّ ما وَجَبَ بِالشَّرْعِ فِدْيَةً، فكان وَاجِبًا فى أقَلِّ الشَّعْرِ، والطَّعَامُ الذى يُجْزِئُ (٣) إخْرَاجُه، وهو ما يُجْزِئُ فى حَلْقِ الرَّأْسِ ابْتِدَاءً من البُرِّ والشَّعِيرِ والتَّمْرِ والزَّبِيبِ، كالذى يَجِبُ فى الأرْبَعِ.
فصل: ومن أُبِيحَ له حَلْقُ رَأْسِه لِأذًى به، فهو مُخَيَّرٌ فى الفِدْيَةِ قبلَ الحَلْقِ وبعدَه. نَصَّ عليه أحمدُ؛ لما رُوِىَ أنَّ الحسينَ بن علىٍّ اشْتَكَى رَأْسَهُ، فأُتِىَ علىٌّ
(١) سقط من: أ، ب، م.(٢) سقط من: ب، م.(٣) فى ب، م زيادة: "فيه".