Die Bemessung [der Strafe] nach einem Körperteil und einem Tag und einer Nacht ist reine Willkür. Was aber das Umgürten mit einem Hemd betrifft, so stellt dies kein Tragen eines genähten Kleidungsstücks dar, weshalb es für ihn auch nicht verboten ist, während die strittigen Fälle verboten sind.
Abschnitt: Er ist verpflichtet, das Parfüm abzuwaschen und die Kleidung abzulegen; denn er hat eine verbotene Handlung vollzogen, weshalb er diese beseitigen und die Fortführung derselben beenden muss, wie bei den übrigen verbotenen Handlungen. Es ist empfehlenswert, beim Abwaschen des Parfüms Hilfe bei jemandem zu suchen, der nicht im Weihezustand ist, damit der Weihende nicht selbst mit dem Parfüm in Berührung kommt, [es ist ihm jedoch erlaubt, dies selbst auszuführen] und es liegt keine Strafe gegen ihn vor; denn der Prophet - Segen und Friede Gottes seien auf ihm - sagte zu demjenigen, an dem er Parfüm oder Kholuq sah: "Wasch das Parfüm von dir ab." Dies gilt auch deshalb, weil er [in diesem Moment] das Parfüm [eigentlich] aufgibt. Wenn er kein Wasser findet, um es abzuwaschen, soll er es mit einem Lappen abwischen oder mit Erde, Blättern oder Gras abreiben; denn die Verpflichtung, die auf ihm lastet, besteht darin, es nach seinen Möglichkeiten zu entfernen, und dies stellt das Ende seiner Möglichkeiten dar.
Abschnitt: Wenn er die rituelle Waschung (Wudu) verrichten muss und gleichzeitig Parfüm abwaschen muss, er aber nur über so viel Wasser verfügt, dass es für eine der beiden Handlungen ausreicht, so gibt er dem Abwaschen des Parfüms den Vorrang und führt die rituelle Trockenreinigung (Tayammum) für den rituellen Zustand der Unreinheit (Hadath) durch; denn es gibt keine Konzession, das Parfüm zu belassen, während es für das Unterlassen der rituellen Waschung zugunsten der Trockenreinigung eine Konzession gibt. Wenn er jedoch in der Lage ist, den Geruch des Parfüms ohne Wasser zu beseitigen, so soll er dies tun und dann die rituelle Waschung verrichten; denn das Ziel der Entfernung des Parfüms ist die Beseitigung seines Geruchs, weshalb das Wasser hierfür nicht zwingend erforderlich ist, im Gegensatz zur rituellen Waschung.
Abschnitt: Wenn er ein Hemd, einen Turban, eine Hose und zwei Socken trägt, so trifft ihn nur eine einzige Ersatzleistung (Fidya), weil es sich um verbotene Handlungen der gleichen Gattung handelt, weshalb nicht mehr als eine Ersatzleistung fällig wird.
(5) Fehlt im Original. (6) Fehlt im Original. (7) Kholuq: Eine Art von Parfüm, manche sagen: Safran. (8) Überliefert von al-Buchari, im Kapitel über das dreimalige Abwaschen von Kholuq aus der Kleidung, aus dem Buch über die Pilgerfahrt (Hajj), und im Kapitel über das, was bei der Umra genauso gehandhabt wird wie bei der Pilgerfahrt, aus dem Buch über die Umra. Sahih al-Buchari 2/167, 3/6, 7. Und Muslim, im Kapitel über das, was für den Weihenden erlaubt ist..., aus dem Buch über die Pilgerfahrt. Sahih Muslim 2/836-838. Und Abu Dawud, im Kapitel über den Mann, der im Weihezustand seine Kleidung trägt, aus dem Buch über die Riten. Sunan Abi Dawud 1/422, 423. Und Imam Ahmad, im Musnad 4/222, 224.