ihres Weihezustands? Wir antworten: Weil dies eine Handlung ist, die empfohlen (mandub) ist, weshalb er sie beibehalten durfte. Hier jedoch ist er im Weihezustand, und deren Rechtsnorm entfiel lediglich durch Vergesslichkeit oder Unwissenheit. Wenn dieser Grund entfällt, tritt die ursprüngliche Rechtsnorm wieder in Kraft. Wenn es ihm jedoch aufgrund von Zwang oder einer Krankheit unmöglich ist, dies zu beseitigen, und er niemanden findet, der es beseitigen kann, oder Ähnliches, so trifft ihn keine Ersatzleistung (fidya); dies ist gleichzusetzen mit demjenigen, der von Anfang an zum Parfümieren gezwungen wurde. Die Rechtsnorm für den Unwissenden ist, wenn er es erfährt, die gleiche wie für den Vergesslichen, wenn er sich erinnert, und die Norm für den Gezwungenen ist die gleiche wie für den Vergesslichen; denn beide sind im Hadith, der die Vergebung für sie beide belegt, miteinander verbunden. Die Aussage von al-Khiraqi: "Er wendet sich der Talbiya zu", bedeutet: Er spricht die Talbiya, sobald er sich erinnert, um sich die Pilgerfahrt, die er vergessen hatte, wieder ins Gedächtnis zu rufen und sich seiner Verpflichtung ihr gegenüber bewusst zu werden und zu ihr zurückzukehren. Dies ist eine Auffassung, die von Ibrahim an-Nakha'i überliefert wird.
682 - Rechtsfrage; er sagte: (Und wenn er tagsüber in 'Arafat verweilt oder vor dem Imam aufbricht, so trifft ihn ein Opfertier [dam].)
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wer am Tag von 'Arafat tagsüber in 'Arafat verweilt, für den ist das Verweilen dort bis zum Sonnenuntergang verpflichtend, um bei diesem Verweilen Nacht und Tag miteinander zu verbinden. Wenn er vor Sonnenuntergang aufbricht und nicht zurückkehrt, bis die Sonne untergegangen ist, so trifft ihn ein Opfertier (dam). Ash-Shafi'i sagte: Dies ist nicht verpflichtend, und ihn trifft kein Opfertier, wenn er vor Sonnenuntergang aufbricht, als Beweis unter Berufung auf den Hadith von 'Urwa ibn Mudarris; und weil er einen Teil des Verweilens erreichte, der ihm ausreicht, ähnlich wie wenn er nur die Nacht allein erreichte. Unser Argument ist, dass der Prophet - Segen und Friede Gottes seien auf ihm - bis zum Sonnenuntergang verweilte, ohne dass es hierüber eine Meinungsverschiedenheit gibt, und er sagte: "Nehmt von mir eure Riten." Wenn er dies unterlässt, wird ein Opfertier für ihn fällig, aufgrund der Aussage von Ibn 'Abbas und weil es ein Grundpfeiler (rukn) ist, den er nicht in der vorgeschriebenen Weise vollzogen hat, weshalb ein Opfertier fällig wird, so wie wenn er sich in den Weihezustand begäbe, ohne den Miiqat passiert zu haben. Ihr Hadith belegt die Gültigkeit, doch die Diskussion betrifft die Pflicht des Opfertieres.
(1) Fehlt in b, m. (2) Die Quellenangabe wurde bereits auf Seite 272 angeführt. (3) Die Quellenangabe wurde bereits auf Seite 240 angeführt. (4) Im Original: "min" (von).
إحْرامِهِ؟ قُلْنا: لأنَّ ذلك فِعْلٌ مَنْدُوبٌ إليه، فكان له اسْتِدَامَتُه، وهاهُنا هو مُحْرِمٌ، وإنَّما سَقَطَ حُكْمُه بِالنِّسْيَانِ أو الجَهْلِ، فإذا زَالَ ظَهَرَ حُكْمُه، وإن تَعَذَّرَ عليه إزَالَتُه، لإِكْرَاهٍ أو عِلَّةٍ، ولم يَجِدْ من يُزِيلُه، وما أَشْبَه ذلك، فلا فِدْيَةَ عليه، وجَرَى مَجْرَى المُكْرَهِ على الطِّيبِ ابْتِداءً. وحُكْمُ الجاهِلِ إذا عَلِمَ، حُكْمُ النَّاسِى إذا ذَكَرَ، وحُكْمُ المُكْرَهِ حُكْمُ النَّاسِى؛ فإنَّ ما عُفِىَ عنه بِالنِّسْيَانِ، عُفِىَ عنه بالإِكْرَاهِ؛ لأنَّهما قَرِينَانِ فى الحَدِيثِ الدَّالِّ على العَفْوِ عنهما. وقَوْلُ الخِرَقِيِّ: "يَفْرَغُ إلى التَّلْبِيَةِ". أى يُلَبِّى حِينَ ذَكَرَ اسْتِذْكَارًا لِلْحَجِّ أنَّه نَسِيَهُ، واسْتِشْعَارًا بإقامَتِه عليه وَرُجُوعِه إليه. وهذا قَوْلٌ يُرْوَى عن إبراهيمَ النَّخَعِىِّ.
٦٨٢ - مسألة؛ قال: (وَلَوْ وَقَفَ بِعَرَفَةَ نَهَارًا، أوْ دَفَعَ قَبْلَ الْإِمَامِ، فَعَلَيْهِ دَمٌ)
وجُمْلَةُ ذلك أنَّ مَن وَقَفَ بعَرَفَةَ يَوْمَ عَرَفَةَ نَهارًا وَجَبَ عليه الوُقُوفُ بها (١) إلى غُرُوبِ الشَّمسِ؛ لِيَجْمَعَ بين اللَّيْلِ والنَّهَارِ فى الوُقُوفِ. فإن دَفَعَ قبلَ الغُرُوبِ، ولم يَعُدْ حتى غَرَبَتِ الشَّمْسُ، فعليه دَمٌ. وقال الشَّافِعِىُّ: لا يَجِبُ ذلك، ولا دَمَ عليه إن دَفَعَ قبل الغُرُوب؛ احْتِجاجًا بِحَدِيثِ عُرْوَةَ بن مُضَرِّسٍ (٢)، ولأنَّه أدْرَكَ من الوُقُوفِ ما أجْزَأَهُ، أَشْبَهَ ما لو أدْرَكَ اللَّيْلَ مُنْفَرِدًا. ولَنا، أنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- وَقَفَ حتى غَرَبَتِ الشَّمْسُ بِغَيْرِ خِلَافٍ، وقد قال: "خُذُوا عَنِّى مَنَاسِكَكُمْ" (٣). فإذا تَرَكَهُ لَزِمَهُ دَمٌ؛ لِقَوْلِ ابنِ عَبّاسٍ، ولأنَّه رُكْنٌ لم يَأْتِ به على الوَجْهِ المَشْرُوعِ، فلَزِمَهُ دَمٌ؛ كما لو أحْرَمَ دُونَ (٤) المِيقاتِ، وحَدِيثُهم دَلَّ على الإِجْزاءِ، والكلامُ فى
(١) سقط من: ب، م.(٢) تقدم تخريجه فى صفحة ٢٧٢.(٣) تقدم تخريجه فى صفحة ٢٤٠.(٤) فى الأصل: "من".