Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 683 – Rechtsfrage: Er sagte: „Wer vor Mitternacht von Muzdalifa aufbricht – ausgenommen die Hirten und die Verantwortlichen für die Wasserversorgung der Pilger –, dem obliegt ein Schlachtopfer (dam).“ · ShamelaTranslate