Was die Verpflichtung zum Opfertier (dam) betrifft: Wenn er ausschließlich in der Nacht verweilt, so ist dies gültig und es wird kein Opfertier fällig; denn wer nur die Nacht erreicht, dem ist das Verweilen am Tage nicht möglich, weshalb es für ihn nicht zwingend ist und das Unterlassen dessen kein Opfertier zur Folge hat, im Gegensatz zu demjenigen, der den Tag erreichte. Was seine Aussage „oder er bricht vor dem Imam auf“ betrifft: Ihr äußerer Wortlaut besagt, dass er dadurch ein Opfertier schuldet, selbst wenn er nach Sonnenuntergang aufbricht. Al-Athram überlieferte von Ahmad, er sagte: Ich hörte ihn über einen Mann befragt werden, der nach Sonnenuntergang vor dem Imam von 'Arafat aufbrach? Er sagte: „Ich habe niemanden gefunden, der dies für leicht erachtete; alle sind streng darin.“ Er sagte: „Und es gefällt mir nicht, dass er vor dem Imam aufbricht.“ Von 'Ata wird überliefert, dass ihn ein Schaf (als Ersatz) trifft, wenn er vor dem Imam aufbricht. Es wurde gefragt: Bricht er also vor dem Imam von Muzdalifa auf? Er sagte: „Muzdalifa ist meiner Ansicht nach nicht wie 'Arafat.“ Er erwähnte den Hadith von Ibn 'Umar, dass er vor Ibn az-Zubayr aufbrach. Andere unserer Gefährten als al-Khiraqi haben deswegen nichts zur Pflicht gemacht und das Aufbrechen zusammen mit dem Imam nicht zu den Pflichten (wajib) gezählt. Dies ist die korrekte Ansicht; denn das Befolgen des Imams und das Ausführen der Riten mit ihm ist bei den übrigen Riten der Pilgerfahrt nicht verpflichtend, und so ist es auch hier. Dass das Aufbrechen der Gefährten mit dem Propheten - Segen und Friede Gottes seien auf ihm - geschah, beruhte auf Gewohnheit und weist daher nicht auf eine Verpflichtung hin, genau wie das Aufbrechen mit ihm von Muzdalifa, das Eilen von Mina und anderes. Dies ist keine Handlung des Propheten - Segen und Friede Gottes seien auf ihm -, sodass sie unter den allgemeinen Wortlaut seiner Aussage - Segen und Friede Gottes seien auf ihm - fällt: „Nehmt von mir eure Riten.“
683 - Rechtsfrage; er sagte: (Und wer vor Mitternacht von Muzdalifa aufbricht, ohne zu den Hirten oder denjenigen zu gehören, die die Pilger mit Wasser versorgen, für den ist ein Opfertier fällig.)
Zusammenfassend lässt sich sagen: Das Übernachten in Muzdalifa ist eine Pflicht (wajib), bei deren Unterlassen ein Opfertier fällig wird, gleich ob er dies absichtlich oder aus Versehen unterlässt, im Wissen oder aus Unwissenheit; denn er hat einen Ritus (nusuk) unterlassen, und die Vergesslichkeit hat ihre Wirkung bei der Unterlassung eines Vorhandenen.
(5) In b, m: "vor". (6) In a, b, m: "nur mit". (7) Die Quellenangabe wurde bereits auf Seite 240 angeführt. (1) Im Original: "'amidan" (absichtlich).