Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 684 – Rechtsfrage: Er sagte: „Wer als Muhrim (im Weihezustand) ein Landwild tötet, ob vorsätzlich oder aus Versehen, der muss als Sühne ein gleichwertiges Nutztier opfern, sofern es sich bei dem getöteten Tier um ein Lebewesen handelt.“ · ShamelaTranslate