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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 395684 – Rechtsfrage: Er sagte: „Wer als Muhrim (im Weihezustand) ein Landwild tötet, ob vorsätzlich oder aus Versehen, der muss als Sühne ein gleichwertiges Nutztier opfern, sofern es sich bei dem getöteten Tier um ein Lebewesen handelt.“

Übersetzung · DE

als ob er nicht vorhanden wäre, nicht etwa, dass man das Nichtvorhandene als vorhanden betrachtet. Jedoch wurde den Leuten, die die Pilger mit Wasser versorgen (siqaya), und den Kamelhirten die Erlaubnis erteilt, das Übernachten zu unterlassen; denn der Prophet - Segen und Friede Gottes seien auf ihm - erteilte den Hirten die Erlaubnis, das Übernachten im Hadith von [‘Asim ibn] ‘Adi zu unterlassen, und er erlaubte al-‘Abbas, das Übernachten wegen seiner Aufgabe der Wasserversorgung zu unterlassen. Dies geschah, weil sie bei der Übernachtung in Schwierigkeiten geraten würden, da sie ihre Tiere hüten und die Pilger mit Wasser versorgen müssen. Daher war es ihnen gestattet, das Übernachten dort zu unterlassen, wie auch in den Nächten in Mina. Zudem ist es eine Nacht, in der man am nächsten Tag die Steine wirft, weshalb es ihnen gestattet war, das Übernachten dort zu unterlassen, wie auch in den Nächten von Mina. Von Ahmad wurde überliefert, dass das Übernachten in Muzdalifa nicht verpflichtend sei und denjenigen, der es unterlässt, keine Strafe treffe. Die erste Ansicht ist jedoch die Lehrmeinung (madhhab).

684 - Rechtsfrage; er sagte: (Und wer als im Zustand der Weihe (muhrim) ein Landwild tötet, ob vorsätzlich oder aus Versehen, der muss es durch ein gleichwertiges Tier aus dem Viehbestand ersetzen, wenn das Getötete ein Tier ist.)

In dieser Rechtsfrage gibt es sechs Abschnitte. Der erste handelt von der Verpflichtung zur Sühne (jaza') für den Muhrim, der Wild tötet, ganz allgemein. Die Gelehrten sind sich über diese Verpflichtung einig, und Gott der Erhabene hat sie in Seiner Aussage festgelegt: „O ihr, die ihr glaubt, tötet nicht das Wild, während ihr im Zustand der Weihe seid. Und wer es von euch vorsätzlich tötet, dessen Sühne ist ein gleichwertiges Tier wie das, das er getötet hat, von dem Viehbestand.“ Wir kennen niemanden, der bei vorsätzlicher Tötung des Wildes von der Sühne abweicht, außer al-Hasan und Mujahid. Sie sagten: Wenn er es vorsätzlich tötet, während er sich seines Weihezustands bewusst ist, trifft ihn keine Sühne; wenn er es jedoch aus Versehen oder aus Vergesslichkeit seines Weihezustands tut, so trifft ihn die Sühne. Dies steht jedoch im Widerspruch zum Text, denn Gott der Erhabene sagte: „Und wer es von euch vorsätzlich tötet, dessen Sühne ist ein gleichwertiges Tier wie das, das er getötet hat, von dem Viehbestand.“ Und wer sich seines Weihezustands bewusst ist, ist ein Vorsätzlicher. Im weiteren Verlauf des Verses heißt es: „...damit er die schlimmen Folgen seines Tuns schmecke.“ Wer es aus Versehen oder aus Vergesslichkeit tut, hat keine...

Anmerkungen

(2) Fehlt in: Original, b, m. (3) Die Quellenangabe wurde bereits auf Seite 378 angeführt. Es handelt sich um den Hadith von Abu al-Baddah ibn ‘Asim ibn ‘Adi, von seinem Vater. (4) Fehlt in: b, m. (5) Die Quellenangabe wurde bereits auf Seite 325 angeführt. (6) Fehlt in: Original. (1) Sure al-Ma'ida 95.

Arabisch (Quelle)

كالمَعْدُومِ، لا فى جَعْلِ المَعْدُومِ كالمَوْجُودِ، إلَّا أنَّه رُخِّصَ لأهْلِ السِّقَايَةِ ورُعَاةِ الإِبِلِ، فى تَرْكِ البَيْتُوتَةِ؛ لأنَّ النَّبِىَّ -صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ- رَخَّصَ لِلرُّعَاةِ فى تَرْكِ البَيْتُوتَةِ فى حديثِ [عاصِمِ بن] (٢) عَدِىٍّ (٣)، وأرْخَصَ لِلْعَبَّاسِ فى تَرْكِ (٤) المَبِيتِ لأجْلِ سِقَايَتِه (٥)، ولأنَّ عليهم مَشَقَّةً فى المَبِيتِ، لِحَاجَتِهم إلى حِفظِ مَوَاشِيهم وسَقْىِ الحَاجِّ، فكان لهم تَرْكُ المَبِيتِ فيها (٦) كلَيالِى مِنًى، ولأنَّها لَيْلَةٌ يُرْمَى فى غَدِها، فكاد لهم تَرْكُ المَبِيتِ فيها، كلَيالِى مِنًى. وَرُوِىَ عن أحمدَ، أنَّ المَبِيتَ بِمُزْدَلِفَةَ غيرُ وَاجِبٍ، ولا شىءَ على تَارِكِه. والأوَّلُ المذهبُ.

٦٨٤ - مسألة؛ قال: (وَمَنْ قَتَلَ وَهُوَ مُحْرِمٌ مِنْ صَيْدِ البَرِّ، عَامِدًا أو مُخْطِئًا، فَدَاهُ بِنَظِيرِه مِنَ النَّعَمِ، إنْ كَانَ المَقْتُولُ دَابَّةً)

فى هذه المسألةِ فُصولٌ سِتَّةٌ؛ الأوَّل، فى وُجُوبِ الجَزاء على المُحْرِمِ بِقَتْلِ الصَّيْدِ فى الجُمْلَةِ. وأجْمَعَ أهْلُ العِلْمِ على وُجُوبِه، ونَصَّ اللهُ تعالى عليه بقوله: {يَاأَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا لَا تَقْتُلُوا الصَّيْدَ وَأَنْتُمْ حُرُمٌ وَمَنْ قَتَلَهُ مِنْكُمْ مُتَعَمِّدًا فَجَزَاءٌ مِثْلُ مَا قَتَلَ مِنَ النَّعَمِ} (١). ولا نَعْلَمُ أحَدًا خَالَفَ فى الجَزاءِ فى قَتْلِ الصَّيْدِ مُتَعَمِّدًا، إلَّا الحسنَ ومُجاهِدًا، قالا: إذا قَتَلَهُ مُتَعَمِّدًا ذَاكِرًا لإِحْرَامِه لا جَزاءَ عليه، وإنْ كان مُخْطِئًا أو نَاسِيًا لإِحْرَامِه فعليه الجَزَاءُ. وهذا خِلافُ النَّصِّ، فإنَّ اللهَ تعالى قال: {وَمَنْ قَتَلَهُ مِنْكُمْ مُتَعَمِّدًا فَجَزَاءٌ مِثْلُ مَا قَتَلَ مِنَ النَّعَمِ}. والذَّاكِرُ لإِحْرَامِه مُتَعَمِّدٌ، وقال فى سِياقِ الآية: {لِيَذُوقَ وَبَالَ أمْرِهِ}. والمُخْطِئُ والنَّاسِى لا

Anmerkungen

(٢) سقط من: الأصل، ب، م.(٣) تقدم تخريجه فى صفحة ٣٧٨. وهو حديث أبى البداح بن عاصم بن عدى، عن أبيه.(٤) سقط من: ب، م.(٥) تقدم تخريجه فى صفحة ٣٢٥.(٦) سقط من: الأصل.(١) سورة المائدة ٩٥.

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