und die Anhänger der Lehrmeinung (Ashab al-Ra'y). Al-Zuhri sagte: Den Vorsätzlichen trifft die Verpflichtung aufgrund des Buches (Koran), den Fahrlässigen aufgrund der Sunna. Die zweite Überlieferung besagt, dass es für Fahrlässigkeit keine Sühne gibt. Dies ist die Ansicht von Ibn Abbas, Sa'id ibn Jubayr, Tawus, Ibn al-Mundhir und Dawud, da Gott der Erhabene sagte: "...und wer ihn von euch vorsätzlich tötet". Das Argument des Umkehrschlusses (Dalil al-Khitab) besagt, dass es keine Sühne für den Fahrlässigen gibt, da der Grundsatz die Freiheit der Verantwortung (Bara'at al-Dhimma) ist; man darf diese also nur aufgrund eines Beweises belasten. Zudem ist es eine Handlung, die für den Ihram untersagt ist, ohne dass sie ihn jedoch ungültig macht, weshalb man zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz unterscheiden muss, wie beim Tragen von Kleidung und dem Verwenden von Parfüm. Der Grund für die erste Ansicht ist das Wort von Jabir: Der Gesandte Gottes, Gottes Segen und Friede sei auf ihm, legte für eine Hyäne, die ein Muhrim (Pilger im Weihezustand) jagt, einen Widder fest. Und er, der Friede sei auf ihm, sagte bezüglich Straußeneiern, die ein Muhrim beschädigt: "Ihr Wert". Er unterschied dabei nicht. Beide Überlieferungen stammen von Ibn Maja. Zudem ist es eine Haftung für die Zerstörung von Eigentum, weshalb Vorsatz und Fahrlässigkeit gleichgestellt sind, wie beim Vermögen eines Menschen. Der dritte Abschnitt besagt, dass die Sühne nur für den Muhrim verpflichtend ist. Es gibt keinen Unterschied zwischen dem Ihram der Hadsch und dem Ihram der Umra, aufgrund der Allgemeinheit des Textes für beide. Darüber besteht kein Streit. Es gibt auch keinen Unterschied zwischen dem Ihram für eine Ritus-Form und dem Ihram für zwei Ritus-Formen, was der Qarin (derjenige, der beide verbindet) ist, da Gott der Erhabene nicht zwischen ihnen unterschieden hat. Der vierte Abschnitt besagt, dass die Sühne nur durch das Töten von Wild verpflichtend wird, da dies der Gegenstand des Textes ist, gemäß dem Wort des Erhabenen: "Tötet kein Wild". Und Wild ist das, was drei Dinge vereint: dass es zulässig zu essen ist, keinen Besitzer hat und scheu ist. Durch die erste Eigenschaft fällt alles heraus, was nicht essbar ist; dafür gibt es keine Sühne, wie bei Raubtieren, als ekelhaft empfundenen Insekten, Vögeln und anderen verbotenen Tieren. Ahmad sagte: Die Sühne wurde nur für Wild festgelegt, dessen Verzehr erlaubt ist. Er sagte: Alles, wofür ein Blutgeld (Diya) zu zahlen ist, wenn ein Muhrim es trifft, dessen Fleisch ist essbar.
(4) Fehlt in: Original. (5) In: Kapitel über die Sühne für das Wild, das ein Muhrim trifft, aus dem Buch der Manasik. Sunan Ibn Maja, 2/1031. Ebenso überlieferte das Erste Abu Dawud, in: Kapitel über das Essen von Hyänen, aus dem Buch der Speisen. Sunan Abi Dawud, 2/319. Das Zweite überlieferte al-Bayhaqi, in: Kapitel über Straußeneier, die ein Muhrim trifft, aus dem Buch der Hadsch. Al-Sunan al-Kubra, 5/207, 208. (6) Fehlt in: A. (7) In M: "yudha" (schaden), ein Fehler.