al-Shafi'i. Abu Hanifa sagte: Das Verpflichtende ist der Wert (Qima), und es ist zulässig, ihn [als] (28) Äquivalent auszugeben; denn das Jagdwild ist kein Gut, für das ein identisches Äquivalent existiert. Wir entgegnen mit dem Wort Gottes, des Erhabenen: {so ist die Sühne das Äquivalent dessen, was er an Vieh getötet hat} (29). Der Prophet (saws) setzte für die Hyäne einen Hammel (30) fest. Die Gefährten waren sich einig über die Verpflichtung zum Äquivalent. So sagten Umar, Uthman, Ali, Zaid ibn Thabit, Ibn Abbas und Muawiya: Für einen Strauß ist ein Kamel (Badana) fällig. Abu Ubaida und Ibn Abbas urteilten für einen Wildesel mit einem Kamel. Umar urteilte für ihn mit einem Rind. Umar und Ali urteilten für eine Gazelle mit einem Schaf. Da sie in unterschiedlichen Zeiten und an verschiedenen Orten so urteilten, beweist dies, dass dies nicht auf der Grundlage eines Wertes geschieht. Wäre es auf der Grundlage des Wertes, hätten sie die Eigenschaften des vernichteten Tieres berücksichtigt, durch die sich der Wert unterscheidet – sei es durch Augenschein oder durch Information –, doch es wurde von ihnen nicht überliefert, dass sie während des Urteils danach gefragt hätten. Zudem urteilten sie für eine Taube mit einem Schaf, und deren Wert erreicht in der Regel (31) kein Schaf. Wenn dies feststeht, dann ist nicht die tatsächliche Identität gemeint, da diese zwischen Vieh und Jagdwild nicht erreicht werden kann, sondern die Ähnlichkeit hinsichtlich der Form. Das vernichtete Jagdwild unterteilt sich in zwei Arten: Die erste ist jene, über die die Gefährten bereits geurteilt haben; in diesem Fall ist das verpflichtend, was sie festgelegt haben. Dies ist die Ansicht von Ata, al-Shafi'i und Ishaq. Malik sagte: Das Urteil darüber muss neu getroffen werden; denn Gott, der Erhabene, sagte: {darüber urteilen zwei gerechte Männer aus eurer Mitte} (29). Wir entgegnen mit dem Wort des Propheten (saws): "Meine Gefährten sind wie die Sterne; welchem von ihnen ihr auch folgt, ihr werdet rechtgeleitet sein" (32). Und er sagte: "Folgt den beiden nach mir: Abu Bakr und Umar" (33). Und weil sie dem Richtigen näher und (34) kundiger in der Wissenschaft sind, ist ihr Urteil ein Beweis gegenüber anderen, so wie der Gelehrte gegenüber dem Laien.
(28) In B, M: "in ihm". (29) Sure al-Ma'ida 95. (30) Seine Herleitung wurde bereits auf Seite 397 dargelegt. (31) In A, B, M: "Wert". (32) Herausgebracht von Ibn Abd al-Barr in: Jami' Bayan al-'Ilm wa Fadlihi 2/111. (33) Herausgebracht von al-Tirmidhi in: Kapitel über die Vorzüge von Abu Bakr und Umar..., aus den Kapiteln über die Vorzüge. 'Aridat al-Ahwadhi 13/129. Und Ibn Maja in: Kapitel über die Vorzüge der Gefährten des Gesandten Gottes (saws), aus der Einleitung. Sunan Ibn Maja 1/37. Und Imam Ahmad im: Musnad 5/382, 385, 399, 402.