ein kleines, für ein Männchen ein Männchen, für ein Weibchen ein Weibchen, für ein gesundes ein gesundes, [und für ein fehlerhaftes ein fehlerhaftes. Dies ist die Ansicht von al-Shafi'i. Malik sagte: Für ein kleines ist ein großes fällig, und für ein fehlerhaftes ein gesundes] (52), denn Gott, der Erhabene, sagte: "ein Schlachtopfer, das die Ka'ba erreicht". Als Schlachtopfer (Hady) ist weder ein kleines noch ein fehlerhaftes Tier ausreichend. Zudem ist es eine Sühneleistung, die mit der Tötung eines Lebewesens verbunden ist, weshalb sich die Verpflichtung nicht durch dessen Kleinheit oder Größe unterscheidet, ähnlich der Tötung eines Menschen. Unser Argument ist das Wort Gottes, des Erhabenen: "...als Ausgleich ein gleichwertiges Tier von dem, was er an Vieh erlegt hat". Dem Kleinen entspricht ein Kleines. Zudem unterscheidet sich bei dem, was durch Handeln oder Vergehen als Bürgschaft (Daman) auferlegt wird, die Bürgschaft je nach Kleinheit oder Größe, wie beim Vieh. Das Hady im Vers ist (53) auf das Äquivalent (Mithl) eingeschränkt, und die Gefährten (Sahaba) sind sich einig über die Bürgschaft mit Tieren, die nicht als (54) Hady geeignet sind, wie ein junges Schaf, eine Zicklein-Ziege oder ein Zicklein. Die Sühne für einen Menschen ist kein Ersatz für ihn und folgt nicht dem Prinzip der Bürgschaft, was sich daran zeigt, dass sie sich nicht in Teile zerlegen lässt. Wenn man ein fehlerhaftes Tier durch ein gesundes ersetzt, ist dies besser, und wenn man es durch ein fehlerhaftes gleicher Art ersetzt, ist dies zulässig. Wenn sich der Fehler unterscheidet, wie etwa der Ersatz eines hinkenden Tieres durch ein einäugiges oder eines einäugigen durch ein hinkendes, so ist dies nicht zulässig, da es nicht dessen Äquivalent ist. Wenn man jedoch ein auf einem Auge einäugiges Tier durch ein auf dem anderen Auge einäugiges ersetzt, oder ein auf einem Bein hinkendes durch ein auf einem anderen Bein hinkendes, so ist dies zulässig, da dies nur eine geringfügige Abweichung ist, die Art des Fehlers dieselbe bleibt und sich lediglich dessen Ort unterscheidet. Wenn man ein männliches durch ein weibliches ersetzt, ist dies zulässig, da deren Fleisch schmackhafter und saftiger ist. Wenn man es durch ein männliches ersetzt, ist dies nach einer der beiden Auffassungen zulässig, da dessen Fleisch reichhaltiger ist, womit sie einander gleichkommen. Die andere Auffassung besagt, dass es nicht zulässig ist, da dessen Mehrwert nicht von der gleichen Art wie sein Mehrwert ist, was dem Ersatz eines fehlerhaften Tieres einer Art durch ein fehlerhaftes einer anderen Art ähnelt (55).
Abschnitt: Wenn er ein trächtiges Tier (Makhid) (56) tötet, sagte der Qadi: Er leistet dafür Bürgschaft in Höhe des Wertes (Qima) seinesgleichen. Dies ist
(52) Fehlt in: A. (53) In A: "gemäß". In B, M: "berücksichtigt". (54) In A, B, M: "korrekt/zulässig". (55) Fehlt in: B, M. (56) Makhid: Das trächtige Tier.