Abu Hanifa. Seine beiden Gefährten widersprachen ihm jedoch. Das Befolgen des Wortlauts in Gottes (des Erhabenen) Aussage: "...so sei die Vergeltung gleich dem, was er an Vieh getötet hat" (Sure 5:95) sowie der Überlieferungen (Athar) ist vorzuziehen. Zudem ähnelt der Strauß dem Kamel in seinem [Körperbau, weshalb er] für diesen eine Entsprechung darstellt und somit in den allgemeinen Wortlaut des Textes fällt. Für eine Taube ist ein Schaf zu entrichten. Omar, Othman, Ibn Omar, Ibn Abbas und Nafi' ibn Abd al-Harith urteilten dies bezüglich der Tauben des Haram. Dies vertraten auch Sa'id ibn al-Musayyab, 'Ata', 'Urwa, Qatada, asch-Schafi'i und Ishaq. Abu Hanifa und Malik sagten: Dafür ist sein Wert zu entrichten. Malik stimmte jedoch im Fall der Tauben des Haram zu, [nicht aber im Fall des Ihram; denn die Analogie (Qiyas) erfordert den Wert bei allen Vögeln, doch wir haben dies bei den Tauben des Haram aufgrund des Urteils der Gefährten aufgegeben], sodass es im Übrigen beim ursprünglichen Grundsatz bleibt. Wir entgegnen: Von Ibn Abbas wurde bezüglich der Taube während des Ihram das Gleiche wie in unserer Rechtsschule überliefert, und weil sie eine Taube ist, für die aufgrund des Rechts Allahs (des Erhabenen) gehaftet werden muss, weshalb sie mit einem Schaf abgegolten wird, wie die Taube des Haram. Zudem, wenn das Schaf eine Entsprechung für sie im Haram ist, so ist es dies auch außerhalb, weshalb ihre Haftung durch ein Schaf geboten ist; gemäß der Aussage Allahs (des Erhabenen): "...so sei die Vergeltung gleich dem, was er an Vieh getötet hat." Der Analogieschluss von Taube auf Taube ist vorzuziehen gegenüber dem Analogieschluss auf etwas anderes. Al-Khiraqi's Aussage: "und Ähnliches". Damit meint er das, was der Taube darin ähnelt, dass es das Wasser schluckt, das heißt, es setzt seinen Schnabel hinein und trinkt (kar'a), wie ein Schaf trinkt, und nimmt es nicht tropfenweise auf, wie Hühner und Sperlinge. Sie haben nur deshalb ein Schaf als Vergeltung vorgeschrieben, weil es ihr in der Art des Wassertrinkens ähnelt und nicht wie die übrigen Vögel trinkt. Ahmad sagte in der Überlieferung von Ibn al-Qasim und Sindi: Jeder Vogel, der das Wasser schluckt, trinkt wie...
(3) Sure al-Ma'ida 95. (4) In A, B, M: "khalqatuhu fa-kanat" (sein Körperbau, weshalb sie war). (5) Weggelassen in A, B, M. (6) Weggelassen in B, M. (7) Weggelassen in B, M. (8) Weggelassen im Original. (9) In A, B, M: "Abu al-Qasim". Die Biografie von Ahmad ibn al-Qasim, dem Gefährten von Abu 'Ubaid, wurde bereits in 1/197 behandelt. (10) In A, B, M: "Sindi". Seine Biografie wurde bereits in 1/326 behandelt.