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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 5 · Seite 425

Übersetzung · DE

dass der Gesandte Allahs (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: „Wer in 'Arafat bei Nacht verweilt, der hat den Hajj erreicht, und wer das Verweilen in 'Arafat bei Nacht verpasst, [der hat den Hajj verpasst]; er soll seinen Ihram durch eine 'Umra auflösen und muss den Hajj im kommenden Jahr nachholen.“ Dies wurde von al-Daraqutni überliefert und als schwach eingestuft. Der zweite Abschnitt: Wer den Hajj verpasst hat, löst den Ihram durch Tawaf, Sa'i und Haarscheren auf. Dies ist die richtige Ansicht innerhalb der Rechtsschule (Madhhab). Dies wurde von 'Umar ibn al-Khattab, seinem Sohn, Zayd ibn Thabit, Ibn 'Abbas, Ibn al-Zubayr und Marwan ibn al-Hakam überliefert, [und dies ist die Auffassung von Malik, al-Thawri, al-Shafi'i und den Anhängern der Vernunftlehre. Ibn Abi Musa sagte: Es gibt zwei Überlieferungen zu diesem Problem]; die erste ist die, die wir bereits erwähnt haben. Die zweite besagt, dass er den Hajj als ungültig vollenden muss. Dies ist die Ansicht von al-Muzani, der sagte: Alle Handlungen des Hajj sind für ihn verpflichtend, denn das Entfallen dessen, dessen Zeit verstrichen ist, verhindert nicht die Verpflichtung dessen, dessen Zeit noch nicht verstrichen ist. Unser Argument ist das, was wir von den genannten Gefährten überliefert haben, und wir kennen keinen, der ihnen widersprochen hätte; es ist also ein Konsens (Ijm'). Al-Shafi'i überlieferte in seinem „Musnad“, dass 'Umar zu Abu Ayyub sagte, als dieser den Hajj verpasst hatte: „Tue das, was derjenige tut, der die 'Umra vollzieht, dann hast du deinen Ihram gelöst. Wenn du den Hajj im kommenden Jahr erreichst, dann vollziehe ihn und opfere, was an Opfertier leicht zu finden ist.“ Er überlieferte auch Ähnliches von Ibn 'Umar. Al-Athram überlieferte mit seiner Kette von Sulayman ibn Yasar, dass Habbar ibn al-Aswad vom Sham herkam und am Tag der Schlachtung (Yaum al-Nahr) eintraf. 'Umar sagte zu ihm: „Was hat dich aufgehalten?“ Er sagte: „Ich dachte, der Tag sei der Tag von 'Arafat.“ Er sagte: „Begib dich zum Haus (Ka'ba), umkreise es siebenmal, und wenn du ein Opfertier bei dir hast, dann schlachte es. Wenn das kommende Jahr ist, dann vollziehe den Hajj. Wenn du über Mittel verfügst, dann opfere, und wenn du keine findest, dann faste drei Tage während des Hajj

Anmerkungen

(4) Fehlt in B, M. (5) In: Kapitel über die Zeitpunkte (Mawaqit), aus dem Buch der Pilgerfahrt. Sunan al-Daraqutni 2/241. (6) Fehlt in A. (7) Fehlt in B, M. (8) In: Das neunte Kapitel über die Bestimmungen für den am Vollzug Gehinderten (Muhrsar) und denjenigen, der den Hajj verpasst hat, aus dem Buch der Pilgerfahrt. Ebenso wurde Ähnliches von Ibn 'Umar überliefert. Tartib Musnad al-Shafi'i von al-Sindi 1/384. Es wurde auch von Imam Malik im „Kapitel über das Opfertier dessen, der den Hajj verpasst hat“, aus dem Buch der Pilgerfahrt, Muwatta 1/383, sowie von al-Bayhaqi im „Kapitel darüber, was derjenige tut, der den Hajj verpasst hat“, aus dem Buch der Pilgerfahrt, Sunan al-Kubra 5/174, herausgegeben. (9) Er ist Habbar ibn al-Aswad ibn al-Muttalib ibn Asad al-Qurashi. Er nahm nach der Eroberung (von Mekka) den Islam an, sein Islam war vorbildlich und er war ein Gefährte des Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm). Usd al-Ghaba 5/384.

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