Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 542 – Rechtsfrage; Er sagte: (Wer die Hajj für eine andere Person vollzieht, ohne zuvor die Hajj für sich selbst vollzogen zu haben, muss das Empfangene zurückgeben, und die Hajj gilt für ihn selbst) · ShamelaTranslate