Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 693 – Rechtsfrage: Er sagte: (Und wer ein obligatorisches Opfertier mitführt und es wird vor Erreichen seines Bestimmungsortes untauglich, der darf damit verfahren, wie er möchte, muss aber an dessen Stelle Ersatz leisten) · ShamelaTranslate